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15.12.2024 : 0:02 : +0100
ÖLI/UG
wichtige Spalte

aufgefallen und bekanntgemacht

aus einem Mail an die ÖLI-UG:

Ich möchte euch auf eine (un)heimliche Verschärfung der Antrittsvoraussetzungen der Korridorpension für BeamtInnen hinweisen, die in der bisherigen Diskussion und Berichterstattung zu kurz gekommen ist und jene KollegInnen betrifft, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben. Anmerkung: Es geht im Folgenden dabei immer um das Antrittsalter, nicht die Pensionshöhe.

Die Antrittsvoraussetzungen für die Korridorpenson wurden im 2. Stabilitätsgesetz direkt und indirekt verschärft: direkt durch die Anhebung der dafür nötigen Monate, indirekt dadurch, dass bei BeamtInnen als Kindererziehungszeiten für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit (RGZ) nach wie vor nur die Karenzjahre nach Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden und nicht bis zu 4 Jahre wie bei allen anderen ArbeitnehmerInnen! Nur die RGZ zählen nach wie vor für die Berechnung des frühesten Antrittsalters! Sowohl der Dienstrechtssekretär der GÖD, Herr Kerem Gürkan, als auch die Pensionsstelle der BVA haben meiner Frau und mir diesen Stand erst vor wenigen Tagen bestätigt.

Die GÖD  hatte zuvor auf diese durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung in ihrer Stellungnahme zum 2. Stabilitätsgesetz zwar hingewiesen, aber wohl ohne Wirkung.

Ich mache darauf aufmerksam, dass bei parallelgerechneten BeamtInnen weder in den Mitteilungen zum Pensionskonto noch in dem diesen Mitteilungen beiliegenen "Merkblatt Kindererziehungszeiten" (siehe Beilage Anrechnung Kindererziehungszeiten Info) auf diesen Umstand hingewiesen wird; vielmehr wird dort für alle parallelgerechneten BeamtInnen von 4 angerechneten Jahren ausgegangen, ebenso etwa in einer Broschüre der BMHS-Gewerkschafter!

Es gibt daher reichlich Grund zur Annahme, dass viele pragmatisierte KollegInnen, die unter die Parallelrechnung fallen, von diesem Umstand nichts wissen - ein böses Erwachen kurz vor dem geplanten Antritt einer Korridorpension könnte die Folge sein!

(Danke Koll Wenk für diesen wichtigen Hinweis!)