7/2013, September

 

Erhöhung der Lehrverpflichtung bedeutet weniger Zeit für die Kinder

Mehr Unterrichtsstunden für LehrerInnen heißt mehr Kinder pro LehrerIn

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Es ist vier Monate her, seit schon einmal diese Überschrift im Kreidekreis stand. Leider hat die Regierung seither einerseits sehr viel LehrerInnen- und Gewerkschaftsbashing betrieben und vor allem andererseits den Dienstrechtsentwurf in Bezug auf die Arbeitszeit unverändert in die Gesetzesbegutachtung gegeben.

Wenn zB eine Deutschlehrerin an einer HTL elf Klassen mit 25 SchülerInnen jeweils 2 Stunden pro Woche unterrichten müsste um gemäß diesem Dienstrechtsentwurf ihre Lehrpflicht zu erfüllen, dann sind das unmögliche Arbeitsbedingungen: Mehr als 250 Menschen individualisiert zu unterrichten ist menschenunmöglich!
Dass es x Verhandlungsrunden ohne Einigung gab, ist nicht der Gewerkschaft anzulasten, sondern der Regierungsseite, die von Mai 2012 bis Jänner 2013 nichts anderes tat, als BeamtInnen zu den Gesprächen zu schicken, die keine Verhandlungskompetenz hatten, sondern nur mit der Gewerkschaft die einzelnen Punkte durchbesprachen und die Einwände entgegennahmen, aber nicht wirklich berücksichtigten:

Beim Hauptkritikpunkt, der Verlänge-

rung der Arbeitszeit für die meisten LehrerInnen, hat sich seit 16 Monaten fast nichts geändert. Seit Juli ist zwar die Unterrichtszeit von 24 auf 22 Stunden gesenkt worden, dafür sind aber 2 Beratungsstunden (oder Klassenvorstand oder Mentor) verpflichtend dazugekommen. Und 22 Unterrichtsstunden sind u.a. für 40% der AHS- und BMHS-LehrerInnen immer noch eine Erhöhung der Unterrichtspflicht um 28% (siehe oben: 250 junge Menschen individualisiert betreuen!)

Glaubst du (so wie die Regierung), dass die Unterrichtspflicht unabhängig von der Anzahl der zu unterrichtenden SchülerInnen und des Vor- und Nachbereitungsaufwandes für alle LehrerInnen gleich sein soll?

Wir nicht.

Eine Beschreibung und konkrete Einrechnung der nichtunterrichtlichen LehrerInnenarbeit in unsere Arbeitszeit fehlt nach wie vor. Ebenso konkrete (gesetzliche) Formulierungen zu Unterstützungspersonal.

In diesem Kreidekreis gibt’s noch viel mehr zum Thema Dienstrechtsreform – aber auch anderes.

Einen guten Start ins neue Schuljahr

wünscht  ’s ÖLI-Team

 

Wir haben euch (700 kB) in

www.oeli-ug.at/LDBR20130813kommentiert.doc,  bzw. oeli-ug.at/LDBR20130813kommentiert.pdf

eine Version des Regierungsentwurfs des neuen Dienstrechts gestellt.
Einerseits seht ihr (u.a.) in blauer Farbe die zuletzt erfolgten Veränderungen und in grüner Farbe unsere Kommentare.
Jedenfalls hat sich an den wesentlichen Punkten Lehrverpflichtung und Gehaltsschema und Direktorenbestellung nix geändert.
Wenn sich jemand in die Texte vertieft und ihr/ihm etwas auffällt, was in unsere Begutachtung hineingeschrieben werden soll, dann bitte sagen: a@oeli-ug.at und/oder auch an eure Gewerkschaftsvertretungen melden.

Diese müssen jedenfalls vor dem Begutachtungsende am 25.9. ihre Stellungnahme an die Abteilung III/2 des Bundeskanzleramts ( iii2@bka.gv.at ) und an  begutachtungsverfahren@parlament.gv.at  senden.

Die Originale zur Begutachtung sind nicht auf bmukk.gv.at, sondern beim BKA: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_898213

 

Impr.: ÖLI-UG, Österreichische LehrerInnen Initiative - Unabhängige GewerkschafterInnen für mehr Demokratie, 4643 Pflasterw.7, a@oeli-ug.at, 0680 2124358. Redaktion: Gary Fuchsbauer u.d.ArtikelautorInnen. Papierauflage 13000. Kreidekreis = ÖLI-UG-Informations/Diskussionsorgan. Wir finanzieren uns durch unsere LeserInnen: PSK IBAN: AT52 60000 000 78420320, BIC: OPSKATWW

 

Editorial

 

Liebe KollegInnen!
Zentrales Thema dieses Kreidekreises ist der in Begutachtung befindliche Regierungsentwurf zum Dienstrecht.
Weiters hat uns Rupert Vierlinger (danke) seinen Text zur zuletzt in aller Munde befindlichen Hattiestudie gesandt, den wir gerne abdrucken.

In einem Jahr gibt’s PV-Wahlen. Wir laden alle ein, über eine parteiunabhängige PV/ Gewerkschafts-Kandidatur nachzudenken und sagen unsere volle Unterstützung zu.

LehrerInnenvertretung darf weder von Parteipolitik, noch vom zwanghaften Sparen dominiert werden.

Unser PV-Motto: Mitbestimmung, Transparenz und Solidarität als Mittel und Wege zum guten Schulklima.

LehrerInnenarbeit darf nicht vom Dauerdruck bestimmt sein.

Es muss darum gehen, die Schule für SchülerInnen und LehrerInnen immer lebenswerter, sinnvoller und erfüllender zu machen. Dazu brauchen wir weder überbordende Bürokratie, noch Dauerkontrolle, noch überbewertete Prüfungsformalismen. Wir LehrerInnen wollen unterrichten, mit den SchülerInnen arbeiten, in unterschiedlichsten Formen, motivierend, eigenverantwortlich.   Meint

’s ÖLI-Team und wünscht euch ein sehr zufriedenstellendes Schuljahr.

 

Kontaktaufnahme mit ÖLI:

 

Du hast Fragen zum Dienstrecht, zu deinem Vertrag, zu Vorgängen in der Schule, zu Personalvertetung oder Gewerkschaft? Du möchtest Anregungen geben, was die LehrerInnenvertretungen auf Landes/Bundesebene aufgreifen sollen? Oder willst selbst in parteiunabhängiger LehrerInnen-Berufsgemeinschaft aktiv werden? Nimm Kontakt mit uns auf. ÖLI-Mandata-rInnen und Kontaktpersonen findest du auf  www.oeli-ug.at  unter „Wir über uns“ und dann entweder in der linken Spalte „ÖLI-UG Ansprechpersonen“ oder in der rechten Spalte das Bundesland anklicken. Oder mail an:  a@oeli-ug.at

 

 

Dank, und neue ÖLI-UG-MandatarInnen ab Sept.13

 

Wir bedanken uns herzlich bei allen unseren MandatarInnen für ihren Einsatz für die LehrerInnen und eine bessere Schule. Heute besonders bei jenen, die es ab September nicht mehr sind: Dorothea Schumacher (Tirol-BMHS), Bertrand Mackowitz (Tirol-AHS), Angela Lindner (Salzburg-BMHS), Ingrid Kalchmair (OÖ+ZA-AHS), Eva Hötzendorfer (OÖ-BMHS), Alexandra Khalil (Wien-BMHS). Ihre Aufgaben übernehmen nun:

 

 Ulla Häußle, FA-AHS-Tirol und (neu) Mitglied ZA-AHS, Eichlerstr.23, 6080 Igls, 0512 377936, haeussle@oeli-ug.at, BRG 6020 Innsbruck Sillg.

 

 Monika Dlaska, Mitglied der gewerkschaftlichen. Landesleitung-AHS-Tirol, Bachlechnerstr.35, BRG in der Au, 6020 Innsbruck, dlaska@oeli-ug.at

 

 Edith Beck-Wilhelm, Mitglied des FA-BMHS-Tirol, beck-wilhelm@oeli-ug.at, Anichstr.26, HTL I, 6020 Innsbruck, 0512 59717 205

 

 Josef Lemberger, Mitglied in Landesleitung der BMHS-Gewerk-schaft und (neu) Fachausschuss Salzburg, HTBLA Sbg, lemberger@ oeli-ug.at

 

 Konrad Leitzenberger, Mitglied in Landesleitung AHS-Gew. OÖ und (neu) Fachausschuss und Erw. GÖD-Landes-vorstand, 4571 Steyrling 252/8, 07585/8379, BRG Kirchdorf, leitzen berger@oeli-ug.at

 

 Jens Kettwig, Mitglied der Landesleitung der AHS-Gew. Oberösterreich, BRG/BORG Kirchdorf, kettwig@oeli-ug.at, 0650 8134500

 

 Britta Danner, Mitglied des FA-BMHS OÖ, Stieglw. 23, 4284 Tragwein, 07263 88863, danner@oeli-ug.at, HBLA für künstlerische Gestaltung, Linz, Garnisonstr. 25

 

 Doris Klemsch, Mitglied des FA-BMHS Wien, Wirtschaftspädagogin an der Vienna Business School, Akademiestr. 12, 1010 Wien, 01 5058100, klemsch@oeli-ug.at

 

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Die 16-seitige Papierausgabe dieser Kreidekreisnummer enthält noch einmal den Kalender 13/14http://www.oeli-ug.at/kal13-14A4.pdf – zum Weitergeben an eine/n Neulehrer/in. Danke.

In der Papierausgabe ist der Artikel „BildungsreformerInnen im Wahlkampf“ nicht enthalten, ebenso etliche der Reaktionen von LehrerInnen auf das neue Dienstrecht.

 

Wenn du öfter Infos per Mail von uns erhalten willst,
schreib an:
a@oeli-ug.at

 

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Politik mit Hilfe der Medien

Den ganzen Sommer über waren Bildungsthemen in

 

Dass diese Regierung mit Hilfe der ihr gewogenen Medien ihre Inhalte (meist gar nicht als Inserat, sondern mittels objektiv scheinender Artikel) verbreitet und versucht die Menschen in ihrem Sinne zu beeinflussen, hat wohl schon jede/r gemerkt. Vor allem wurden die Inhalte und Pläne für ein neues Dienst- u. Besoldungsrecht für uns LehrerInnen „beworben“, bzw. dargestellt, wie arg die Gewerkschaft agiere und warum die Regierung „gezwungen“ sei, so zu handeln.

Wie wir aus Mails an uns sehen, gelingt es so auch immer mehr LehrerInnen zu verunsichern oder schon gegen die eigene Berufsgruppe aufzubringen. H. Walser drückte das in einem ORF-Gespräch so aus: Mittlerweile seien die LehrerInnen so unbeliebt wie die PolitikerInnen. Manchmal wird jedoch auch einfach nur informiert, wie im folgenden Beispiel. Aber andere beschuldigen auch bei diesem Thema die LehrerInnen.

 

http://news.orf.at/stories/2195475/

 

Schmied für Ganztagsschule mit Freizeitmix

 

Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) will Schülern, Eltern und Lehrern die verschränkte Ganztagsschule mit einem ständigen Wechsel aus Freizeit, Unterricht und Betreuung stufenweise schmackhaft machen. „Ich sehe das als Stufenplan“, so Schmied heute vor Journalisten.

 

Zunächst könnten sich Schulen über einen Einstieg in die Nachmittagsbetreuung dem Thema öffnen. Dann könne am Standort mit der Umstellung zunächst einer Klasse auf die verschränkte Form begonnen und dann die Entwicklung fortgesetzt werden.

 

Mit dem Thema Ganztagsschule hat Schmied eine Reihe von „bildungspolitischen Sommergesprächen“ mit Praktikern begonnen. Ziel sei es, neben dem Thema Lehrerdienstrecht die großen Projekte wie Neue Mittelschule (NMS), Bildungsstandards und neue Matura nicht aus den Augen zu verlieren. Dabei sollen mit Direktoren, Lehrern sowie Eltern- und zum Teil auch Schülervertretern „Best Practice“-Beispiele erörtert werden.

 

Schulen zeigen ihre Modellversuche

 

Vor den Vorhang gebeten werden dabei Pionierschulen, die etwa jene Bedingungen aufzeigen, unter denen die Umstellung auf eine verschränkte Ganztagsschule gut gelingt – in diesem Fall die Europaschule Linz und die NMS/BG/BRG Klusemannstraße in Graz.

 

„Wenn wir Kinder zu Mittag nach Hause entlassen, überlassen wir sehr viel dem Zufall“, begründete der Direktor der Europaschule, Stefan Giegler, die Gründe für die schritt-weise Umstellung auf eine verschränkte Ganztagsschule.

 

So komme es etwa darauf an, ob daheim Eltern warten, die dazu in der Lage seien, ihren Kindern schulisch zu helfen, bzw. die finanziellen Mittel haben, das auszulagern.

Direktor: Komplett neuer Tagesablauf

 

Mit dem Umstieg habe man gleichzeitig den ganzen Tagesablauf neu gestaltet und eine neue Lernchoreographie entwickelt, um die individuellen Lernrhythmen besser berücksichtigen zu können, so Giegler.

 

An der Europaschule gibt es auch kein Konferenzzimmer mehr: „Der Arbeitsplatz ist in der Klasse.“ Natürlich habe es dabei auch Skepsis der Lehrer gegeben – einerseits, dass sie den ganzen Tag in der Schule sein müssten, andererseits bezüglich der Schularchitektur.

 

Geld hilft bei Umstellung

 

Erleichtert worden sei die Umstellung auf die Ganztagsschule durch Geld. Nun stünden den Kindern etwa drei Turnsäle und Freianlagen zur Verfügung, darüber hinaus gebe es in der Nähe einen öffentlichen Spielplatz, ein Hallenbad und Eislaufflächen, so Giegler.

 

Auch sein Grazer Kollege Klaus Tasch hob die Möglichkeit hervor, einen ganz anderen Lernrhythmus zu schaffen. „Im Stakkato beschult werden will man ja selber nicht. Wenn man Ganztagsschule denkt, darf man nicht an Stundenabfolgen, sondern muss in Lernflächen denken.“ Daher stehe in der Klusemannstraße offenes Lernen auf dem Programm, die Lehrer müssten sich in Teams absprechen.

 

Das werde schon durch den offenen Beginn des Schultages signalisiert, so Tasch. Dieser beginne zwischen 7.30 und 8.30 Uhr, wobei die Schüler gleich zu lernen beginnen, aber auch einfach miteinander reden können.

 

Der Unterricht ist durch offene Lernphasen gekennzeichnet. Natur- und geisteswissenschaftliche Gegenstände werden fächerübergreifend im „vernetzten Unterricht“ angeboten, bestimmte Aufgabenstellungen und Themenbereiche für vier bis sechs Wochen bearbeitet. Die Lehrer an seiner Schule seien trotz des hohen Arbeitsaufwands zufrieden, betonte Tasch.

 

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Überstunden aufs Zeitkonto ansparen?

 

Wer sich jetzt denkt: „Was kümmern mich die Überstunden, ich hab’ eh keine“ möge erwägen: Das kann und wird sich ändern. In vielen Bereichen gibt’s schon LehrerInnenmangel - und die Gesetze besagen, dass wir bis zu 5 Unterrichtsstunden zusätzlich pro Woche halten müssen (auch wenn diese etwa 1/3 schlechter bezahlt sind als die Stunden innerhalb der Lehrverpflichtung).

Drum sollten wir wenigstens nicht unnötig Geld herschenken und zB einen Förderunterricht nicht in einer Woche mit verringerter Überstundenbezahlung halten (siehe Eintrag in Woche 47 am Kalender Seite 8-9), bei Teilzeit (als Pragmatisierte/r) die Pensionsbeitragsvollzahlung („Altersteilzeit“, siehe Skriptum Seite 29) und das Zeitkonto bei Überstunden (als BeamtIn oder I-L-VertraglehrerIn) überlegen (Seite 29, Achtung: Muss bis spätestens 30.9. gemeldet werden!). Infos zu Zeitkonto und Altersteilzeit auf einem A4-Blatt zum Aushängen: www.oeli-ug.at/fileadmin/servicePDF/DRS09ZeitkontoAlterstz.pdf

 

www.oeli-ug.at/?id=105: 80-Seiten-ÖLI-Skriptum-Download (Dienst-/Schul-/Besoldungs-/PV-Recht) in Service, Dienstrecht

 

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Sozialpartnerschaft, die Letzte.

Chance der Gewerkschaft nach Ausbootung 

 Andreas Chvatal, chvatal@oeli-ug.at, HS-Lehrer in Wien, apflug, Mitglied der Bundesvertretung der Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen für ÖLI-UG

 

Endlich bekommt Österreich das, was es sich offenbar am meisten wünscht, nämlich das Ende der Sozialpartnerschaft. Diskussion und Verhandlung sind im Begriff ihre Funktion als Mittel politischer Entscheidungsfindung restlos zu verlieren. Sie werden ersetzt durch gezielte Desinformation der Öffentlichkeit unter Ausnützung bereits vorhandener Vorurteile, sowie gnadenlosen Druck auf alle, die nicht in der Lage sind, sich dagegen zu wehren. Wenn das neue LehrerInnen-Dienstrecht in der derzeit beabsichtigten Form beschlossen wird, ist das Gegeneinanderausspielen von gesellschaftlichen Gruppen in Österreich auf eine neue, erweiterte Ebene gehoben.

 

In den diesbezüglichen Verhandlungen bestand das einzige Zugeständnis an die Gewerkschaft darin, dass sie ihre Zustimmung zu den von der Regierung für neue Lehrkräfte geplanten Verschlechterungen abgeben hätte dürfen. Die Verweigerung dieser Zustimmung setzte den eingangs beschriebenen Mechanismus ingang. LehrerInnen und Lehrer wurden unter heftigem Applaus der Stammtische der Republik zu arbeitsscheuen Reformverweigerern erklärt, denen es nur darum ginge, mit Hilfe ihrer „Betonierergewerkschaft“, ihre „Privilegien“ zu retten. Dies gipfelte in der völlig absurden Behauptung, das neue Dienstrecht sei für alle Schulreformen unabdingbare Voraussetzung und würde zu Verbesserungen für die SchülerInnen führen. Dass keinE PolitikerIn aufgefordert wurde zu erklären, worin genau dieser Zusammenhang bestünde oder um welche Schulreformen es sich überhaupt handeln würde, ist bezeichnend. An nachvollziehbaren Begründungen für das neue Dienstrecht bestand und besteht offenkundig kein Interesse.

 

In einer darauf folgenden politischen Panikattacke, derzufolge ein Beschluss des neuen Dienstrechts höchste Dringlichkeit hätte, wurde schließlich auf Betreiben der SPÖ(!) die Sozialpartnerschaft defacto beendet. Dies geschah zur großen Freude von Erwin Pröll, Frank Stronach und des BZÖ. Die beiden oppositionellen Rechtsausleger hatten schon im Frühsommer, gemeinsam mit den Grünen(!), der SPÖ eine sofortige Mehrheit für das Dienstrecht angeboten. Das war dann aber sogar BM Heinisch-Hosek zu früh. Ihr war die Ausbootung der Gewerkschaft gerade rechtzeitig vor der Nationalratswahl lieber und somit wurde die Begutachtung des Dienstrechts Mitte August gestartet. Da alles unter der Maßgabe völliger Begründungslosigkeit abzulaufen hat, muss auch nicht erklärt werden, warum ein Beschluss noch im Herbst so wichtig wäre. Wenn das Gesetz im Sept. 2014 inkraft treten soll, könnte ohne weiteres bis Jahresende gewartet werden.

 

Wohlgemerkt, all das geschah deshalb, weil in Österreich sehr viele glauben(!), dass LehrerInnen privilegiert seien. Selbstverständlich sind auch für diese „Glaubensrichtung“ keinerlei sachliche Begründungen erforderlich. Ansattdessen werden die abenteuerlichsten Ansichten geäußert und kolporiert, die umgehend Eingang in den reichen Schatz der Volksmärchen finden, der die Grundlage der allgemeinen Befürwortung des neuen Dienstrechts bildet. Ein Beispiel: Im STANDARD am 10.8.13 darf Herr Erwin Wurm behaupten, dass die österreichischen Lehrkräfte „die weltwelt zweitbesten Gehälter beziehen bei zweitwenigstem Stundenaufkommen“. Dass sich im OECD Zahlenwerk „Bildung auf einen Blick“ gänzlich andere Angaben finden (Seite 513 und Seite 529), scheint zumindest Herrn Wurm und den STANDARD in keinster Weise zu stören.

 

Die Sozialpartnerschaft ist also Geschichte. Gewöhnen wir uns daran, ebenso, wie an folgendes Floskelmaterial. „In Zukunft wird nicht mehr gefackelt! Wichtige, dringende Reformen können endlich rasch und effizient umgesetzt werden. Das Beispiel LehrerInnen-Dienstrecht wird zeigen, dass dies ohne weiters möglich ist.“ Womit auch feststünde, dass es unerheblich ist, ob die BefürworterInnen einer Reform wissen, warum diese wichtig und dringend ist. Ein Umstand, der wohl als bedenklich gelten muss. An dieser Stelle scheint erwähnenswert, dass der hohe Grad der Zustimmung für das neue Dienstrecht einigermaßen auffällig ist. Eine Mehrheit im Parlament scheint wahrscheinlich. Die Öffentlichkeit steht fast geschlossen hinter dem neuen Dienstrecht und ist im Gegensatz zur Poltik um „Begründungen“ nicht verlegen. Das hört sich dann so oder ähnlich an: „Der Lehrberuf ist ein Halbtagsjob mit dreimonatigen Ferien.“ „LehrerInnen wollen sich nicht engagieren und fortbilden,“ usw. usf.

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle Merkmale einer unvoreingenommenen, objektiven, demokratischen Entscheidungsfindung in der Causa „Dienstrecht“ mit Füßen getreten wurden und werden. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll anzumerken, dass Entwicklungen, mit denen große Mehrheiten einverstan den sind, nicht automatisch richtig sein müssen. In manchen Fällen stellte sich heraus, dass sie doch nicht so toll waren, einige wenige führten sogar zu verheerenden Katastrophen. Angesichts der Tatsache, dass heute eine

Zustimmung von 60% als großer politischer Erfolg gilt, drängt sich die Frage auf, ob die – geschätzten – 95% pro neues Dienstrecht eine positive demokratische Entwicklung sind? Vor allem, wenn bedacht wird, dass diese beachtliche Mehrheit sich fast ausschließlich durch unbelegbare Vorwürfe gegen die LehrerInnen als Berufsgruppe definiert.

 

Somit rückt im Jahr 1 nach der Sozialpartnerschaft folgende Überlegung ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit: Welche Gruppe wird als nächste drankommen?

 

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Mein Dank gilt allen Mitgliedern des Verhandlungsteams der ARGE LehrerInnen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die sich nicht provozieren ließen und bis zum Schluss sachlich argumentierten. Sie haben einiges erreicht, aber bei weitem nicht genug. Verdienterweise bietet sich ihnen jetzt eine hervorragende Gelegenheit, wirklich etwas weiter zu bringen. Wenn sie es klug anstellen, kann es ihnen gelingen, die Sozialpartnerschaft zu ersetzen, und zwar durch etwas Besseres, nämlich durch Gewerkschaftsdemokratie.

Diese geht ganz leicht, besonders im vorliegenden Fall. Die LehrerInnen werden zunächst über das neue Dienstrecht genau informiert. Sodann werden sie befragt, was die Gewerkschaft tun soll, wenn dieses neue Dienstrecht im Nationalrat beschlossen werden sollte. (= Gewerkschaftliche Urabstimmung!) Und jetzt kommt es: Die Gewerkschaft macht das dann auch, und zwar konsequent! Auch wenn das neue Dienstrecht dadurch nicht verhindert werden kann, wäre damit ein vielversprechender erster Schritt in ein neues, sozialparnterschaftsloses Zeitalter gesetzt. (Die Gruppe, die als nächstes drankommen soll, wird der LehrerInnen-Gewerkschaft dankbar sein.)

Und übrigens: Ob und wann das neue Dienstrecht wirklich beschlossen wird, muss sich erst zeigen. Auch wenn Frau Heinisch-Hosek und Herr Stronach diesbezüglich fast die selbe Idee haben. Sie will einen Tag nach der Nationalratswahl beschließen, er einen Tag vorher. Beides wird es eher nicht spielen, vor allem dann, wenn gewerkschaftliche Maßnahmen gut erklärt und optimal terminisert werden.

Glück auf!

 

 

Wilfried Mayr, Vorsitzender der ÖLI-UG

 

Herrn Vorsitzenden GÖD-BL 10 und ARGE Lehrerinnen und Lehrer

Paul Kimberger, paul.kimberger@goed.at

 

Einberufung der ARGE Lehrerinnen und Lehrer sowie Beratung und Beschlussfassung betreff unsere weitere Vorgangsweise

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Lieber Paul!

 

Wie aus allen Medien zu entnehmen, plant die Regierung den Beschluss eines neuen LehrerInnen-Dienstrechts notfalls auch ohne Zustimmung der Gewerkschaft. Die plötzliche und relativ kurze Begutachtungsphase deutet auch in diese Richtung.

Die Stimmung in der Bevölkerung konnte die Regierung vor allem dadurch gewinnen, dass der Umstand, dass es bisher über dreißig "großteils erfolglose Verhandlungsrunden" gab, zu Lasten der LehrerInnen-Gewerkschaften ausgelegt wird. Ein weiteres Argument der Regierung, von dem alle Mitglieder der ARGE L+L annahmen, dass es sich als inhaltlich falsch herausstellen wird (ähnlich wie die Vorgangsweise bei der Einführung der Pensionsdurchrechnung, deren Zeitraum erst mit fünf Jahren angegeben wurde und in der Folge stark verlängert wurde), nämlich dass das neue Dienstrecht nur für neu eintretende Lehrkräfte gelten solle, macht in der Bevölkerung den Widerstand der LehrerInnen-Gewerkschafter noch schwerer nachvollziehbar. Wir stehen also ziemlich allein da und das schafft großen, aktuellen Handlungsbedarf.

 

Die ÖLI-UG ersucht daher dringend um

1. baldigstmögliche Einberufung der ARGE L+L  zur Diskussion der aktuellen Situation

2. Erarbeitung der effektivsten gewerkschaftlichen Maßnahmen und ihre Definition bzw. Anleitung zu ihrer Umsetzung an den einzelnen Schulen für den Ernstfall

3. Rasche Erarbeitung der Grundzüge eines gewerkschaftlichen Gegenmodells (z.B. Spartenspezifika – berufsbildende und Abendschulen – / demokratisches statt wie eher autoritäres Dienstrecht – Stichwort Stärkung der schulleitenden Person zwecks besseren Durchgriffs auf die KollegInnen? / faire Neuverteilung der aktiven Lebensverdienstsumme unter Beachtung der verlängerten Dienstzeit durch Pensionsalterserhöhung von 60 auf 65 / statt der kabarettfördernden "Professoren-Titulierung" für alle: Anrede mit Herr/Frau und Familienname...)

4. Klarstellungen für die Öffentlichkeit erarbeiten und formulieren, z.B. dass eine erhöhte Lehrverpflichtung kein Mehr an Betreuung der SchülerInnen bedeutet, sondern logischerweise ein Weniger. Verbesserung der mangelnden Rahmenbedingungen – Stichwort Schulausstattung und Supportpersonal

5. Keine gewerkschaftliche Zustimmung zu einem neuen LehrerInnen-Dienstrecht ohne Urabstimmung unter den heute aktiven KollegInnen! Diese müssen die Verantwortung für künftige LehrerInnen-Generationen tragen, die zukünftigen können dies ja noch nicht.

 

Die Mitglieder der ARGE LehrerInnen:

AHS: Reinhart Sellner (sellner@oeli-ug.at)

APS: Barbara Gessmann-Wetzinger, Andreas Chvatal, Wilfried Mayr (mayr@oeli-ug.at)

BMHS: Josef Gary Fuchsbauer, 18.8.2013

 

Stellungnahme zur Hattie-Studie

von Rupert Vierlinger, Univ. Prof. emerit., Dr.

 

Das „Hohe-Lied“ auf die Lehrperson gleicht gewissermaßen einer Wieder-Entdeckung der sogenannten geisteswissenschaftlichen Pädagogik – und das in einer Phase und mit dem Instrumentarium der quantitativ numerisch ausgerichteten pädagogisch-psychologischen Forschung. Grundsätzlich begrüße ich diese statistische Bestätigung der Überzeugung von der Bedeutsamkeit des Lehrers und Erziehers (und der Lehrerin oder Erzieherin), ich, der ich als Lehrerbildner neben vielen empirisch gewonnenen Daten doch immer wieder auch Haim Ginotts Bekenntnis zitiert habe: „Ich bin zu der erschreckenden Erkenntnis gelangt, dass ich das entscheidende Element im Klassenzimmer bin: Meine Vorgangsweise schafft das Klima, meine tägliche Stimmung bestimmt das Wetter. Als Lehrer verfüge ich über die erschütternde Macht, das Leben der Kinder elend zu machen oder freudvoll. Ich kann ein Werkzeug der Qual sein oder eines der Begeisterung. Ich kann demütigen oder aufbauen, verletzen oder helfen. In allen Situationen ist es meine Verhaltensweise, die darüber entscheidet, ob sich eine Krise ausweitet oder ob sie verschwindet, ob ein Kind menschlicher wird oder ob es entartet.“[1]

 

Hattie ergänzt diese klimabildenden Phänomene mit seinen Rankings der organisatorischen Rahmenbedingungen sowie der unterrichtsmethodischen Vielfalt in unseren Schulen und stellt auch in diesen Bereichen die Lehrperson als entscheidenden Faktor vor.

Wenn seine Forschungsdaten stimmig sind, müssen wir uns eine radikale Frage stellen: Was machen wir in der Rekrutierung, in der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen und in der Gestaltung der Rahmenbedingungen ihrer Berufsausübung falsch, weil doch unsere Schülerinnen und Schüler bei den internationalen Vergleichsstudien (PISA, TIMSS, IGLU, PIRLS etc.) – trotz eines vergleichsweise hohen Schulbudgets – selten über das Mittelmaß hinauskommen!

Es gibt beispielsweise zu denken, dass das vielfach siegreiche Finnland kaum mehr als 10 % der Bewerber ins Lehramtsstudium aufnimmt, bei uns aber sind es mehr als 90 %. Fragen wie diese sind in unseren Tagen brennender denn je, da doch der neue Status der Lehrerbildung in den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in ihrer gegenseitigen Zuordnung sowie in ihrer fachlichen und personellen Dimensionierung auf tragfähige Fundamente zu stellen ist.

 

Hatties Botschaft ist freilich auch der Gefahr ausgesetzt, vorschnell und salopp als Richtschnur in den schulpolitischen Auseinandersetzungen missverstanden oder gar missbraucht zu werden. Bequeme Naturen werden beispielsweise beim Exerziermodell der Didaktik bleiben, weil es doch weniger Mühe macht als die Programme, die vom didaktischen Prinzip der „Rücksicht auf die Eigenart des Kindes / Jugendlichen“ gefordert werden. „Wenn die Lehrperson ohnehin der entscheidende Faktor ist“, werden etwa die ideologischen Gegner der ‚echten’ Gesamtschule[2] sagen, „dann können wir uns doch den Streit über gegliederte Sekundarstufe I versus Gesamtschule sparen...“

Im Hinblick auf den Gesamtschulstreit ist im Übrigen anzufügen, dass eine Metastudie zu den im US-amerikanischen Raum durchgeführten Vergleichsstudien kaum aussagekräftig sein kann, da die Sekundarstufen I in den ‚Staaten’ fast durchwegs integriert geführt werden. Bei gleicher Organisationsform ist es somit kein Wunder, wenn die Ätiologie von Unterschieden im schulischen Leistungsbereich die Lehrperson als beinahe ausschließlichen Verursacher aufdeckt. Das Bagatellisieren des Einflusses von Seiten der Systemgegebenheiten durch eingefleischte Traditionalisten ist bei solch einer Ausgangslage daher irreführend und unfair!

 

Die Hattie-Studie basiert auf einer bewundernswert fleißigen Analyse eines gigantischen Zahlenmaterials, unterliegt aber notgedrungen auch der Einengung des Forschungsinteresses auf das zahlenmäßig Fassbare! Die Entwicklungs- und Bildungsprozesse, welche den guten Lehrer und die gute Lehrerin, die optimalen Ausprägungen der entscheidenden ProtagonistInnen modellieren, bleiben außen vor!

Wenn wir daher Hatties These von der Prävalenz der Lehrperson unter den schulischen Wirkfaktoren ernst nehmen, dann müssen wir uns energisch für die Einflüsse interessieren, die das Schulsystem als solches auf die LehrerInnen ausübt.

 

Siegfried Bernfeld, der psychoanalytisch geschulte Pädagoge der Zwischenkriegszeit, hat dieses Problem bei den ihr Handwerk lernenden LehrerInnen aufgegriffen und sinngemäß in die Worte gefasst: „Das System erzieht auch!“[3] Wer selbst lange genug Lehrerin oder Lehrer gewesen ist, hat erfahren, wie sehr sie oder er und die Kollegenschaft an der Schule sich unter dem Einfluss der Strukturgegebenheiten verändert haben – und das nicht immer zum Guten.

Ich erlaube mir, die Diskussion dieser Problematik mit einem eigenen Erlebnis zu beginnen:

„Wenn Sie keinen sitzen lassen, sind sie ein schlechter Lehrer gewesen,“ hat mein alter Direktor[4] am Ende meines ersten Dienstjahres zu mir gesagt, „weil Sie zu wenig anspruchsvoll unterrichtet haben. Mehr als 10 % Repetenten sollen es aber auch nicht sein!“

Also habe ich zwei (4,76 %) meiner 42 Schüler in der zweiten Klasse VS sitzen lassen. Als hätte ich in der dritten Klasse nicht mehr über die Sprache verfügt, mich ihnen gegenüber verständlich zu machen! Befehlsgetreu habe ich mich ab nun auch als Richter aufgespielt und nicht nur als Trainer. Damit habe ich allen Schülern gewissermaßen ein Stück Freundschaft aufgekündigt und bin in ihrer Einschätzung zu einer schillernden Figur geworden.

 

Zum besseren Verständnis meiner gegen die Ziffernnoten und ihre ruinösen Konsequenzen gerichteten Klage scheint es mir notwendig, die von dieser unpädagogischen Systemgegebenheit ausgehende Kontamination des Lehrerhandelns noch ein wenig ausführlicher darzustellen:

Je älter die Schülerinnen und Schüler werden, umso mehr durchschauen sie, dass sie sich bei der vorgeschriebenen Beurteilung ihrer Leistung mit Hilfe der Ziffernnoten nicht nur in einem unfreundlichen, sondern auch ungerechten Terrain bewegen müssen. Damit kommen sie in die Gefahr, aufsässig zu werden und sich am System und seinen Handlangern zu rächen. Die Vergiftung des pädagogischen Bezuges beeinträchtigt die Lernbereitschaft oder tötet sie gar ab. Dann ist es mit den idealistischen Versprechungen der Schule „Essig“!

 

Ich habe gelitten, dazugelernt und die „Direkte Leistungsvorlage“ (DLV)[5] entwickelt. Mit ihr kommt es zu einer Kopernikanischen Wende in der Leistungsbeurteilung: Nicht mehr die Lehrperson entscheidet schicksalhaft über Aufnahme oder Ablehnung einer Schülerin oder eines Schülers in der nachfolgenden Institution, sondern diese selbst, und zwar auf der Basis der mitgebrachten Leistungsbelege. Die Entscheidung wird gerechter, weil die übernehmende Institution (Schule, Betrieb etc.) ihr Anspruchsniveau besser kennt als die zuweisende; außerdem fällt wenigstens eine der stets subjektiv gefärbten Deutungsinstanzen weg. Die DLV leitet einen Paradigmenwechsel im Selbstverständnis des Lehrers ein: Er darf die Robe des Richters (wieder) ablegen und ausschließlich in die Rolle des Helfers und Förderers schlüpfen.[6] Darüber hinaus schlägt das neue Instrument sadistisch und zynisch veranlagten Amtsträgern – so selten sie auch sein mögen – das Besteck aus der Hand, das sie lustvoll nützen, um die SchülerInnen zu quälen...

 

Die Organisationsform der Sekundarstufe I wird von der Ideologie der Selektion beherrscht und stuft die Zehn- bis Vierzehnjährigen nach Leistung in hermetisch abgegrenzte Riegen ein. Die Schulreformer der 70er Jahre haben das grobe Muster der fächerübergreifenden Sortierung in eine fachspezifische umgewandelt und teuer verkauft (40% „Schmiergeld“ bezahlt, um die LehrerInnen bei Laune zu halten). Die dahinter stehenden PolitikerInnen verführen mit der Selektion (der alten wie der neuen) die LehrerInnen zu einer schweren pädagogischen Sünde: Die Selektion in der Pflichtschulzeit nützt niemandem, aber schadet allen: Sie ist zu mehr als einem Drittel immer falsch, züchtet einen antisozialen Spaltpilz und raubt den Schwachen die Vorbilder, die doch in allen Lernbereichen des Lebens so unentbehrlich wie unbezahlbar sind.

Die Selektionsmanie verdirbt der Tendenz nach die helfende Grundeinstellung: SchülerInnen sortieren zu dürfen (bzw. zu müssen) provoziert nicht das Nachdenken über das ureigene Leitmotiv der Lehrperson: „Wie sag’ ich’s meinem Kinde?“ Nein, es provoziert bei den LehrerInnen die Ausrichtung auf den statischen Begabungsbegriff: „Deine Begabung ist nun einmal, wie sie ist; und für dich und deinesgleichen haben wir einen entsprechenden Pferch vorbereitet!“ (Vgl. auch das sprunghafte Ansteigen der Zahl der SonderschülerInnen nach der Vermehrung des Angebotes an Sonderschulen in den letzten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts.)

 

Das Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrpersonen sieht zwar regelmäßige Gehaltserhöhungen vor, aber keinen individuellen Leistungslohn. Der Glaube an den Idealismus des Menschen, auf den der Dienstgeber dieser Lehrpersonen baut, mag lobenswert sein, aber er vermag das Potential zum Engagement keinesfalls bei allen zu mobilisieren. Die (hoffentlich) soziale Marktwirtschaft im außerschulischen Umfeld der LehrerInnen denkt und agiert anders, geht mit dem Verlangen der Menschen nach Gerechtigkeit konform und belohnt zumindest dem Prinzip nach in individueller Abstufung. Dass in der Schule der Minderleister das gleiche Salär überwiesen bekommt, ist für den Einsatzfreudigen schwer zu ertragen und nagt auf die Dauer an seiner Motivation. Warum muss die strebsame Lehrperson, die sich auch finanziell verbessern will, in unterrichtsfremde Tätigkeiten fliehen? Ist der hervorragende Unterricht weniger Wert als beispielsweise die Arbeit in der Gewerkschaft oder in der Administration?

 

Auf der Suche nach einer Anstellung als Lehrerin oder Lehrer wie auch als Direktor/in werden die BewerberInnen über die Lehrervereine und das Kollegium beim Landesschulrat in eine Art Geiselhaft der Parteien genommen. Die Parteiräson gilt dann mehr als die berufliche Qualifikation. Um die schädlichen Auswirkungen dieser Konstellation auf die LehrerInnen zu eliminieren, ist ein demokratiepolitischer Emanzipationsschub notwendig – etwa in Form einer Teilautonomie der einzelnen Schulen: Ein gewähltes(!) Gremium (also kein neuer Ortsschulrat!), bestehend aus LehrerInnen und Eltern[7], entscheidet nach diversen Auswahlverfahren über die Bestellung der Direktorin oder des Direktors auf Zeit (6 Jahre? Wiederwahl möglich) und die

Neuaufnahme von Lehrerinnen und Lehrern: BewerberInnen für eine offene Stelle halten vor dem Gremium („Schulkuratorium“ / „Schulregierung“) einen Vortrag + Diskussion etwa über ein Seminarthema aus der PH und zeigen ihre Unterrichtskompetenz. Bei positiver Beurteilung wird ein Jahresvertrag abgeschlossen, der nach einem Jahr (schon auf Dauer?) verlängert wird – oder eben nicht ... Von solch einem Delegieren von Entscheidungsbefugnissen an die Basis wird mehr Ansporn und pädagogische Verpflichtung ausgehen als von den Dekreten hierarchisch strukturierter schulferner Mächte. Der Sozialphilosoph Jürgen Habermas fordert, „dass die Usurpation von lebensweltlichen Hoheitsgebieten durch formalrechtlich organisierte Mächte wieder rückgängig gemacht werden müsse und die Frontlinie zwischen der Lebenswelt und dem System neu zu definieren sei![8]

 

Schlussbemerkungen:

1. Eine umfassende Auflistung von Beispielen für die Steuerung von Handlungsmustern der LehrerInnen durch schulische Rahmenbedingungen böte eine Fundgrube für Dissertationsthemen.

2. Manche SchulreformerInnen werden Hatties Schlussfolgerungen mit einem gewissen Befremden lesen, weil diversen schulischen – zwischenzeitlich liebgewordenen – Initiativen nur der Rang von Beliebigkeit zugestanden wird. Wer aber die Untersuchungsergebnisse mit einer Art kreativer Offenheit zur Kenntnis nimmt, wird der Auffassung zustimmen, dass die Blickwendung auf den eminent bedeutsamen Protagonisten namens Lehrerin oder Lehrer eine neue Triebkraft für die Schulreform in unseren Landen auslösen könnte. Sie müsste eine Reform sein, die dem seiner Verantwortung bewussten Lehrer manche juristisch und / oder politisch falsch behauene Steine aus dem Weg räumt und das erhoffte Bemühen der Politik unterstützt, dem neuen Lehrstand ein adäquates Haus zu bauen (bzw. adäquates System zu offerieren).

 

Nationalratswahl am 29. September

Dass die ÖLI-UG als parteiunabhängiger Berufsverband keine Wahlempfehlung abgibt und dass die KreidekreisleserInnen keine Ausfüllhilfe für Wahlzettel brauchen, is eh klar. Dass in diesem Kreidekreis trotzdem Parteinamen vorkommen, auch. Denn Parteien sind für eine Demokratie sehr wichtig, ebenso das Nutzen des Wahlrechts.

Dieses auch unseren SchülerInnen nahezubringen ist auch Aufgabe von uns LehrerInnen im Rahmen des Unterrichtsprinzips Politische Bildung. Ein Einstieg für die Auseinandersetzung mit (den Inhalten von) Parteien könnte

 

www.wahlkabine.at/nrw2013

 

sein. Einerseits gibt es hier Links zu den Parteiwebsites. Andererseits kann man nach Anklicken von STARTEN (sehen, dass auch das BMUKK sponsert und) 25 Fragen beantworten und dann sehen, wie nahe/fern man mit diesen Antworten den einzelnen Parteien steht.

 

 

Ohne weitere Worte:

Meldung am 13.8. zum Dienstrechtsbegutachtungsstart:

aus: news.orf.at/stories/2194626/2194630

 

TS: „Viel zu wenig reformorientiert“

 

Milder geht das Team Stronach (TS) mit der Regierung um. Deren Vorgangsweise sei „ein erster richtiger Schritt“, so TS-Klubobmann Robert Lugar. „Allerdings ist der Regierungsentwurf noch viel zu wenig reformorientiert.“ Er fordert eine noch flexiblere Arbeitszeitregelung und im Gegenzug eine gerechte Entlohnung der Lehrer. Außerdem brauche es eine völlige Autonomie der Schulen: „Die Eltern sollen den Direktor wählen, und dieser muss sich dann seine Lehrer selbst aussuchen und auch das Gehalt bestimmen können.“

 

 

Ein ÖVPler, der sagt, wo's lang geht: Reagan und Thatcher als Vorbild

Meldung am 25.8.:

Aus: http://news.orf.at/stories/2196031/

 

Lehrerdienstrecht: Mitterlehner will härtere Gangart

 

Der ÖVP scheint die Geduld mit der Lehrergewerkschaft in Sachen Dienstrecht auszugehen. Vizeparteichef Reinhold Mitterlehner verlangt im „Kurier“ (Oberösterreich-Ausgabe) eine schärfere Gangart gegenüber den Belegschaftsvertretern. „Man muss den Druck durch Angebote und Fristsetzungen der Arbeitgeber erhöhen.“

Reagan und Thatcher als Vorbild

 

Konkret zum Widerstand der (ÖVP-dominierten) Lehrergewerkschaft meint der Wirtschaftsminister: „Man muss Probleme wie das Lehrerdienstrecht einfach lösen. Man kann dann nicht einfach sagen, die wollen nicht.“ Als Vorbilder nennt Mitterlehner Ex-US-Präsident Ronald Reagan und die frühere britische Premierminister Margaret Thatcher: Diese seien erfolgreich gewesen, weil sie Erwartungshaltungen gebrochen hätten: „Die Erwartungshaltung der Bevölkerung ist, dass nichts passiert, wenn die Gewerkschaft Nein sagt.“

Was seine künftige Position angeht, ist gemäß Mitterlehner der Wähler am Wort: „Ich habe die Funktion mit Verantwortung und Verve wahrgenommen. Ich bin gekommen, um zu bleiben.“

 

 

 

Habediehre, Herr Professor?

Küss die Hand, Frau Professorin?

Unabhängige GewerkschafterInnen (UGÖD) zur Begutachtung „LehrerInnendienstrecht“

 

 Reinhart Sellner, sellner@oeli-ug.at, UGÖD-Vorsitzender, 22.8.2013

 

Österreichs Schulen, ihre SchülerInnen und LehrerInnen brauchen keine k.u. k. Titel ohne Mittel, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, sondern ein leistungsgerechtes, demokratisches und budgetär abgesichertes neues LehrerInnendienstrecht. Der von der SPÖ-ÖVP-Regierung ausgeschickte Begutachtungsentwurf wird diesen Ansprüchen nicht gerecht.

 

ÖLI-UG für Berufsbezeichnung „Lehrer“ /„Lehrerin“ von Volksschule bis Matura

 

Wie international üblich soll der Titel „ProfessorIn“ für wissenschaftlich Forschende und Lehrende des tertiäten Bereiches (Unis, Hochschulen) verwendet werden.

 

Warum ein neues Dienstrecht? (I)

 

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, und demokratische Schulstrukturen

 

Die Gleichwertigkeit der pädagogischen und Unterrichtsarbeit mit Kindern und Jugendlichen jeder Alterststufe steht heute außer Streit.[9] Eine neue LehrerInnenausbildung soll künftig für rund 90.000 weitere LehrerInnen an Volks-/Hauptschule/NMS, BS, landw.FS (und FachpraktikerInnen an BMHS+Höh.landw. Sch.) zum vollakademischen Masterabschluss führen. Das differenzierte, sozial selektierende österreichische Schulsystem mit seinen ungleichwertigen Schultypen, ungleich bezahlten LehrerInnen und mehrgleisiger Verwaltung für VS, HS/NMS (Länder) bzw. AHS-Unter- und Oberstufe (Bund), für Berufsschule (Länder) bzw. BMHS (Bund) dürfte dennoch so bleiben wie es ist, schulreformresistent. Der Dienstrechtsentwurf der Regierung relativiert den 2012 erreichten Fortschritt zur gleichwertigen Master-Ausbildung aller LehrerInnen, denn trotz gleichem Grundgehalt für alle sorgt ein nach Schulstufen gestaffeltes Zulagensystem weiterhin für ungleiche Bezahlung.

Der Regierungsentwurf setzt auch die Mehrgleisigkeit der Schulverwaltungen fort, indem er weiterhin an zehn unterschiedlichen Dienstgebern festhält:

9 Länder/Landeshauptleute regieren Pflichtschule, Berufsschule, landwirtschaftliche Fachschulen, während für die AHS, BMHS und HLBLA der Bund zuständig ist, der auch das Landesschul-Personal finanziert. Die Personalhoheit der Landeshauptleute über Pflicht- und Berufsschullehrerinnen bleibt bestehen. Das Nebeneinander von Hauptschule/NMS (Landesvertragslehrpersonen) und AHS-Unterstufe (Bundesvertragslehrpersonen) bzw. BS (Länder) und BMHS (Bund) wird im Regierungsentwurf nicht angetastet. Ebenso unverändert bleibt die obrigkeitsstaatliche Weisungshierarchie, denn eigenständige, demokratische Schulstrukturen zur Umsetzung des bundesgesetzlichen Bildungsauftrages (autonome, an den Schulen gewählte und rechenschaftspflichtige Schulleitungsteams) sind nicht vorgesehen.

 

ÖLI-UG für gleiche Bezahlung und gleiche Jahres-Arbeitszeit der gleichwertig ausgebildeten LehrerInnen aller Schulstufen

 

Diese Arbeitszeit enthält Unterrichtszeit ebenso wie die notwendige Zeit für Vor- und Nachbereitung, Korrektur, für Unterrichtsprojekte, Teambesprechungen, Schulveranstaltungen, Beratungs-, Kustodiats- oder Schulentwicklungsarbeit, standortspezifische Schwerpunktsetzungen und auch administrative Tätigkeiten.

 

ÖLI-UG für eine Bundeskompetenz und autonome Handlungsspielräume für die Schulen

 

LehrerInnenarbeit ist mehr als Unterricht im 50-Minutentakt und kann nicht allein nach gehaltenen Unterrichtsstunden gerechnet und bezahlt werden, wie es das bestehende Dienstrecht vorschreibt. Die nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten, die laufend mehr und noch dazu sehr ungleich verteilt werden, werden nicht als Arbeitszeit angerechnet, sondern bestenfalls mit Zulagen oder „Belohnungen“ abgegolten. Wer für Schule und SchülerInnen notwendige Tätigkeiten übernimmt – anders als in den meisten anderen Ländern gibt es dafür an Österreichs Schulen zu wenig oder gar kein Nicht-LehrerInnenpersonal – hat entsprechend weniger Unterrichtsstunden.

 

Wieviel Stunden für die verschiedenen Tätigkeiten vorzusehen sind und welche Personalressourcen einer Schule, abhängig von Größe, Region und pädagogisch-fachlichem Schwerpunkt, zur Verfügung stehen, ist bundeseinheitlich im LehrerInnendienstrecht zu regeln. Die Entscheidung darüber, wer welche Tätigkeiten übernimmt, ist an der Schule im Rahmen der jährlichen Diensteinteilung im Einvernehmen mit der Personalvertretung zu treffen.

 

Warum ein neues Dienstrecht? (II)

 

LehrerInnenarbeit ist mehr als Unterricht vor der Klasse, und Lernen ein individueller Prozess, der Zeit braucht

 

Die gesellschaftlichen Anforderungen an Schule und Unterricht haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Erkenntnisse von Gehirnforschung und Lerntheorie bestätigen die Notwendigkeit individualisierter Lernprozesse, sozial-kommunikativer Unterrichts- und Arbeitsformen und einer die SchülerInnen wohlwollend fördernden Schulatmosphäre. Lehrstoff im 50-Minutentakt, Lernen für Noten, Fehlerzählen, privates Nachhelfenmüssen und sozial bedingte Selektion sollen auch in Österreich überwunden werden. Freude am Lernen, gegenseitiger Respekt, Eigenverantwortung, Zusammenarbeit und demokratische Mitbestimmung im Schulleben sollten auch in einem neuen LehrerInnendienstrecht eine Entsprechung finden.

 

ÖLI-UG für Anerkennung aller von LehrerInnen zu leistenden Tätigkeiten

 

Wir wollen ein neues Dienstrecht, das gesellschaftlich notwendige Schulreformen unterstützt und alle wesentlichen LehrerInnentätigkeiten erfasst und die zu ihrer Erbringung jeweils notwendige Arbeitszeit definiert und als Teil der Jahresarbeitszeit anerkennt. Die Erfassung der in Österreich von LehrerInnen zu erbringenden nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten kann auch Basis für den Einsatz von sozialpädagogischem, psychologisch-medizinischem und administrativem Personal sein, das für diese Tätigkeiten qualifiziert ist. Nach Aufhebung des derzeitigen Aufnahmestopps für Nicht-LehrerInnen-Personal würden mit diesen Neu-Einstellungen die LehrerInnen entlastet, die derzeit diese Tätigkeiten ausüben. Erst dann könnte über eventuellen zusätzlichen Unterricht (und dessen Vor-/Nachbereitung, Korrekturarbeit) im Ausmaß der jeweiligen Entlastung für LehrerInnen nachgedacht werden.

 

ÖLI-UG für individuelle Lernprozesse, Projektorientierung, lernen in Zusammenhängen

 

Wir brauchen ein neues Dienstrecht, das sicherstellt, dass Lehrerinnen ausreichend Zeit für die Arbeit mit den SchülerInnen, für die verschiedenen sozialen wie individuellen pädagogischen und für andere schulbezogenen Aufgaben haben, ebenso für Fortbildung und Schulentwicklung. Schule und SchülerInnen brauchen dienstrechtliche Regelungen, die Unterricht nicht länger auf einen starren Stundenplan im 50-Minutentakt beschränken, sondern Schule als Lern- und Lebensraum gestaltbar machen.

 

 

Der Dienstrechtsentwurf der Regierung ist nicht genügend

 

Der vorgelegte Dienstrechtsentwurf trägt den veränderten Anforderungen nicht Rechnung, sondern orientiert den Lehrberuf weiterhin an einem starren Stundenplan, an dem die Vollbeschäftigung und Bezahlung der LehrerInnen festgemacht wird. Gegenüber dem Ist-Zustand allerdings mit einer besonders für Korrekturfach-LehrerInnen der Sekundarstufe drastischen Arbeitszeiterhöhung. Sie sollen statt 17,2 Stunden 22 Stunden unterrichten, d.h. entgegen jedem Individualisierungsauftrag 2 bis 3 Klassen oder 50 bis 90 SchülerInnen mehr unterrichten. Fächerübergreifende Unterrichtsprojekte, Exkursionen, mehrtägige Schulveranstaltungen, freie Lernzeiten, geblockter Unterricht oder frei wählbare Kurse sollen im Regelschulbetrieb weiterhin die nicht vorgesehene und nur schwer administrierbare Ausnahme bleiben.

 

Der Regierungsentwurf setzt auch die Geringschätzung der nicht-unterrichtlichen pädagogischen Arbeiten (individuelle Betreuung und Beratung, Bildungsweg- und Berufsorientierung, Teambesprechungen, Schulentwicklung, Schwerpunktsetzungen u.a.) und administrativen Tätigkeiten (Betreuung von Lehrmittelsammlungen, Bibliotheken, Organisation und Koordination von Projekten, Schulveranstaltungen, Fördermaßnahmen, Wettbewerben u.a.) fort, indem diese weiterhin nicht als Arbeitszeit angerechnet werden, sondern zusätzlich zu einer erhöhten Unterrichtsleistung zu übernehmen sind. Warum der Regierungsentwurf auf dem überholten Unterrichtsstundenzählen beharrt und den Übergang zu einem an den Schulen flexibel handhabbaren Jahresarbeitszeitmodell verweigert, wird nicht begründet.

 

Der Regierungsentwurf ist für die LehrerInnen und SchülerInnen unannehmbar, weil er ArbeitnehmerInneninteressen (Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastung, Einkommen), den Bildungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und den veränderten sozialen und demokratischen Ansprüchen an Schule und Unterricht nicht gerecht wird.

 

ÖLI-UG für grundlegende Neufassung des Regierungsentwurfes vom 13.8.13

 

Der am 29. September 2013 gewählte Nationalrat und die neue Bundesregierung sollen bildungspolitische Bringschulden einlösen und sozialpartnerschaftlich ein zukunftsorientiertes, schulreform-offenes Dienstrecht erarbeiten.

 

Schul-Politische Bringschuld der Regierungsparteien

 

Zukunftsweisende Schulreformen werden von der SPÖ halbherzig betrieben, von der ÖVP und ihren Landeshauptleuten abgeblockt:

·     keine gemeinsame (ganztägige) Pflichtschule, sondern Fortschreiben des von ÖVP und FCG/GÖD verteidigten Status quo mit Bildungswegentscheidung mit 9, 10 Jahren;

·     keine der Bundesfinanzierung entsprechende Bundeskomeptenz für alle Schultypen und alle LehrerInnen und keine Verlagerung von Umsetzungskompetenzen an die Schulen, sondern Landesparteihoheit über VS/HS/NMS/BS und obrigkeitsstaatliche Weisungshierarchien;

·     keine ausreichende Finanzierung von Schule, von Schulreformen und Dienstrechtsreform durch eine sozial ausgewogene Budget- u. Steuerpolitik;

·     kein zukunftsorientierter Dienstrechtsentwurf, der eine soziale und demokratische Schulreform begleitet, sondern ein Fortschreiben einer überholten Schulorganisation, die 9-Jährige auseinanderdividiert, und einer überlebten Abprüf- und Selektionspädagogik bedeutet;

·     keine zielstrebigen Verhandlungen mit dem Sozialpartner GÖD/LehrerInnengewerkschaften, sondern Hinausschieben der Entscheidung durch rund 30 Verhandlungsrunden auf Beamtenebene in die letzten Monate der Legislaturperiode und Aussendung einer für Schul-/Unterrichtsentwicklung wenig brauchbaren und die ArbeitnehmerInnen-Interessen der LehrerInnen missachtenden Regierungsvorlage.

 

Bildung kostet. Bildungsreformen kosten. Bildungsinvestitionen werden in Österreich dem neoliberalen Dogma der ausgabenseitigen Budgetkonsolidierung untergeordnet. Statt qualifizierte und leistungsgerecht bezahlte Arbeitsplätze im öffentlichen Schuldienst zu sichern und zu schaffen, soll LehrerInnenarbeit durch Arbeitszeiterhöhung billiger werden, auch wenn Anfangsbezüge steigen...

·     SPÖ und ÖVP reden über den hohen Wert der Bildung,

·     die SPÖ will vermögensbezogene Steuern und plakatiert den Kampf um jeden Arbeitsplatz,

·     die ÖVP lehnt vermögensbezogene Steuern und damit die ausreichende Finanzierung des Bildungswesens und der öffentlichen Dienste ab.

 

Abwarten, ob und wann und was die Regierung der Gewerkschaft vorlegen wird – Kritische Bestandsaufnahme der Gewerkschaftspolitik

 

Das gemeinsame Dienstrecht war kein vorrangiges Anliegen für die FCG, auch keines der FSG. Eine alle Schultypen umfassende, standes-, landes- und parteipolitische Sonderinteressen überwindende gemeinsame Verhandlungsstrategie zur Durchsetzung gemeinsamer Forderungen haben die fünf FCG-dominierten LehrerInnengewerkschaften nicht angestrebt. Das Koordinationsgremium der ARGE LehrerInnen hat den von den VertreterInnen der Unabhängigen GewerkschafterInnen der APS, AHS und BMHS mehrfach vorgebrachten Antrag auf Erarbeitung von für Landes- wie BundeslehrerInnen notwendigen Eckpunkten und Forderungen an ein neues Dienstrecht abgelehnt. FCG-Mehrheit und FSG-Stellvertreter setzten auf Abwarten, weil angesichts der 2009 versuchten Arbeitszeiterhöhung und der Budgetlage ein Sparpaket erwartet wurde, weshalb  Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Bezahlung unrealistisch wären. Außerdem sei vorher eine Einigung der Regierungsparteien über die PädagogInnenbildung NEU notwendig, und das würde noch lange dauern. Die fünf LehrerInnengewerkschaften der GÖD wollten keine gemeinsamen Forderungen stellen, sondern erst dann gemeinsam reagieren, wenn ein Vorschlag der Regierung vorgelegt wird. Da die ÖVP und die Landeshauptleute in einem gemeinsamen Dienstrecht aller Lehrerinnen eher eine Gefahr („Gesamtschule durch die Hintertür“, landesparteipolitischer Machtverlust) als eine Notwendigkeit gesehen haben, schien diese Strategie aufzugehen.

 

Geheimverhandlungen. Entscheidende Regierungsvorstöße in den Sommerferien

 

Die Vorlage eines unvollständigen und auf budget-entlastende Arbeitszeiterhöhungen abzielenden Vorentwurfes im Mai 2012 und die Einladung zu Verhandlungen, über die Stillschweigen vereinbart wird, durch die Ministerinnen Heinisch-Hosek, Schmied und Fekter kam spät. Die Geheimverhandlungen, vorwiegend auf Beamtenebene, brachten keine Fortschritte und zogen sich bis ins Frühjahr 2013, eine Einigung und die Gesetzwerdung vor der Auflösung der Parlaments und den Neuwahlen am 29. September war weiterhin unwahrscheinlich.

 

Als Kanzler und Vizekanzler sich aber auf eine Beschlussfassung noch in der laufenden Legislaturperiode einigten und die Medien im Frühsommer über Verhandlungen im kleinen Kreis von Ministerinnen, FCG- und FSG Spitzenfunktionären der GÖD berichteten und über Zugeständnisse in der Arbeitszeitfrage, wurde klar, dass auch die ÖVP ein Ergebnis will. Die Ministerinnen Heinisch-Hosek und Schmied informierten die Medien von einem bevorstehenden Durchbruch bei den Verhandlungen.

 

Inzwischen waren die Sommerferien angebrochen, damit war den LehrerInnengewerkschaften jede Möglichkeit der Information und Mobilisierung der verunsicherten KollegInnen an den Schulen genommen. Abwarten, Geheimhalten und der Verzicht auf eine offensive Verhandlungsführung war zum Bumerang geworden. Ein immer noch unvollständiger und in der Arbeitszeit – für die ÖLI-UG auch in der Demokratie- und Mitbestimmungsfrage – immer noch inakzeptabler zweiter Vorentwurf wurde im Juli 2013 den GÖD-Verhandlern vorgelegt. Dann setzten Einzelverhandlungen mit den 5 LehrerInnengewerkschaften, divide et impera, „Feinschliff“, ein. Das ging aber nicht auf, die Regierung hat keine sozialpartnerschaftliche Einigung mit der GÖD erreicht.

Einarbeitung der gewerkschaftlichen Begutachtung oder Bruch der Sozialpartnerschaft durch SPÖ+ÖVP

 

Im Vorwahl-Stress und angesichts des nahen Wahltermins einigten sich am 12.8. der SPÖ-Bundeskanzler und der nö. Landeshauptmann Pröll auf die Aussendung eines Begutachtungsentwurfes durch die Bundesregierung ohne Verhandlungseinigung mit der Gewerkschaft. ÖVP-Vizekanzler Spindelegger war einverstanden, auch wenn er mit seiner „Entfesselung der Wirtschaft“ durch Schwächung der Gewerkschaften lieber nicht bei der „schwarzen“ GÖD begonnen hätte. Am 13.8. ging der Entwurf an die Medien und in 6-wöchige Begutachtung.

 

Die Woche drauf begannen lt. ORF-Berichterstattung vertrauliche Beratungen der FCG-Spitzen der LehrerInnengewerkschaften, vielleicht werden im Zeichen der großen Koalition auch FSG-Stellvertreter beigezogen. Der stv. BMHS-Vorsitzende Gary Fuchsbauer (ÖLI), Mitverhandler und interner Berichterstatter, wurde nicht eingeladen.Thema dürften mögliche gewerkschaftliche Maßnahmen sein, die dann mit Beginn des neuen Schuljahres ergriffen werden können, vor Ende der Begutachtungsfrist (25.9.) und mitten im Nationalratswahlkampf.

 

ÖLI-UG: Umgehende Einberufung der ARGE LehrerInnen
und der Gewerkschaftsleitungen der fünf LehrerInnen-Gewerkschaften, überfraktionelle Beratungen und parteiunabhängige gemeinsame Beschlussfassung

û   zur Begutachtung der Regierungsvorlage,

û   zur Information der KollegInnen und der Medien,

û   zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit GÖD u. ÖGB für die ArbeitnehmerInneninteressen der Lehrerinnen,

û   zur Vorbereitung von Betriebsversammlungen in den ersten beiden Schulwochen,

û   zur Durchführung einer Urabstimmung über den Gesetzesentwurf.

 

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LeserInnenbrief

Es wird über die Medien Politik gemacht. Das heißt aber auch, dass auch wir die Medien nützen müss(t)en: Wo sind die LeserInnenbrife der LehrerInnen, die den Wahnsinn, der sich da anbahnt, aufzeigen, wo sind die, die aufschreien, dass das im Ernstfall für LehrerInnen, die in höheren Schulen 2 Schularbeitenfächer unterrichten, fast 7 Stunden zusätzlich bedeuten, 5 Stunden Unterricht, 2 Beratung (1/3 mehr Arbeit!!!)?  Wo sind die, die schreiben, dass das einfach ohne Qualitätseinbuße nicht geht?

Wo ist der Aufschrei, dass mit dem, das jetzt gesagt wird, dass endlich effizienterer Unterricht her muss, die Botschaft vermittelt wird, dass das, was bisehr gemacht wurde, kein effizienter Unterricht war? Warum lassen wir, die wir ein Leben in der Klasse gestanden sind, uns das gefallen? Der Zeitpunkt ist ja perfekt gewählt, ein Großteil der LehrerInnen ist erschöpft, im Urlaub, auf Kur oder auf alle Fälle nicht mehr in der Lage, da zu kontern. Zuerst wird über die Medien unser Ruf ruiniert, behauptet, dass wir an der Bildungsmisere schuld sind, dann wird an den Daumen- bzw. Gehaltsschrauben gedreht.

Warum wird nicht gezeigt, dass das neue Lehrerdienstrecht ein einziges Ziel hat: Kosten einzusparen. Und dass nicht einmal das gelingen wir, weil die LehrerInenn unter diesen Bedingungen nie und nimmer ohne Burn-out 22+2 Wochenstunden in unseren Klassen stehen können! Dann fällt, das, was beim Unterricht eingespart wurde, an Krankenstandskosten und auch an Sozialausgaben an, weil die LehrerInnen krank werden und die SchülerInnen ohne ordentlichen, brauchbaren Bidungsabschluss bleiben werden.

Ich bin so wütend – täglich, wenn ich die Zeitung lese, dass ich sie abbestellen werde.

 

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Was sich wann für wen ändern würde

Versuch der objektiven Darstellung der Inhalte des neuen Dienstrechts

von Peter Steiner, steiner@oeli-ug.at, und Gary Fuchsbauer, fuchsbauer@oeli-ug.at

 

Wen das„neue Dienstrecht“ betrifft:

Alle Lehrpersonen*), deren Dienstverhältnis ab Beginn des Schuljahres 2019/20 anfängt, unterliegen zwingend dem neuen Schema. D.h. alle Neueintretenden oder jene, deren befristetes Dienstverhältnis im Aug. 2019 oder danach ausläuft, kommen ins neue Dienstrecht. Auch der Wechsel einer „Landesvertragslehrperson“, die ein (befristetes) Dienstverhältnis mit einem (anderen) Bundesland gehabt hat, führt zu einer Einordnung ins neue Schema. Wer in den Schuljahren 2014-18 zu unterrichten beginnt, wählt (nur zu Beginn) zwischen altem und neuem Dienstrecht en. Die ‚Option’ aus dem Altrecht in das neue Schema ist nicht vorgesehen.

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*) Lehrpersonheißen alle im neuen Dienstrecht, aber der Titel ist für alle „Professor“ oder Professorin“. Zitate aus den Erläuterungen des BKA

 

Es gibt keine Pragmatisierung. Die Unterteilung in Landes-/Bundeslehrpersonen bleibt.

 

Voll unterrichten statt Unterrichtspraktikum, Lehrenlernen nebenbei

Das Unterrichtspraktikum gilt nur bis 2019. Neue Lehrpersonen unterrichten dann ab dem 1. Jahr voll, aber: „Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase ist verpflichtet, mit d. MentorIn zu kooperieren und die Tätigkeit den Vorgaben entsprechend auszurichten, den Unterricht anderer Lehrkräfte zu beobachten und Induktionslehrveranstaltungen an PH oder Uni zu besuchen. Die Induktionsphase ist zwingend an die Aufnahme in ein Dienstverhältnis und damit an das Vorhandensein entsprechender Planstellen(anteile) geknüpft, sie ist aber nicht von einem bestimmten Beschäftigungsausmaß abhängig.“

 

MentorInnen statt BegleitlehrerInnen

MentorInnen müssen bis zu 3 Neue betreuen und haben 1 Stunde Beratungspflichtermäßi- gung. (AltlehrerInnen können freiwillig MentorIn werden.) Um MentorIn zu werden, ist ein 90 ECTS (=3 Semester) Studium zu absolvieren. „Bis zum Schuljahr 2029/30 dürfen auch Lehrpersonen als MentorInnen eingesetzt werden, die zu Betreuungslehrkräften im Unterrichtspraktikum oder im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung bestellt sind, oder einen“ 30 ECTS-Lehrgang absolviert haben.

 

Master verpflichtend, aber berufsbegleitend, sonst Kündigung

NeueinsteigerInnen ohne Lehramtsstudium haben in der „Ausbildungsphase“ im Wesent lichen berufsbegleitend den pädagogischen Master zu machen. Wenn nicht, ist das nach 5 Jahren ein Kündigungsgrund (wird da nicht gekündigt, weil die Lehrperson gebraucht wird, ist praktisch die Masterpflicht erlassen).

 

7 Vorrückungsstufen statt 19

II-L-Verträge werden abgeschafft, aber in den ersten 5 Jahren können befristete Verträge ausgestellt werden. Alle Entlohnungsgruppen L1, L2a2, ... werden durch eine einzige „pd“ (pädagogischer Dienst) ersetzt. Statt 19 gibt es 7 Entlohnungsstufen. In jeder Stufe ist ein Professor, eine Professorin*) jeweils 5-6 Jahre. Facheinschlägige Vordienstzeiten werden bis zu 12 Jahren angerechnet.

22 Unterrichts- plus 2 Beratungsstunden, egal ob Korrekturfach oder nicht

Das Lehrverpflichtungsgesetz gilt nicht. Alle haben eine wöchentliche Unterrichtspflicht von 22 Stunden plus 2 Stunden Beratungspflicht (von denen je 1 KV oder MentorIn sein kann, ansonsten sind pro Beratunsgspflichtstunde pro Schuljahr 36 Stunden vorgesehen, die auch Lernbegleitung sein können).

Erziehungsstunden werden im Wesentlichen wie 0,6 Unterrichtsstunden gezählt.

Die Abschlussklassenabwertung (Bezahlung nur bis vor Matura etc) bleibt.

Für Unterricht in bisherigen Lehrverpflichtungsgruppen I, II (ab 5. Schulstufe) bzw. III (ab 9. Schulstufe) gibt’s Zulagen.

 

Gratis, aber verpflichtend: Außerunterrichtliche Tätigkeiten

MDL- und Supplier-Bezahlung bleiben gleich, 24 Gratis-Supplierstunden pro Schuljahr.

Die Verpflichtung, bei Bedarf (Unterrichts-)Überstunden zu halten, wird von bisher 25% auf 3 Stunden pro Woche beschränkt.

Aller außerunterrichtlichen Tätigkeiten werden von der Schulleitung (ohne Zeit- oder Cashabgeltung) an die Lehrpersonen verteilt. Cash-Kustodiate gibt es nur mehr auslaufend für die alten LehrerInnen. Die Nebenleistungsverordnung (Einrechnungen) ist vom BMUKK in Absprache mit dem BKA neu zu schreiben.

Die Klassenvorstandszulage gibt es für die neuen Lehrpersonen nicht.

 

Fortbildung nur mehr in unterrichtsfreier Zeit

Auf Anordnung sind „Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 15 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit zu besuchen. Fortbildung darf nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses mit Unterrichtsentfall verbunden sein.“ „Die Vertragslehrperson hat Aufgaben im Rahmen von Spezialfunktionen zu erfüllen, wenn sie die dafür vorgesehene Aus- oder Fortbildung absolviert hat.“

 

Urlaubsrecht eingeschränkt

Das Urlaubsrecht wird zu Ferienbeginn/-ende verkürzt: „Vertragslehrpersonen haben, wenn für die klaglose Erledigung dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt ist und nicht besondere dienstliche Rücksichten (Abhaltung von Prüfungen u. dgl.) die Anwesenheit am Dienstort erfordern, Anspruch auf einen Urlaub während der Hauptferien, der frühestens nach Abwicklung der sie betreffenden Schlussgeschäfte beginnt und mit dem Montag vor Beginn des folgenden Schuljahres endet.“

 

Schulleitung: Mehr Rechte und mehr Geld

An Bestellung und Struktur der Schulleitungen ändert sich (fast) nichts, deren Zulagen werden vereinfacht und erhöht. Die Schulleitungsausbildung umfasst künftig 90 (statt 30) ECTS, also 3 Semester Vollstudium, und muss vor der Bewerbung gemacht werden.

 

Abendschulregelungen (auch KV/SKO) fehlen

 

 

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BildungsreformerInnen im Wahlkampf –

„Und hinter uns die Sintflut!“

 

 Peter Steiner, steiner@oeli-ug.at, Mitglied im ZA-BMHS

 

 

Das verzweifelte Strampeln der Regierung, das neue Dienstrecht schnell in die Begutachtung zu schicken, zeugt vor allem von Folgendem: Es ist Wahlkampf und den gewinnt man am besten mit dem Vortäuschen von Handlungsfähigkeit.

 

Wie wenig der Politik erstens die Bildung als solche und zweitens die eigenen Grundsätze wert sind, kann derzeit wunderbar beobachtet werden. Mehr als 30 Gesprächsrunden mit Lehrendenvertretern über die Gestaltung des neuen Dienstrechtes brachten kein Ergebnis, das man als bildungspolitisch ausgereift bezeichnen kann.

 

Alle Einwände und Vorschläge derer, die mit dem Bildungsalltag tatsächlich vertraut sind, wurden von der vereinigten SPVP-Regierungsriege einhellig vom Tisch gewischt. Warum? Weil es nicht um Bildung geht, sondern um Einsparen. Weil es nicht um eine bessere Schule geht, sondern um das Bedienen von Wählervorurteilen gegen LehrerInnen. Weil es nicht um nachhaltige Veränderungen geht, sondern wenigstens um ein kümmerliches Halten des Stimmenanteils  bei den Nationalratswahlen im Herbst.

 

Hinter uns die Sintflut! Am Desaster sind hinterher sowieso wieder nur die üblichen Verdächtigen schuld: eine „Betonierergewerkschaft“ und sture LehrerInnen, die den großartigen bildungsreformerischen Wurf so gar nicht erkennen wollten.

 

Anwerbung durch Abschreckung, Verbesserung durch Überlastung

 

Damit ist auch jede Logik vom Tisch. Wie soll man in Zukunft z.B. jene vielen LehrerInnen bekommen, die nach der nächsten, übernächsten Pensionierungswelle fehlen werden, wenn man eine 28-prozentige Arbeitszeiterhöhung für einen Großteil der derzeitigen AHS- und BMHS-LehrerInnen bei sinkender Lebensverdienstsumme als „attraktives Modell“ (BM Schmied) anpreist? Wie soll der Unterricht für die SchülerInnen individueller und besser werden, wenn zusätzliche Unterrichtsklassen dazu kommen und die sogenannte „unterrichtsfreie Zeit“ mit von der Schulleitung dekretierten Zusatzaufgaben vollgerammelt wird? Ist ein Mehr tatsächlich ein Besser?

 

SPÖ gegen All-In-Verträge, Schmied, Heinisch-Hosek und Faymann dafür

 

Bar jeder Logik ist auch, dass ausgerechnet die SPÖ-Unterrichts- und Beamtenministerinnen im Einklang mit Bundes- und Vizekanzler für die Lehrenden All-In-Verträge einführen wollen. Im restlichen Teil der Arbeitswelt kämpfen Faymann, Hundstorfer und Co. gegen All-In-Verträge für ArbeitnehmerInnen. „Mehr als 500.000 Österreicherinnen und Österreicher haben schon All-In-Verträge, mit denen von Normalarbeit bis zu Mehr- und Überstunden alles abgegolten wird.“, verkündet die Web-Site der SPÖ seit dem 14. August 2013 (spoe.at/story/all-vertraege-beschraenken).

 

Nichts anderes stellt das neue Dienstrecht nämlich dar. Abgesehen von jenen 24 Supplierstunden, die sowieso schon pauschal in der Lehrverpflichtung drin sind, werden auch die Zusatzaufgaben vom Kustodiat bis zur Schulentwicklung, vom Unterricht in den Abendschulen bis zur Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen als pauschal abgegolten angesehen.

 

„Durch All-In-Verträge wird“, so Hundstorfer, „indirekt auch der Kollektivvertrag ausgehebelt und die Menschen werden – auf die Gesamtarbeitszeit gerechnet – unter Kollektivvertrag bezahlt.“ Richtig, Herr Sozialminister! Reden Sie manchmal mit SPÖ-Unterrichtsministerin Schmied und mit SPÖ-Beamtenministerin Heinisch-Hosek?

 

„SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos fordert klare, verständliche und nachvollziehbare Regeln – „nicht eine weitere Flexibilisierung wie die ÖVP das will“. All-In-Verträge sind, so Darabos, ausschließlich für den Arbeitgeber von Nutzen.“ Bravo, Herr Bundesgeschäftsführer der SPÖ. Warum können Sie davon Ihre Ministerinnen im Unterrichts- und Beamtenressort nicht überzeugen? Sehen sich diese nicht an die Grundsätze der SPÖ gebunden? Oder sind Grundsätze sowieso nur mehr Schall und Rauch des schnaufenden, eiernden, verendenden Wahlkampfvehikels einer ehemaligen Reform- und Großpartei, einer Partei, die sich dem gesellschaftlichen Fortschritt zum Nutzen aller verschrieben hatte?

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Alle Zitate aus: spoe.at/story/all-vertraege-beschraenken

 

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Ja, wir brauchen ein neues Dienstrecht.

Aber sicher nicht diesen Regierungsentwurf.

Josef Gary Fuchsbauer, 0680 2124358, fuchsbauer@oeli-ug.at, ÖLI-UG-Bundeskoordinator, stv.Vors.d.BMHS-Gew., Mitglied der GÖD-ARGE-LehrerInnen, am 19.8.2013:

 

 

Für WenigleserInnen die Kritik am Dienstrechtsentwurf der Regierung in 3 Sätzen:

- Die Pragmatisierung für LehrerInnen wird abgeschafft, die Bestellung auf Lebenszeit für DirektorInnen bleibt, deren Zulagen werden erhöht, deren Wahl durch LehrerInnen (Eltern-/Schül.-/Bedienstetenvertretung) kommt wieder nicht .

- Die größten Verlierer wären die LehrerInnen mit den vor-/nachbereitungsintensiv(er)en Fächern, die bis zu 28% mehr unterrichten und dazu noch 72 Stunden/Jahr Beratungs- etc. Stunden halten müssten.

- Verlierer wären auch jene, die sich als Klassenvorstände und LernbegleiterInnen besonders für die SchülerInnen engagieren, denn deren finanzielle Abgeltung würde gestrichen.

 

Hier geht es nun um Inhalte des / Kritikpunkte am Dienstrecht(s)entwurf.

Am 10.8. hatte ich gefragt:

"Ob irgendeine/r von diesen PolitikerInnen weiß, was im Dienstrechtsentwurf steht?" (siehe www.oeli-ug.at, News)

Am 13.8. hat die Regierung den Dienstrechts-Begutachtungsentwurf (oeli-ug.at/LDBR20130813kommentiert.pdf – beachte darin die Kommentare in grüner Farbe) in 6-wöchige Begutachtung gegeben und weiterhin äußern sich SpitzenvertreterInnen unseres demokratischen Staates so, dass man nur hoffen kann, dass sie nicht wissen, wovon sie reden (news.orf.at/stories/2194626/2194624/):

Der ehemalige Gewerkschaftsvorsitzende

"Hundstorfer würde Streiks nicht verstehen"

Die für das Wohl der Bildung zuständige "Unterrichtsministerin Schmied: Selbstverständlich kann weiterverhandelt werden“, „Das ist sehr, sehr fair“!

Für den sich so christlichsozial gebenden

"Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) ist der Beschluss, in Begutachtung zu gehen, ein „unmissverständliches Zeichen“ an die Gewerkschaft"!

Und Schmied sieht eine gute "Einigung".

Das alles ist entweder Unwissenheit, Unverforenheit, Dummheit oder absichtliches Verwirrspiel:

Überall spricht man von Einigung, wenn sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einigen. In Österreich verkaufen Regierung und Medien die Einigung innerhalb der Arbeitgeberseite auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen als Erfolg.

Wenn die Regierung 15 Monate lang in den Punkten drastische Arbeitszeiterhöhung für die einen und Nichtabgeltung der höheren Ausbildung für die anderen bei in all diesen Monaten um keinen Cent angehobenen Gehaltsangeboten, die Gewerkschaft mit extremer Unterstützung der Medien als "Betonierer" bezeichnen darf, dann ist das schon lange ein Arbeitskampf, nämlich ein Arbeitskampf von oben nach unten.

Und wenn in all diesen Monaten der Ruf der Gewerkschaft nach einer klaren Arbeits(zeit)beschreibung für die LehrerInnen (außerhalb des Unterrichts) und die vielfach begründete Warnung vor weiterer Unterrichtspflichterhöhung (diese ist ja in den letzten 15 Jahren schon durch zahlreiche Maßnahmen angehoben worden) von der Regierungsseite a) immer ignoriert wird und b) auf das endgültige Inkrafttreten erst in 5 Jahren hingewiesen wird, kann ich nur sagen:

Eine Zustimmung jetziger Gewerkschafter zu einer drastischen Arbeitszeiterhöhung und zu programmierter Überforderung der LehrerInnen und somit Verschlechterung für die SchülerInnen der Zukunft als "fair" zu verlangen, ist sarkastisch! Ein (ehem.) ÖGB-Chef, der sagt: „Wir greifen ja in nichts Bestehendes ein“ – also: Es trifft ja nicht die derzeitigen. Ja, soll denn die Gewerkschaft nicht an die kommende LehrerInnengeneration denken?

 

Kurz einige Punkte, warum dieser Dienstrechtsentwurf nicht nur für LehrerInnen und deren GewerkschaftsvertreterInnen nicht akzeptabel sein kann, sondern auch für christlichsoziale und sozialdemokratische PoltikerInnen – wenn sie wüssten, wovon sie reden.

 

Wir brauchen kein Dienstrecht, das weiterhin obrigkeitlich auf Lebenszeit bestellte SchulleiterInnen mit einem nur durch das Strafrecht beschränkten Weisungsrecht vorsieht, und das bei einem Arbeitseinteilungsrecht für diese DirektorInnen, die alle außerunterrichtlichen Tätigkeiten*) auf die LehrerInnen aufzuteilen haben, ohne für diese Zeit- oder Geld-Ressourcen zu bekommen – dafür aber die Zulagen für DirektorInnen massiv erhöht.

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*) "Die Schulleitung hat die standortbezogenen Tätigkeiten (insbesondere die Mitarbeit im Rahmen der Schul- und Qualitätsentwicklung, die Leitung von und die Mitwirkung an Schul- und Unterrichtsprojekten, die Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterner Fortbildung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten) unter Bedachtnahme auf die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Vertragslehrpersonen und deren Beschäftigungsausmaß ausgewogen festzulegen"

 

Wir brauchen kein Dienstrecht, in dem für den Dienstgeber Überstunden um ein Drittel billiger kommen, als Normalstunden (2009er-Regelung zur Wirtschaftskrisenbewältigung mit MDL-Faktor 1,3 soll nun auf Dauer bleiben, ebenso 24 unbezahlte Supplierstunden pro Jahr).

Wir brauchen kein Dienstrecht, das zwar angeblich mit den vielen Zulagen aufräumen will, aber tatsächlich Bezüge vorsieht, die bis zu 25% aus Zulagen bestehen (LehrerInnen der Lehrverpflichtungsgruppen 1 und 2 an BMHS und AHS) – bisherige Zulagen wie Klassenvorstand und Kustodiat aber abschafft.

 

Wir brauchen kein Dienstrecht, in dem unter dem Slogan "alle unterrichten gleich viel" ignoriert wird, dass die (inner- und außerunterrichtliche) Belastung durch Unterricht sehr unterschiedlich ist (Lehrverpflichtungsgruppen können durchaus zB auf die vorgeschlagenen 4 Zulagengruppen reduziert werden, aber deren zeitliche Komponente kann nicht abgeschafft werden).

 

Wir brauchen kein Dienstrecht, in dem ignoriert wird, dass offensichtlich die Belastung der LehrerInnen schon jetzt viel zu hoch ist (die Zahl der Teilbeschäftigungen stieg in den letzten Jahren um 25-30%!) und das die Arbeitszeit der LehrerInnen weiter ausdehnt. Kamen in den letzten Jahren durch Abwertung von Abschlussklassen- und Abendunterricht, von Klassenvorstands- und Kustodiatstätigkeit immer mehr Unterrichtsstunden und durch Verringerung der Stundenzahl in den einzelnen Fächern immer mehr SchülerInnen pro LehrerIn dazu, so soll nun für alle LehrerInnen auch noch verpflichtende Zeit für SchülerInnen-/Eltern-/Lernberatung dazukommen und für viele Fächer auch die Unterrichtsverpflichtung (um bis zu 28%) erhöht werden.

 

Wir brauchen keine neue Gehaltsstaffel, die die angeblich so sehr gewünschten QuereinsteigerInnen zu den größ-

ten VerliererInnen macht: Wer mit 40 einsteigt hat nichts von den höheren Bezügen in jungen Jahren, sondern hätte nur die gegenüber bisher verringerten Gehaltsstufen!

 

Wir brauchen kein neues Dienstrecht, das zwar die Pragmatisierung abschafft, aber keinen Schutz vor Willkür und im Krankheitsfall vorsieht.

 

Wir brauchen keinen Dienstrechtsentwurf in Begutachtung bei dem viele Punkte ungeklärt sind, wie zB: Dienstrecht für ErzieherInnen und FreizeitpädagogInnen (was ist deren Aufgabe und daher nicht mehr der LehrerInnen?), Regelungen für QuereinsteigerInnen ohne formale Lehrbefähigung, Regelungen für Kustodiate und Bibliotheken (der Entwurf sieht nur vor, dass künftige LehrerInnen das nicht mehr machen, aber es fehlt, wer das sonst wie machen soll), Regelungen für Qualitätsmanagement, das zwar offenbar gewollt, aber nicht ausformuliert wird, Erhöhung der Schulleitungszulagen ohne anzugeben, welche Zahlen für welche Schulgröße gelten.

 

Ja, wir brauchen ein neues Dienstrecht und ein neues Gehaltsschema.

Aber das Dienstrecht muss in Richtung „demokratischer gehen, in Richtung auf Beschreibung und (zeitlichen und/oder finanziellen) Berücksichtigung der gesamten LehrerInnenarbeit – und nicht wieder nur Ausrichtung der Bezahlung nach Unterricht.

Und das neue Gehaltsschema darf nicht unter dem Titel "flachere Gehaltskurve" zur Lohnkürzung führen – das derzeitige L1-Schema mit Klassenvorstand hat einen Monatsdurchschnitt von 3930 Euro, das vorgelegte pd-Schema (mit Klassenvorstands- oder Beratungspflicht) hat einen Monatsdurchschnitt von 3560 Euro.

 

Wer sich intensiver mit diesen Fragen und unserer Position zum neuen Dienstrecht beschäftigen will, kann sich gerne an uns wenden: a@oeli-ug.at, 0680 2124358.

 

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Finanzielle Auswirkungen – Beispiele

 

Wer die Jubelmeldungen des bmukk nicht kennt: www.oeli-ug.at/BMUKK-LDBR130813.pdf. Dass sie so stolz sind, was sie alles für DirektorInnen tun und dass sie immer noch schreiben "Mehr Zeit für die SchülerInnen" spricht für sich.

Dass sie aber nun auch die abgeflachte Kurve als gerade für QuereinsteigerInnen attraktiv anpreisen, lässt mich endgültig an deren mathematischen Fähigkeiten verzweifeln. (Ist es für irgendjemanden unverständlich, dass eine Systemänderung zu höheren Gehältern in jungen und niedrigen in höheren Jahren für EinsteigerInnen in höherem Alter ein Nachteil sind?) Die abgeflachte Kurve ist nur dann für eine/n Quereinsteiger/in ein Vorteil, wenn sie/er so spät einsteigt und so wenig Vordienstzeiten hatte, dass sie im alten System nicht mehr zu den hohen Gehaltsstufen gekommen wäre. Ich dachte aber, wir wollen Menschen mit Erfahrungen für den Lehrberuf gewinnen, deren facheinschlägige Tätigkeiten dann aber auch angerechnet werden.

 

1. Fallbeispiel (derzeit 4,8 Überstunden, mit gleicher Stundenzahl im Neurecht normal vollbeschäftigt):

 

AHS/BMHS-Sprachlehrerin, Unterricht ab dem Alter von 24

(derzeit: 1 Jahr Unterrichtspraktikum (=Halbbezahlung), dann 4 Jahre befristete Verträge, ab dem 6. Jahr Dauervertrag und Klassenvorständin und dann auch jeweils 36 Stunden Lerncoaching) bis 65, jeweils 22 Unterrichtsstunden.

 

Nach derzeitigem Recht mit 32 Wochen Überstundenbezahlung*) (und 10mal Klassenvorstandszulage á 182,9 und 36 Stunden Lerncoaching zu 33,40 €, also im Schnitt 10mal 120 €), nach neuem Recht mit der Fächerzulage 12mal/Jahr (voller Unterricht und Bezug ab dem ersten Jahr).

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*) Das bmukk rechnet mit 32 Wochen Überstundenzahlung, weil von den 38 Unterrichtswochen im Schnitt in 6 Wochen die MDL nicht bezahlt würden. Das Zeitkonto rechnet allerdings mit 36 Wo., somit wären die Verluste in Bsp. 1 und 5 noch höher. Im übrigen würden die neuen Zulagen ab 15-tägiger Absenz auch weg fallen!

 

Bereits ab einem Alter von 36 ist der Bezug im neuen System immer geringer als im alten und am Ende sind es in Summe im Monatsdurchschnitt minus 9,1%.

Wenn man allerdings wegen der höheren Bezüge am Beginn mit einem Zinsfaktor von 4% wie das BMUKK rechnet, dann ist der Verlust nur 4,8%.

 

Vergleich einiger Monatsdurchschnittsbezüge (14mal, KV+Lerncoach anteilig):

Alter: Bezug jetzt - Bezug neu (alles brutto)

24:      1.111,4 - 3.098,9 (weil voller Unterricht ab Beginn=Induktion)

25-27:   3.137,6 - 3.098,9 (befristeter Vertrag derzeit besser bezahlt

28:          3.137,6 - 3.438,9

29:          3.094,6 - 3.438,9

30-31:   3.294,3 - 3.438,9

...

35:          3.713,7 - 3.778,9

36:          3.916,7 - 3.778,9

...

50:          5.377,4 - 4.798,9

...

58-65:   6.244,3 - 5.008,9

 

Wenn diese Lehrperson allerdings bisher nicht Klassenvorstand und ohne Lerncoachingabgeltung war, ist der Verlust um etwa 4% geringer, dafür müssen aber künftig zusätzliche 72 Stunden (also fast zwei Arbeitswochen) gemacht werden.

 

2. Fallbeispiel (derzeit keine Überstunden, 18 gehaltene Stunden, die durch verkürztes Maturajahr eine Vollbeschäftigung ergeben, im Neurecht teilbeschäftigt mit 78%):

AHS/BMHS-Sprachlehrer/in, Unterricht ab dem Alter von 24, wie Fall 1 aber nur  jeweils 18 Unterrichtsstunden.

Bereits ab einem Alter von 30 ist der Bezug im neuen System geringer als im alten und am Ende sind es in Summe im Monatsdurchschnitt minus 17%, mit einem 4%-Zinsfaktor "nur" minus 12%.

 

Vergleich einiger Monatsbezüge (14mal, KV+Lerncoach anteilig):

Alter: Bezug jetzt - Bezug neu (alles brutto)

24:          1.111,4 - 2.414,3 (weil voller Un- terricht ab Beginn=Induktion)

25-27:   2.444,5 - 2.414,3 (befristeter Vertrag derzeit besser bezahlt

28:          2.444,5 - 2.679,2

29:          2.660,5 - 2.679,2

30-31:   2.831,4 - 2.679,2

...

40-41:   3.730,5 - 3.209,0

...

50-51:   4.613,9 - 3.738,7

...

58-65:   5.355,8 - 3.902,4

 

Wenn die Person allerdings bisher nicht Klassenvorstand und ohne Lerncoachingabgeltung war, ist der Verlust um etwa 4% geringer, dafür müssen aber dann künftig zusätzliche 72 Stunden gemacht werden.

 

3. Fallbeispiel: Volksschullehrer/in, vollbeschäftigt mit 22 Stunden im alten und neuen Dienstrecht, unterrichtet von derzeit 22-65, künftig 23-65:

Erst ab einem Alter von 52 ist der Bezug im neuen System geringer als im alten und im Monatsdurchschnitt sind es plus 2% (bzw. mit 4%-Zinsfaktor 3,5%). Allerdings kommen zur Sprechstunde und Klassenführung nun auch noch weitere 36 Beratungsstunden, also fast eine Arbeitswoche. Somit: Arbeitszeiterhöhung mit Lohnausgleich: ABER: KEINE Berücksichtigung der höherwertigen Ausbildung in der Entlohnung (altes PädAK-Gehaltsschema gegenüber künftigem Master)!

 

Alter: Bezug jetzt - Bezug neu (alles brutto)

23:          2.085,0 - 2.420,0

...

31:          2.386,6 - 2.760,0

...

35:          2.678,1 - 3.100,0

...

38:          3.013,9 - 3.440,0

...

51:          4.018,9 - 4.120,0

52:          4.178,7 - 4.120,0

...

56-65:   4.503,9 - 4.330,0

 

Wie man aus obigen Zahlen leicht sieht, sind die größten Verlierer in diesem neuen System die Späteinsteiger, die Menschen aus der Berufspraxis, die man doch so gerne zahlreicher in die Schulen holen will:

 

4. Fallbeispiel: BMHS-Fachpraktiker/in (Werkstätte, Küche, Service, ...) vollbeschäftigt mit 22 Stunden im alten und neuen Dienstrecht, Bezahlung wie VS-Lehrer/in, da aber bisher (fast) nie Klassenvorstand, kommen nun 72 Beratungsstunden als Zusatzarbeit dazu.

 

Alter: Bezug jetzt - Bezug neu (alles brutto)

31:          2.386,6 - 2.760,0

...

35:          2.678,1 - 3.100,0

...

38:          3.013,9 - 3.440,0

...

51:          4.018,9 - 4.120,0

52:          4.178,7 - 4.120,0

...

56-65:   4.503,9 - 4.330,0

 

Wenn sie/er mit 31 in den Unterrichtsdienst voll einsteigt, ergibt sich im Lebensverdienst noch 1,9% Gewinn.

Wenn mit 35, ergibt sich der fast gleiche Lebensverdienst (+0,7 bzw. mit Zinsfaktor +2,6%) – allerdings mit einer Arbeitszeiterhöhung um fast zwei Wochen / Jahr.

 

5. Fallbeispiel: BHS-Fachtheoretiker/in (Dipl.Ing., Wirtschaftstheorie, ...) Bezahlung wie Fallbeispiele 1 und 2, da auch bisher mit Sondervertrag die Vordienstzeiten angerechnet wurden. Durch den späteren Einstieg fallen allerdings Vorteile der neuen Gehaltskurve weg. Annahme 22 Stunden Unterricht bisher u. künftig:

 

Monatsbezüge (KV+Lerncoach anteilig):

Alter: Bezug jetzt - Bezug neu (alles brutto)

31:          3.294,3 - 3.438,9

...

35:          3.713,7 - 3.778,9

36:          3.916,7 - 3.778,9

...

50:          5.377,4 - 4.798,9

...

58-65:   6.244,3 - 5.008,9

 

Einstieg mit 31: Verlust von 11,6% (-8,7% mit 4%-Zinsfaktor), Einstieg mit 35: Verlust von 12,8% (-10,7% mit Zinsen gerechnet).

 

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Antworten auf einige Fragen zum Dienstrechtsentwurf

 

Anfrage:

Ohne das neue Dienstrecht superleiwand zu finden, möchte ich doch zumindest einige Verständnisfragen stellen. Die Einschätzung Garys teile ich im Grund, aber da sind doch einige Sachen drin, die man sich genauer ansehen sollte.

- §44 Abs. 2 ff Kernaufgaben: 24 Stunden Unterricht? Wenn ich mir den Entwurf so ansehe, dann steht drin, dass das eine Möglichkeit ist, aber es könnten auch Betreuungsstunden sein.

 

In den Besprechungen (und ich meine auch im Begutachtungstext) wurde ausgeschlossen, dass die "+2" auch Unterricht sein können, sondern jede/r muss sich auch in Mentoring/KV/Coaching/Beratung einbringen. In Abs. 2a steht "sind zu erbringen", das ist ein muss:

"(2a) Von der Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten Vertragslehrperson sind zur Lernbegleitung (...) und zur Beratung von SchülerInnen sowie zur vertiefenden Beratung der Eltern zu erbringen:

1. eine Wochenstunde in Form von 36 Eltern-SchülerInnenberatungsstunden pro Schuljahr, wenn die Funktion eines Klassenvorstandes oder eines Mentors gemäß Abs. 2 wahrgenommen wird,

2. zwei Wochenstunden in Form von 72 „Eltern-SchülerInnenberatungsstunden pro Schuljar in den übrigen Fällen.

Die Beratungsstunden sind je nach Anordnung in regelmäßiger oder geblockter Form zu erbringen. Wird die Funktion eines Klassenvorstandes und eines Mentors parallel ausgeübt, ist dieser Absatz nicht anzuwenden. Wird die Funktion eines Mentors nicht während des gesamten Unterrichtsjahres ausgeübt, sind die Beratungsstunden anteilig zu erbringen."

Unter den 22 Unterrichtsstunden können jedoch auch Stunden der qualifizierten Nachmittagsbetreuung sein.

 

§44 Abs. 2a Zl. 1-2: Effektive Erhöhung 3 Stunden? Hier steht doch, dass in die 24 Stunden 2 Wochenstunden einzurechnen sind, für Lernberatung (SchülerInnen/Eltern). 1 verpflichtende Sprechstunde hatten wir bisher ja auch schon. Daher: 3 Stunden mehr!

 

Die verpflichtende Sprechstunde bleibt neben diesen Beratungs-...Stunden auch weiterhin zu halten, natürlich auch zB für jede/n KV! Aber zB Beratungen, die nach Frühwarnbriefen schon bisher anzubieten sind, würden wohl in die neuen Berstungsstunden fallen.

Die Erhöhung der Arbeitszeit gegenüber bisher richtet sich nach dem Schultyp und den Lehrverpflichtungsgruppen und geht sogar von einer Verminderung der Unterrichtspflicht (allerdings gibt es die selten) bis zu einer saftigen Erhöhung. Derzeit gültige Unterrichtspflichtregelungen (Lehrverpflichtungsgruppen werden in römischen Zahlen, für Landwirtschaftsschulen in arabische Zahlen angegeben):

VS/SS-LehrerIn: meist 22 Stunden,

HS/NMS/PTS-LehrerIn: meist 21 Stunden,
I = 1,167 entspricht 17,14 Stunden,

II=1 = 1,105 entspricht 18,19 Stunden,

III=2 = 1,05 entspricht 19,05 Stunden,

IVb = 0,977 entspricht 20,48 Stunden,

IVa=3 = 0,955 entspricht 20,94 Stunden,

IV=4 = 0,913 entspricht 21,91 Stunden,

V=5 = 0,875 entspricht 22,86 Stunden,

Va=6 = 0,825 entspricht 24,24 Stunden,

VI = 0,75 entspricht 26,67 Stunden,

BS-LehrerIn: 19-24,25 Stunden.
(Quellen
:  www.aps-noe.at/ldg/info3_0405.pdf (S.3-5, APS), www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008205 (röm.Zahlen), www.pv-landwirtschaftslehrer.tsn.at/service/lv-gruppen.pdf (arabische Zahlen),
www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnum mer=NOR40072817 (Berufsschule).)

 

Stimmt es, dass es die unterschiedliche Bewertung der Gegenstände so nicht mehr geben wird, sprich eine Sportstunde gleich abgegolten wird wie eine Englischstunde in der 8. AHS-Klasse?

 

Die unterschiedliche Bewertung der Stunden wird in Bezug auf die Arbeitszeit abgeschafft, aber dafür wird die Bezahlung ungleich. Während im alten Dienstrecht alle L1-LehrerInnen an AHS und BMHS gleich viel verdienen, gibt es im Dienstrechtsentwurf der Regierung 4 verschiedene LehrerInnengruppen, was die Höhe der Bezahlung betrifft:
LehrerInnen an AHS- und BMHS-Oberstufen erhalten für jede Monatswochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe I oder II 36 Euro pro Monat Fächervergütung „A“; dies gilt auch für Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonen der Lehrverpflichtungsgruppe 1.

LehrerInnen in der Sekundarstufe I, also 5.-8. Schulstufe, erhalten für jede Monatswochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe I oder II 24 Euro Fächervergütung „C“; dies gilt auch für LehrerInnen an HS/NMS und PTS für Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. LehrerInnen an AHS- und BMHS-Oberstufen erhalten für jede Monatswochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe III 12 Euro Fächervergütung „B“; dies gilt auch für LehrerInnen an Berufsschulen in den Pflichtgegenständen der Fachgruppe I oder II; ebenso für Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonen der Lehrverpflichtungsgruppe 2.

Diese Zahlen gelten in allen Entlohnungsstufen. Die Fächervergütung wird 12mal pro Jahr gezahlt, außer bei durchgehendem Entfall von mehr als 14 Tagen: dann wird ab dem 15. Tag nicht mehr bezahlt. In den Ferien wird der durchschnittliche Wert des Unterrichtsjahres bezahlt. Alle anderen Fächer und alle LehrerInnen an anderen Schulen erhalten keine Fächervergütung.

Insofern gibt es pro Monat Fächervergütung bis (22x36=) 792 €, was bei 2420 € in der 1. Entlohnungsstufe ca 30%, bei 4330 in der 7. Stufe ca 16% Zusatzeinkommen wäre.

 

§44 Abs 14? Einrechnungen: KUSTODIATE und NEBENLEISTUNGEN: Laut Gesetzestext dürfen „unvergütete“ an die neuen Lehrpersonen nicht übertragen werden. Über Vergütungen entscheiden das Ministerium und das Bundeskanzleramt per Verordnung oder im Einzelfall. Kann man gegen die Übertragung klagen? Wann, wo, wie soll das überhaupt gehen?

Tolle Vorstellung: Jedes Jahr die Direktionen im heroischen Kampf (Ha,ha!) um Einrechnungen?

 

Die Cash-Kustodiate dürfen den "Lehrpersonen" (so heißen jene, für die das neue Recht gilt) nicht mehr gegeben werden, sehr wohl aber weiterhin den LehrerInnen im alten Recht.

Die Einrechnungskustodiate werden in Zukunft dann genauso wie bisher durch die Nebenleistungsverordnung geregelt.

Da sehe ich eigentlich nicht so sehr Probleme an den Schulen, sondern eine Aufgabe der Gewerkschaft, damit die Nebenleistungsverordnung (oder vielleicht heißt sie künftig Einrechnungsverordnung) ordentliche Regelungen schafft, die dann in den Schulen umgesetzt, im Rahmen der Diensteinteilung und eben speziell der Lehrfächerverteilung vergeben werden.

 

Wieso sind KVs + Lerncoaches Verlierer? Hab ich was übersehen? Sollen die KVs nicht eingerechnet werden? Das war seit der Herausnahme aus der WE-Abgeltung doch immer eine Forderung, oder?

 

Ja, einerseits ist mit der Einrechnung von KV und Lernbegleitung eine Forderung erfüllt worden. Aber in der Tat ist es gar keine Einrechung: Jede/r LehrerIn muss 22 Stunden unterrichten, egal ob sie/er Klassenvorstand oder Lernbegleiter/in ist!!!! Wer hingegen nicht KV/Mentoring/ Lernbegleitung macht, braucht stattdessen nur 72 Stunden Beratungsstunden machen (das sind übrigens definitiv nicht die Sprechstunden, das steht explizit in den Erläuterungen, die Sprechstunden muss jede/r weiterhin anbieten).

Also: a) die Alternative lautet nicht: Eine Wochenstunde mehr Unterricht oder KV/Lerncoach,

sondern 2 von den folgenden 4:

Mentoring oder KV oder 36 Stunden Lernbegleitung oder (2x)36 Stunden Eltern-/SchülerInnenberatung (vermutlich wird dann Letzteres auch so wie die Lernbegleitung (im Gesetz) noch im Verordnungsweg definiert und deren Dokumentation vorgeschrieben werden.

b) Zulage/Bezahlung gibt es aber nur für das Mentoring und nicht wie bisher für KV und auch keine Supplierstundenabgeltung wie vorgesehen für die Lernbegleitung (an Oberstufe Neu).

D.h. es wird pro Jahr eingespart:

1829 € für L1-KV, 1600 € für L2a2-KV,

1463 € f. L1-StudienkoordinatorIn (Abendschul-KV),

1234 € für L2a2-StudienkoordorIn,
1200 Euro für 36 Stunden Lernbegleitung –
also pro Monat und LehrerIn 100-150 €.

 

Schockiert hat mich, dass die erste Vorrückung nach 13 Jahren erfolgen soll. Stimmt das?

 

Ja, aber gerechnet ab dem 1. Juli in dem die Schulpflicht (9. Schuljahr) absolviert ist.

Die Schul-/Studien-/Praxiszeit, die für die Anstellung erforderlich ist und 12 weitere facheinschlägige Beschäftigungsjahre werden als Vordienstzeiten angerechnet.

Normalerweise kommt man daher mit 28 in die 2. Stufe, 33->3., 38->4., 44->5., 50->6. und ab 56 in der 7. bis zur Pensionierung (die bei künftigen JunglehrerInnen wohl eher bei 70 liegen wird). Die Gehaltssprünge sind übrigens immer 340 €, (außer zur 7., da sind’s nur 220 €):

2.420 - 2.760 - 3.100 - 3.440 - 3.780 - 4.120 - 4.330

 

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Dienstrecht: Reaktionen von LehrerInnen

 

 --- Martin, NÖ, schrieb: --- 

nur zwei Punkte zum neuen LDR:

1) Wem ist denn der Schwachsinn mit dem "Professor/-in" für alle eingefallen? Damit gibt man ja Kabarettisten Stoff für die nächsten 10 Jahre. Außerdem kann ein modernes Dienstrecht wohl nur darauf bestehen, dass die Anrede mit dem Familiennamen erfolgt.

2) Die Stärkung der Allmacht der Direktor/-innen ist inakzeptabel. Mir graust, wenn ich daran denke, wie politisch bestellte D. (für die dann durch die Erhöhung der Zulage der Job noch attraktiver wird) die Pflichten und Rechte an den Schulen nach dem Parteibuch vergeben.

 

 --- Renate, Salzburg, schrieb: --- 

Vielen Dank für die Kommentare zum neuen Dienstrecht! Da noch nirgendwo im Gesetzestext auf Abendschulen eingegangen wird, nehme ich an, es wird für diese keine Sonderregelungen geben ?!?

 --- Gary: es gab zwar in Verhandlungen gewisse Hoffnungen, dass da noch was kommt, aber es kam nix.

 

 --- Eva, Wien, schrieb: --- 

Warum demonstrieren wir nicht?????? Jetzt ist unterrichtsfreie Zeit, da brauchen die Eltern gar nicht bös auf uns sein. Es sind genügend Lehrer im Lande, mit unseren Gehältern sind sowieso keine großen Sprünge = Reisen zu machen.

 

 ---Wolfgang, NÖ, schrieb: --- 

Ja liebe leute, wenn alles über die medien läuft, werde ich alle behindernisse an meiner schule – zuwenig arbeitsplatz, bauliche sünden und mängel wie kein funktionierender sonnenschutz, ergometrisch nicht ausgeleuchtete schülerarbeitsplätze,schimmelbildung in klassen usw – über fotoreportagen in österreichs tageszeitungen ebenfalls zu diskussion stellen. wie sagte schon waldbrunn: ich freu mich

 

 --- Erwin, OÖ, schrieb: --- 

Ich glaub' auch, dass die meisten (im Parlament, die über die Dienstrechtsreform abstimmen) nicht wirklich wissen, was im Entwurf steht. Leider wissen auch viele LehrerInnen nur wenig und "verlassen" sich auf die Gewerkschaft.

 

--- Helmut, Vbg, schrieb: --- 

habe den gesetzesentwurf, die erläuterungen und die stellungnahmen so gut wie möglich durchgelesen.

ich kann deine argumente sehr gut verstehen und betone, dass dieser entwurf zur neuen lehrverpflichtung und zum neuen entgelt eine katastrophe ist. eine arbeitszeiterhöhung mit gleichzeitiger verminderung des entgelts. dieses neue dienstrecht ist auf die volksschul- und mittelschullehrer ausgerichtet.

die ahs- und bhs-lehrer haben massive stundenerhöhungen und entgelteinbußen. dies kann doch niemals so duchgehen. nach den wahlen wird es hoffentlich vernünftiger weitergehen.

viel kraft, geduld und energie der ÖLI beim einsatz für die jungen lehrer.

 

 --- Ambros, OÖ, schrieb: --- 

Die Roten haben offenbar schon alle einen Text bekommen, den sie auswendig lernen mussten, um von der Blamage der Ablehnung der Einigung mit der L-Gewerkschaft abzulenken.

Elmar Mayer war in der ZIB 24 (mit Harald Walser) bei Roman Rafraider und hat einen Schmarrn dahergeredet, da kimmt da ’s Speibm vom Grausen.

Wenigstens ist der Rafraider nicht ganz so regierungszugeneigt wie die Lou Lorenz-Dittlbacher in der ZIB 2... Aber das – und ein paar richtige Feststellungen von Walser – ist nur ein schwacher Trost.

 

 --- Thomas, Tirol, schrieb: --- 

Angesichts der durch das neue Dienstrecht eher sinkenden Motivation, in den Lehrberuf einzusteigen, wird es in den kommenden Jahren mit den vielen anstehenden Übertritten in den Ruhestand nicht einfach sein, das Bildungssystem am laufen zu halten. Quereinsteiger werden auch nicht in Scharen daherkommen und wer einmal im neuen Dienstrecht eingestuft ist, hat auch weniger Motivation, nicht bei günstiger Gelegenheit den Dienstgeber zu wechseln (Die “fetten Jahren” kommen dann ja nicht mehr...)

Wenn es nicht um die Kinder des Landes und um die zukünftigen KollegInnen ginge, sollte man eigentlich den Dingen ihren Lauf lassen. Wie heißt es so zutreffend: Aus Schaden wird man klug! Gilt wohl auch für politisch Verantwortliche. Beste Grüße und Dank für euren Einsatz!!

 

 --- Dieter, Vorarlberg, schrieb: --- 

Vielleicht hat die verfehlte Bildungspolitik inzwischen die Bundespolitiker erreicht. Sie sind auch nicht in der Lage im Duden den Begriff "Einigung" nachzulesen. Weit haben wir es gebracht.

Andererseits was sollen Sie tun? Kein Geld mehr für Bildung da, fehlende Reformen im Bereich Pension, Verwaltung, Gesundheit usw. auch EU und Griechenland, Pleite-Banken usw. zeigen nun seine Auswirkungen. Vielleicht sollte die Öli diesen Aspekt mal vorbringen. Dann zeigt sich die "Qualität" dieser Regierung. Für mich sind das alle zusammen Realitätsverweigerer, leben auf Wolke 7, sehen die Welt durch eine rosarote, partei-ideologischen Brille. Man könnte auch nach Fachkompetenz, Ausbildung, Berufserfahrung bei unseren Politikern fragen. Bei jedem Handwerker ist das wichtig. Bei den Politikern ist es wurscht. Ich muss aufhören, hab schon wieder einen dicken Hals.

 

 --- Monika, OÖ, schrieb: --- 

Ich habe vor 2 Wochen einen Leserinnenbrief an die OÖN geschreiben, der aber nie veröffentlicht wurde. Die Wut wird immer größer!!!!

Leserbrief zur Berichterstattung in den OÖN zum neuen Dienstrecht. Die täglichen motivierenden Artikel haben mich motiviert zu reagieren.

LehrerInnen-Gewerkschaft als „Betonierer“

Eine Lehrkraft in einer AHS oder BMHS (HAK, HASCH, HBLA, HTL) – nennen wir sie A – muss derzeit, wenn sie nur Schularbeitenfächer unterrichtet, 18 Stunden „in der Klasse stehen“. Die Mehrarbeit, die sie durch Korrekturen hat, wird dadurch abgegolten, dass sie weniger Stunden als andere unterrichten muss.

Nach dem derzeit diskutierten „neuen Dienstrecht“ soll eine neu eingestellte Lehrkraft – nennen wir sie B – unabhängig vom Fach, das sie unterrichtet, 24 Stunden „in der Klasse stehen“.

Das bedeutet 1/3 mehr Arbeit sowohl in als auch außerhalb der Klassenzimmer.

Berechnungen haben ergeben, dass das in Bezug auf die Lebensverdienstsumme (Annahme LehrerIn A würde ebenfalls während ihrer gesamten Lehrtätigkeit 24 Stunden unterrichten, was derzeit einige Überstunden wären) einen Lohnverlust für LehrerIn B von etwa 500000 € bedeuten würde.

Wenn eine Gewerkschaft sich nicht dagegen zur Wehr setzt, wenn die Gruppe, die sie vertritt, 33% mehr arbeiten und dafür um ein schmuckes Einfamilienhaus weniger verdienen soll, dann hat sie wohl den Titel „Interessensvertretung“ nicht verdient. Oder kann sich jemand vorstellen, dass sich das andere Berufsgruppen (Ärzte, Juristen, Metaller ..) unwidersprochen gefallen ließen?

Die Rechnung der Unterrichts- und Finanzministerin ist auf alle Fälle aufgegangen: „Ist der Ruf erst mal ruiniert, spart sich’s weiter ungeniert“. Erst hat man den Ruf der Schule ruiniert (die Zeitungsberichte der letzten Wochen belegen zweifelsfrei: LehrerInnen arbeiten zu wenig, bekommen dafür im EU Durchschnitt in Griechenland arbeiten Lehrer um 800€ im Monat – zu viel bezahlt und ihre Ergebnisse sind, wie man an der Pisastudie ablesen kann, ineffizient und Noten sowieso nicht aussagekräftig), dann hat man den Rotstift angesetzt. Aber das Ziel ist nicht, den schwierigen Schulalltag der SchülerInnen und LehrerInnen zu verbessern, damit gute Bildung und Ausbildung in der Schule ermöglicht wird – sondern es wird allein beim Gehalt der LehrerInnen gespart. Durch die Erhöhung der LehrerInnenarbeitszeit sollen die Ergebnisse der Pisastudie besser werden.

Danke für die vielen motivierenden Zeitungsberichte und Leserbriefe, die uns LehrerInnen jetzt in den Ferien zeigen, wie sehr unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geschätzt wird.

 

 --- Christoph, NÖ, schrieb einen Leserbrief an Die Presse: --- 

Sehr geehrter Herr Schwarz!

Ihr Leitartikel vom 17.7.2013 hat mich zwar nicht mehr erstaunt aber geärgert. Ein nach Ihrer Definition wohl unmotivierter Lehrer, der z.B. im Juni 240 – tatsächlich geleistete – Arbeitsstunden für die Schule erbracht hat und auf mehr als 20 Dienstjahre zurückblicken kann, ist bezüglich der Aussagen über die motivierten Lehrer gänzlich anderer Ansicht.

Wenn ich Ihren Gedanken folge, dann führt die Verlängerung der Arbeitszeit bei deutlich geringerem Lebenseinkommen (ich unterrichte an einer AHS-Oberstufe GWK und GPB) zu einem Ansturm hochmotivierter Lehramtsstudenten, die bei jetzigem Dienstrecht niemals diesen Beruf ergriffen hätten.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich aber, dass mit Unterrichtszeiterhöhungen jene Lehrer keine Probleme haben werden, die den Unterricht eher wenig bis gar nicht vor- bzw. nachbereiten und denen die Wissensvermittlung mehr kein sehr großes Anliegen ist, weil diese eine sehr ausführliche und zeitaufwendige Vor- und Nachbereitung erfordert, wenn man sich nicht auf das Lesen des Schulbuchs und oberflächlicher Vermittlungstätigkeit beschränken will.

Andererseits scheint es auch der Die Presse eine Art ausgleichender Gerechtigkeit zu sein, dass in einem Sommer die Arbeitszeit der Eisenbahner auf 38 Wochenstunden reduziert wird (was angeblich Geld erspart, weil die ÖBBler eine Nulllohnrunde akzeptiert haben) und jene der Lehrer auf 22 Unterrichtsstunden erhöht wird (wobei es keine Rolle spielt, dass wir erst heuer eine Nulllohnrunde ohne Arbeitszeitverkürzung erfahren haben).

Wie ich 24 Stunden pro Woche in der Schule sein soll, ist mir ebenfalls schleierhaft, weil ich schon jetzt bei 21 Wochenstunden Unterricht (was gerade einmal die 20 notwendigen Werteinheiten einer vollen Lehrverpflichtung bringt, weil das kürzere Unterrichtsjahr der Maturanten aliquot abgezogen wird), einer Stunde Anwesenheitspflicht für allfällige Supplierungen (natürlich unentlohnt zu erbringen) und einer Sprechstunde bei zusätzlichen sechs Unterrichtseinheiten als Lücken im Stundenplan (ohnehin notwendig, weil man sonst nicht durchhält) insgesamt 29 Stunden in der Schule verbringe (wohlgemerkt ohne Überstunden!!).

Dass es ausgerechnet Ihnen von Die Presse nicht auffällt, dass immer nur die einzige „nichtrote“ Gewerkschaft Österreichs ständiger Kritik von allen Seiten ausgesetzt ist, stimmt mich ebenfalls traurig. Von Betonierern zu sprechen, wenn es um extreme Verschlechterungen im Dienstrecht geht (versüßt durch einige Zulagen, die man rasch wieder streichen kann, wie ja in den letzten Jahren schon erfolgt), wobei ein Lebenseinkommensverlust bis zu 500.000 € mit einer Arbeitszeiterhöhung einhergeht, ist wohl eher frivol als fair und freut wohl alle Sozialisten, für welche die GÖD ein letztes Hindernis zur absoluten Macht darstellt.

Weil ich weiß, dass Lehrer gerne ihre Interessen wahrnehmen und schriftlich in Form von Stellungnahmen, Leserbriefen, Kritiken, etc. zum Ausdruck bringen, weil ich zudem annehme, dass viele Journalisten und Medienmenschen sich dadurch in Ihrem Anspruch auf Wahrheit angegriffen und belästigt sehen, rechne ich ohnehin nicht mit einer Antwort durch Ihre Person, fühle mich aber dennoch erleichtert, meine Sicht der Dinge geschildert zu haben.

(Immerhin hat sich Herr Schwarz bei mir gemeldet und meinen Brief als „frei von Beschimpfungen gegenüber den Medien“ gewürdigt.)

 

 --- Thomas, OÖ, schrieb—

wie sieht künftig mit der Rekrutierung von Dipl.Ings´s für die HTLs aus? Selbst wenn dieses Dienstrecht ein Präludium zum Umbau des Bildungssystems zu einem orientiert an den sog. "Technologieführern" sein sollte (was ich vermute), stellt sich das Problem, die Abgänge der nächsten 10 Jahre zu ersetzen.
a.) Die Dienstgeberseite ist so dumm, dass sie das nicht sieht (was ich nicht glaube)
b) Sie haben (bereits) ein Hintertürchen für dieses Übergangsproblem, etwa indem HTL-Fachtheoretiker als PH-Lehrer eingestuft werden, die "mitverwendet" werden – oder Sonderverträge per Erlass (was das BKA ja kann). Als nicht-Jurist ist meine Phantasie diesbez. begrenzt, auffällig ist für mich lediglich, dass sich die niedrigste Dienstgeberseite (die BMHS-Direktoren) dazu nicht geäußert haben(?), obwohl diese sich ja auch in jährlichen come-togethers abstimmen.

P.S.: Die vom Rechnungshof aktuell kritisierten übermäßigen Überstunden (30+ WE) sollten aus didaktischen/pädagogischen Gründen hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Das sage ich als ein Fachtheoretiker, der (de-facto unfreiwillig) 3 Jahre lang 35 WE unterrichtet hat. Ein "seriöses" unterrichten braucht man da gar nicht diskutieren (zumind. in 95% der Fälle). Ich hatte mich zumindest bemüht (und gesundheitlich dafür bezahlt).

 

 --- Manfred, Kärnten, schrieb: --- 

im nachhinein bin ich mir immer sicherer, dass es für uns das beste gewesen wäre, "spektakulär" aus diesen verhandlungen auszusteigen (nachdem die haarsträubenden verschlechterungen auf der einkommens- und auf der arbeitsebene klar waren). viel besser wäre eine pressekonferenz, in der wir noch einmal die punkte herausarbeiten. (heinisch-hosek tut ja medial die ganze zeit so, als ob die bmhs-vertreter sowieso eigentlich einverstanden sind, beim neuen dienstrecht!)

perfid ist natürlich vor allem, dass die ergebnisse dieser dienstrechtsreform die jetzige (und auch zukünftige) regierung nicht mehr zu verantworten haben wird, wenn ein politiker hierzulande überhaupt etwas zu verantworten hat.

den "schwarzen peter" werden die NEUEN lehrer haben, wenn unter den neuen bedingungen die bildungseffizienz geringer sein wird, und auch die ALTEN, weil sie die "reform aller reformen" behindern (auch diejenigen, die die nächsten 5 jahre nicht umsteigen werden, wovon ich ausgehe).

und ein "giftiger pfeil" der regierung in diese richtung ist wohl jetzt schon der kaf-kaeske vorschlag, alle lehrer mit dem professorentitel auszustatten, damit die mediale hetze weiterhin perfekt möglich ist!?

ich bin dafür, dass wir für die abschaffung ALLER titel im bildungswesen eintreten, von mir aus auch rückwirkend. das wäre zumindest medial ein guter vorschlag.

 

 --- Martha, Steiermark, schrieb: ---

Schade, dass diese Mogelpackung anscheinend bei Nicht-Insidern ankommt.

Seit den Aussagen "zwei Stunden mehr in der Klasse stehen" (beachte: stehen!!!! Ich stehe z. B. an der Bushaltestelle und langweile mich vor mich hin...) und "mehr Zeit mit unseren Kindern verbringen" ist mein ursprüngliches Vertrauen in eine Wende nach Gehrer ohnehin schlagartig auf den Nullpunkt gesunken.

Mittlerweile bin ich schon fast so weit, die Scheuklappen herunter zu klappen, resigniert und ungläubig den Kopf zu schütteln und zu hoffen, dass mich in meinen verbleibenden Jahren bis zur Pension wenigstens nicht noch weitere Verschlechterungen treffen.

Das Schlimme ist, dass viele jüngere KollegInnnen, die die zunehmende Aushöhlung in den letzten 15 Jahren nicht verfolgen konnten, so manche Maßnahme gar nicht richtig einschätzen können.

Deshalb bin ich mir gar nicht so sicher, ob dieses "neue attraktive Dienstrecht" so abschreckend wirkt wie auf uns, die über systemische Erfahrung verfügen. Unsereiner kann sich nur in höchstem Ausmaß verschaukelt und für b(B?)löd verkauft vorkommen.

 

 --- Andreas, OÖ, schrieb: ---

ich hoffe, es ist ALLEN GewerkschaftlernInnen klar, was es heißt, wenn in Zukunft KollegenInnen mit Korrekturfächern an höheren Schulen 22 UE unterrichten müssen und die Korrektur von Hausübungen, Schularbeiten etc. nicht mehr in die Lehrverpflichtung eingerechnet wird.
Sollte dies nicht verhindert werden, kann ich nur jedem jungen Menschen davon abraten, ein Korrekturfach fürs Lehramt zu studieren, weil eine darauffolgende Unterrichtstätigkeit unter diesen Voraussetzungen unweigerlich entweder im Burnout oder in einer ständigen Gehaltskürzung durch aufgezwungene Teilzeit enden würde.

 

 --- Monika, OÖ, schrieb: ---

Besonders der ÖLI-Vorschlag, dass Korrekturarbeit nach der Zahl der zu unterrichtenden SchülerInnen – das heißt, konkret nach der Menge der zu leistenden Arbeit abgegolten werden soll, gefällt mir sehr gut.
Zudem sehe ich aber auch noch einen Unterscheid in der Arbeitsmenge ja nach Jahrgangsstufe: Für eine Arbeit in der Maturaklasse (Deutsch) korrigiere ich durchschnittlich 3/4 Stunde, für eine in der 1. Klasse BMHS doch kürzer.
Aber auch Nicht-Schularbeiten-Fächer müssen korrigieren: Prokjektarbeiten, Portfolios, Arbeitspläne und Arbeitsaufgaben.
Die Vorbereitung einer gut fundierten (auch wissenschaftlich anspruchsvollen) Unterrichtseinheit in der Oberstufe braucht mehr Zeit als in der Unterstufe.
Was nach wie vor fehlt ist die Zusage von zusätzlichen Arbeitskräften für die Schulen: Schulpsychologen, Kräfte, die Kopierarbeiten, die Vorbereitung von Schulveranstaltungen (Projekttage, Lehrausgänge, Schikurse, Sprachreisen...) übernehmen. Warum müssen gut ausgebildete AkademikerInnen Freifahrtsausweise in der Unterrichtszeit oder ihrer Unterrichts-Vorbereitungszeit administrieren????
Wir brauchen zudem auch mehr Befugnisse in Bezug auf SchülerInnen, die eigentlich nur stören wollen und die den Unterricht nur besuchen um weiter Kinderbeihilfe zu beziehen.
Im den BMHS haben wir immer noch untragbar große Klassen – was zu einer sehr hohen drop-out-Rate führt.
Mich macht so vieles von dem, was ich lese so grantig, weil in jedem Zitat, in dem von Erhöhung der Unterrichtsqualität die Rede ist, von mehr Qualität und Effizienz mitschwingt, dass unsere (auch meine) jahrzehntelange Arbeit das nicht war.
Das liest sich nicht gut am Frühstückstisch in der Zeitung.
Aber das Motto heißt: Ist der (LehrerInnen)-Ruf erst mal ruiniert spart sich's weiter ungeniert. Das derzeitige Modell ist eine Sparmodell – sonst nichts!!!

 

 --- Ralf, OÖ, schrieb: ---

ich bin aber auch immer wieder erstaunt, wie schnell "wir" die "rechnung dafür serviert bekommen“, uns mit keinesweg adäquaten arbeitsverhältnissen abgefunden zu haben, statt "offensiv" für deren verbesserung uns einzusetzen.

der dienstgeber hätte eine wesentlich schwächere position in den verhandlungen, wenn es der gewerkschaft nicht immer nur darum ginge, das schlimmste zu verhindern, sondern in der öffentlichkeit ein gegenkonzept präsentierte, mit dem auch elternschaft und schülerInnen sich auseinandersetzen müssten, statt das einsparungsdenken bereits akzeptiert zu haben. all die mehrarbeit, die in den letzten jahren uns immer mehr auspresst, sehe ich gleich gar nicht abgebildet in diesen "verhandlungen" über ein neues dienst- und besoldungsrecht. es gibt meines erachtens keinen grund für deren "zwänglerische" fortsetzung und schon gar keinen für eine zustimmung unsererseits.

 

--Christa, OÖ, Marion, NÖ, schrieben:-

Ich bin ab 1.9. im Ruhestand, aber für jede Demo zu haben!!!

 

 --- Martina, Tirol, schrieb: ---

Dass das BM versucht, einen Keil zwischen die LehrerInnensektionen zu treiben, ist nichts Neues, nur sollte dieses Mal wirklich ein GEMEINSAMER Weg eingeschlagen werden, sonst sind wir alle verloren. Dass die Presse uns nicht gut gesinnt ist, ist auch nicht neu, und Gewerkschaftsmitglieder, die die Arbeit Ihrer VertreterInnen verfolgen, wissen das auch.

Trotzdem mache ich mir schon sehr große Sorgen, was die Verhandlungen anbelangt. Ich weiß auch nicht, warum ganz gegen alte Traditionen im Sommer über so wichtige Themen verhandelt wird. Es kann nicht im Sinne der LehrerInnen sein, ein Ergebnis vor Beginn des nächsten Schuljahres zu erzielen, denn m. E. haben wir in den Ferien überhaupt keine Druckmittel (sprich Dienststellenversammlungen bis hin zum Streik!!!), um uns gegen die Anmaßungen des BM zu wehren. Und dass wir in den Medien als "Verhinderer" dastehen, wenn wir nicht bereitwilligst verhandeln, wird uns immer blühen, egal, wie viele und welche Kompromisse wir eingehen.

Deshalb: keine faulen Kompromisse machen!!! Sonst zweifle ich wirklich an der Sinnhaftigkeit meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Als Leiterin einer Arbeitsgemeinschaft Deutsch kann ich nur im Interesse meiner KollegInnenschaft sagen: Jede Form von Mehrarbeit für LehrerInnen in den Schularbeitenfächern ist nicht tragbar. Da nützen keine Zuschläge, wenn wir 22 Stunden in den Klassen stehen sollen. Da können nur die Therapien und Betten in den Burnout-Kliniken bereits vorgebucht werden. Ich brauche nicht zu sagen, dass wir sowieso schon derzeit die Verlierer des Systems sind (trotz verschiedener Wertigkeit der Fächer!).

 

 ---  Margit, Steiermark, schrieb: ---

Wir brauchen v.a. ein Dienstrecht, das die Zweiklassengesellschaft PflichtschullehrerInnen - AHS-LehrerInnen endlich aufhebt. Warum gibt es z.B Fortbildungsverpflichtung nur für PflichtschullehrerInnen? Überstunden sind in unserem Bereich schon lange ein Fremdwort, Pragmatisierungen auch. Ich will mit einer Gewerkschaft nichts zu tun haben, die für Dinge kämpft, die von vorgestern sind. Wichtig wäre, erst einmal die Arbeitsbedingungen für uns zu verbessern. Wenn wir ordentliche Arbeitsplätze in den Schulen haben, können wir dort auch arbeiten, unsere selbst finanzierten Arbeitsplätze daheim auflösen und länger in den Schulen bleiben. Ich habe jedes Verständnis für jeden, der von der x-ten Verhandlungsrunde nichts mehr hören will. Es ist wirklich allerhöchste Zeit für ein Ergebnis. Dass es jemals allen passen wird ist Illusion.

Bisher dachte ich, dass in diesem Eck eher die Vernünftigen daheim sind, das Gejammere verstört mich daher sehr. Jedem halbwegs mitdenkenden Menschen muss doch klar sein, dass wir froh wein müssen einen Job zu haben, niemand von uns "freiwilligen Gehaltsverzicht" oder "freiwillige Überstunden" fordern kann und wir nach wie vor das Privileg der freien Zeiteinteilung für einen guten Teil unserer Arbeitszeit haben, und noch immer niemand überprüft, ob wir unsere Jahresarbeitsstunden tatsächlich schaffen. Ärgern wir uns dort, wo es sinnvoll ist, z, B. darüber, dass dieser Hr. Neugebauer, der für jeden Nicht-Beamten, und auch viele, die er angeblich vertritt eine Brechmittel ist, in seiner unvergleichlich überheblichen Art und Weise für uns spricht.

 

Gary antwortete: Geschätzte Kollegin! Entschuldige bitte, dass ich Unverständnis für einige deiner Aussagen habe.
- Ich habe den Eindruck, dass die intensive Propaganda der Regierung gegen die LehrerInnengewerkschaft und gegen den GÖD-Vorsitzenden Neugebauer dich gegen deine eigene Berufsgruppe aufbringt. Ist es einer gebildeten Lehrerin würdig einen Menschen (mit dem du persönlich vermutlich noch nie zu tun hattest) als Brechmittel zu bezeichnen? Ich bin inhaltlich mit manchen Aussagen oder Ansichten Neugebauers nicht einverstanden, kenne ihn aber aus zahlreichen Sitzungen und traue mir zu sagen, dass es ihm um das Wohl der LehrerInnen geht – und dass er bewusst von den Medien schlecht gemacht wird, wie auch immer wieder andere Gewerkschafter.
- Fortbildungspflicht ist im neuen Dienstrecht vorgesehen, dagegen habe ich mich in meinem Kommentar auch nicht ausgesprochen.
- Ueberstunden können und sollen kein Argument für oder gegen ein Dienstrecht sein (und auch nicht als Rechtfertigung für niedrige Gehälter herhalten müssen).
Dass der Anteil der Teilbeschäftigten unter den AHS-LehrerInnen am höchsten ist, liegt eben daran, dass schon jetzt die Belastung mit einer ganzen Lehrverpflichtung zu hoch ist. So viel ich weiß, sind die Überstunden der vollbeschäftigten AHS-LehrerInnen nicht besonders hoch. Prozentuell die meisten Überstunden müssen übrigens PflichtschullehrerInnen machen, nämlich die BerufsschullehrerInnen (weil es nämlich viel zu wenige gibt).
- Pragmatisierungen gibt es im Bereich der BundeslehrerInnen (das sind auch (sogar in der Mehrzahl) die BMHS-LehrerInnen und jene an den höheren Landwirtschaftsschulen – und nicht nur die aus der AHS, wie es die Medien meist darstellen) schon lange nicht mehr, nämlich schon um einiges länger als bei den LandeslehrerInnen!

- Bitte nenne jene Dinge, für die die "Gewerkschaft" kämpft, die von vorgestern sind. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du damit meinst.
- Die Arbeitsbedingungen an den Schulen haben eben auch ganz wesentlich was mit dem Schulklima und mit der Anzahl der zu unterrichten Stunden und der Anzahl der zu unterrichten SchülerInnen zu tun!
Wenn zB eine Deutschlehrerin an einer HTL elf Klassen mit 25 SchülerInnen jeweils 2 Stunden pro Woche unterrichten müsste, um gemäß diesem Dienstrechtsentwurf ihre Lehrpflicht zu erfüllen, dann sind das unmögliche Arbeitsbedingungen: Mehr als 250 Menschen individualisiert zu unterrichten ist menschenunmöglich! Aber natürlich ist es richtig, dass auch die räumlichen Bedingungen an den Schulen zu ändern sind.
- Dass es x Verhandlungsrunden gab, ist nicht der Gewerkschaft anzulasten, sondern der Regierungsseite, die von Mai 2012 bis Jänner 2013 nichts anderes tat, als BeamtInnen zu den Gesprächen zu schicken, die keine Verhandlungskompetenz hatten, sondern nur mit der Gewerkschaft die einzelnen Punkte durchbesprachen und die Einwände entgegennahmen, aber nicht wirklich berücksichtigten:
Beim Hauptkritikpunkt, der Verlänge-

rung der Arbeitszeit für die meisten LehrerInnen, hat sich seit fast 16 Monaten fast nichts geändert. Seit Juli ist zwar die Unterrichtszeit von 24 auf 22 Stunden gesenkt worden, dafür sind aber 2 Beratungsstunden (oder Klassenvorstand oder Mentor) verpflichtend dazugekommen. Und 22 Unterrichtsstunden sind für 40 Prozent der AHS- und BMHS-LehrerInnen immer noch eine Erhöhung der Unterrichtspflicht um 28 Prozent (siehe oben: 250 junge Menschen individualisiert betreuen!)
- "Dass es jemals allen passen wird, ist Illusion" wird wohl stimmen. Aber glaubst du, dass die Unterrichtspflicht unabhängig von der Anzahl der zu unterrichtenden SchülerInnen und des Vor- und Nachbereitungsaufwandes fuer alle gleich sein soll?

 

 --- Melitta, Wien, schrieb: ---

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass es endlich eine Stellenbeschreibung für LehrerInnen – mit allen Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten etc. – gibt!

 

 --- Gabriele, OÖ, schrieb: ---

Hier sind als Hauptverlierer die SchülerInnen (bzw. die steuerzahlenden Eltern) und die Bildung zu nennen, denn das Neue Dienstrecht verhindert verbesserten Unterricht.

Es sollte uns gelingen klarzustellen, dass längere Lehrverpflichtung die Qualität des Unterrichts senken wird, dass kein Kind davon profitiert, sondern weniger Zuwendung, weniger Aufmerksamkeit, bekommt. Wenn die jetzige Generation von LeherInnen sich mit ihrem Einsatz nach der Decke der eigenen Ressourcen strecken müssen, um nicht zu erkranken, dann müssen die LehrerInnen, die mehr aushalten, erst mal gentechnisch so manipuliert werden, dass sie bei mehr Belastung bessere Arbeit leisten können als wir jetzt.

Hier könnte eine Titelgeschichte „Weg mit allen Titeln“ dazu herhalten, mit welch primitiver Masche hier Bauernfängerei betrieben wird. Die Abschaffung aller Titel könnte so als alternative Reaktion (nicht als Wahlprogrammpunkt) – besser alle Titel weg, als für den Titel die Qualität des Berufsstand zu verraten – in den Raum gestellt werden: Es sollte einfach unterstreichen, dass wir sicher lieber auf die Titel verzichten als auf gute Bedingungen, um gute Arbeit zu bringen.

 

 --- Helga, Salzburg, schrieb: ---

was mir auch immer wieder sehr sauer aufstößt: unterrichtet man mit einer Fremdsprache als Unterrichtssprache (meist Unterrichtssprache Englisch), so ist das zwar anstrengender und meist wesentlich aufwendiger in der Vorbereitung, weil die Unterlagen meistens selbst zu erstellen sind, aber eine Zulage für die betroffenen Lehrenden ist natürlich nicht vorgesehen!

Und: Ihrer Kritik am Dienstrechtsentwurf schließe ich mich an!

 

 --- Michael, Tirol, schreibt: ---

Ich finde die Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaft im Sinne der Lehrerschaft sehr schlecht bzw. nicht vorhanden. In der Öffentlichkeit stehen wir nur als in der Defensive befindliche Blockierer da. Wir haben ein schlechtes Image, das großteils auf Unwissenheit der Bevölkerung zurückzuführen ist.

Man müsst offensiv über Pressekonferenzen, Inserate, Plakate etc. den Medien und dem Ottonormalverbraucher auf der Straße klar machen, dass unsere jungen KollegInnen künftig um bis zu 33% mehr für das gleiche Geld arbeiten. Im weiteren Sinne müsste man im großen Stile kommunizieren, was LehrerInnen "unsichtbar" leisten (Korrekturen etc.) und welchen z.T. miserablen Arbeitsbedingungen (Konferenzzimmer etc.) sie  ausgesetzt sind.

Dazu müsste man - wie Unternehmen es machen - eine professionelle PR-Agentur betrauen. Mich verwundert, dass diesbezüglich rein gar nichts passiert.

 

 --- Eva, OÖ, schrieb: ---

wahlkampf ist , minister/in gibts dann eh wieder neue, noch auf die schnelle einen erfolg vorweisen, und alles wird noch schön während der ferien durchgepusht:-), "da san die lehra eh zu faul zu reagiern" oda...
ich unterricht in einer NMS und das ist ja auch die totale "Augenauswischerei", wer bekommt das zusätzliche personal ?

bei uns hat die zusammenarbeit mit der schulsozialarbeiterin überhaupt nicht funktioniert, die lehrer waren informationsbeschaffer, sie erhielten keine rückinformationen usw.. kollegen wurden dann sogar zur inspektorin zitiert. nachmittagsbetreuung, ein ebenso ungeklärtes kapitel, wozu gibt es eigens geschulte freizeitpädagogen, wo sind die??
usw..
rechnen können die damen und herren auch nicht: höhere lehrverpflichtung .. höheres einstiegsgehalt, ein trauerspiel.
wer zahlt denn dann die zuküftige burnout prophlyaxe??

 

 ---Andrea, Kurt, Gaby, Hans, OÖ, schrieben: ---

Interessantes lief im ARD: „Lehrer am Limit“. Eine Reporterin war 8 Wochen als Co-Lehrerin an einer Hamburger Schule. Sie berichtet von ihren Erfahrungen:  www.ardmediathek.de/das-erste/panorama/lehrer-am-limit?documentId=16720462, samt anschließender Beckmann-Diskussion: www.daserste.de/unterhaltung/talk/beckmann/index.html. Es ist zu sehen, was in Deutschland anders ist: Die nehmen ihre LehrerInnen ernst! Keinerlei Bashing, Bemühen um Objektivierung – und das, obwohl die Diskussion mit Schleicher u.a. auch anders laufen hätte können – bei Voreingenommenheit des Moderators. Ich stelle mir das Ganze im ORF vor – mit (absichtlich) inferioren LehrervertreterInnen und unseren "Bildungsexperten"... Es macht so müde, hier gegen Windmühlen anzurennen.

 

 

 

 

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[1] Meine Übersetzung eines englischen Flugblattes.

[2] „echt“ im Sinne der Argumentation in Vierlinger, Rupert: Steckbrief Gesamtschule. Böhlau Wien 2009

[3] Bernfeld, Siegfried: Sisyphos oder die Grenzen der Erziehung. Frankfurt 1973 (1925) S. 28

[4] Er war im I. Weltkrieg schon Hauptmann gewesen.

[5] Vgl. Vierlinger, Rupert: Leistung spricht für sich selbst – Direkte Leistungsvorlage (Portfolios) statt Ziffernzensuren und Notenfetischismus. Heinsberg / Köln 1999

[6] Dass MR Dr. Willi Wolf den Mut besessen hat, mich zur Darstellung der DLV im Studientext des BMUKK zur Leistungsbeurteilung einzuladen, lässt mich staunen! (Schmidinger, E./Vierlinger, R.: Zeitgemäße Leistungsbeurteilung. Wien 2012)

[7] In Jugendschulen auch aus SchülerInnen.

[8] Weiters heißt es bei Habermas: „Bestimmte soziale Aufgaben lassen sich nun einmal nicht oder nur sehr schlecht erledigen, wenn sie den kommunikativ strukturierten Handlungsbereichen entzogen und von verwaltungstechnisch strukturierten Funktionärskadern vereinnahmt werden.“ Die Lehrerarbeit bezeichnet er als einen „Prototyp eines lebensweltlich und nicht formalrechtlich zu organisierenden Handlungsbereichs“. (Habermas, J.: Die neue Unübersichtlichkeit. Frankfurt 1985, S. 189. Vgl. auch Vierlinger, R.: Schulerfahrung und Schulreform – Stationen eines Lehrerlebens. Linz 2011, S. 245-253

[9]  Das gilt grundsätzlich auch für den Bereich der Elementarpädagogik - die österreichische Realität der Ausbildung, der Arbeitsbelastung und der Arbeitsverträge und Einkommen der ElementarpädagogInnen ignoriert diesen Grundsatz – der vorliegende Text zum LehrerInnendienstrecht muss sich auf diesen solidarisch gemeintten Hinweis beschränken. R.S.