7/2013, September
Erhöhung der Lehrverpflichtung bedeutet weniger Zeit für die Kinder
Mehr Unterrichtsstunden für LehrerInnen
heißt mehr Kinder pro LehrerIn
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Es ist vier Monate her, seit schon einmal diese Überschrift im
Kreidekreis stand. Leider hat die Regierung seither einerseits sehr viel
LehrerInnen- und Gewerkschaftsbashing betrieben und vor allem andererseits den
Dienstrechtsentwurf in Bezug auf die Arbeitszeit unverändert in die
Gesetzesbegutachtung gegeben.
Wenn zB eine
Deutschlehrerin an einer HTL elf Klassen mit 25 SchülerInnen jeweils 2 Stunden
pro Woche unterrichten müsste um gemäß diesem Dienstrechtsentwurf ihre
Lehrpflicht zu erfüllen, dann sind das unmögliche Arbeitsbedingungen: Mehr als
250 Menschen individualisiert zu unterrichten ist menschenunmöglich!
Dass es x Verhandlungsrunden ohne Einigung gab, ist nicht der Gewerkschaft
anzulasten, sondern der Regierungsseite, die von Mai 2012 bis Jänner 2013
nichts anderes tat, als BeamtInnen zu den Gesprächen zu schicken, die keine
Verhandlungskompetenz hatten, sondern nur mit der Gewerkschaft die einzelnen
Punkte durchbesprachen und die Einwände entgegennahmen, aber nicht wirklich
berücksichtigten:
Beim Hauptkritikpunkt, der
Verlänge-
rung der Arbeitszeit für die meisten LehrerInnen, hat
sich seit 16 Monaten fast nichts geändert. Seit Juli ist zwar die Unterrichtszeit
von 24 auf 22 Stunden gesenkt worden, dafür sind aber 2 Beratungsstunden (oder
Klassenvorstand oder Mentor) verpflichtend dazugekommen. Und 22
Unterrichtsstunden sind u.a. für 40% der AHS- und BMHS-LehrerInnen immer noch
eine Erhöhung der Unterrichtspflicht um 28% (siehe oben: 250 junge Menschen
individualisiert betreuen!)
Glaubst du (so wie die Regierung), dass die
Unterrichtspflicht unabhängig von der Anzahl der zu unterrichtenden SchülerInnen
und des Vor- und Nachbereitungsaufwandes für alle LehrerInnen gleich sein soll?
Wir nicht.
Eine Beschreibung und konkrete Einrechnung der
nichtunterrichtlichen LehrerInnenarbeit in unsere Arbeitszeit fehlt nach wie
vor. Ebenso konkrete (gesetzliche) Formulierungen zu Unterstützungspersonal.
In diesem Kreidekreis gibt’s noch viel mehr
zum Thema Dienstrechtsreform – aber auch anderes.
Einen guten Start ins neue Schuljahr
wünscht ’s ÖLI-Team
Wir haben euch (700 kB) in
www.oeli-ug.at/LDBR20130813kommentiert.doc, bzw. oeli-ug.at/LDBR20130813kommentiert.pdf
eine Version des Regierungsentwurfs des neuen
Dienstrechts gestellt.
Einerseits seht ihr (u.a.) in blauer Farbe die zuletzt erfolgten Veränderungen
und in grüner Farbe unsere Kommentare.
Jedenfalls hat sich an den wesentlichen Punkten Lehrverpflichtung und
Gehaltsschema und Direktorenbestellung nix geändert.
Wenn sich jemand in die Texte vertieft und ihr/ihm etwas auffällt, was in
unsere Begutachtung hineingeschrieben werden soll, dann bitte sagen: a@oeli-ug.at und/oder auch an eure Gewerkschaftsvertretungen
melden.
Diese müssen jedenfalls vor dem Begutachtungsende am 25.9.
ihre Stellungnahme an die Abteilung III/2 des Bundeskanzleramts ( iii2@bka.gv.at ) und an
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at senden.
Die Originale zur
Begutachtung sind nicht auf bmukk.gv.at, sondern beim BKA: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_898213
Impr.: ÖLI-UG,
Österreichische LehrerInnen Initiative - Unabhängige GewerkschafterInnen für
mehr Demokratie, 4643
Pflasterw.7, a@oeli-ug.at, 0680 2124358.
Redaktion: Gary Fuchsbauer u.d.ArtikelautorInnen. Papierauflage 13000. Kreidekreis =
ÖLI-UG-Informations/Diskussionsorgan. Wir finanzieren uns durch unsere
LeserInnen: PSK IBAN: AT52 60000 000
78420320,
BIC: OPSKATWW
Editorial
Liebe KollegInnen!
Zentrales Thema dieses Kreidekreises ist der in Begutachtung befindliche
Regierungsentwurf zum Dienstrecht.
Weiters hat uns Rupert Vierlinger
(danke) seinen Text zur zuletzt in aller Munde befindlichen Hattiestudie gesandt, den wir gerne
abdrucken.
In einem
Jahr gibt’s PV-Wahlen. Wir laden
alle ein, über eine parteiunabhängige
PV/ Gewerkschafts-Kandidatur
nachzudenken und sagen unsere volle Unterstützung zu.
LehrerInnenvertretung
darf weder von Parteipolitik, noch vom zwanghaften Sparen dominiert werden.
Unser PV-Motto: Mitbestimmung, Transparenz und Solidarität
als Mittel und Wege zum guten Schulklima.
LehrerInnenarbeit
darf nicht vom Dauerdruck bestimmt sein.
Es muss darum
gehen, die Schule für SchülerInnen und LehrerInnen immer lebenswerter,
sinnvoller und erfüllender zu machen. Dazu brauchen wir weder überbordende
Bürokratie, noch Dauerkontrolle, noch überbewertete Prüfungsformalismen. Wir
LehrerInnen wollen unterrichten, mit den SchülerInnen arbeiten, in
unterschiedlichsten Formen, motivierend, eigenverantwortlich. Meint
’s ÖLI-Team und wünscht euch ein sehr
zufriedenstellendes Schuljahr.
Kontaktaufnahme mit ÖLI:
Du hast Fragen zum
Dienstrecht, zu deinem Vertrag, zu Vorgängen in der Schule, zu Personalvertetung
oder Gewerkschaft? Du möchtest Anregungen geben, was die
LehrerInnenvertretungen auf Landes/Bundesebene aufgreifen sollen? Oder willst
selbst in parteiunabhängiger LehrerInnen-Berufsgemeinschaft aktiv werden? Nimm
Kontakt mit uns auf. ÖLI-Mandata-rInnen
und Kontaktpersonen findest du auf www.oeli-ug.at unter „Wir über uns“ und dann entweder in der
linken Spalte „ÖLI-UG Ansprechpersonen“ oder in der rechten Spalte das
Bundesland anklicken. Oder
mail an: a@oeli-ug.at
Dank, und neue ÖLI-UG-MandatarInnen
ab Sept.13
Wir bedanken uns herzlich bei allen unseren
MandatarInnen für ihren Einsatz für die LehrerInnen und eine bessere Schule.
Heute besonders bei jenen, die es ab September nicht mehr sind: Dorothea
Schumacher (Tirol-BMHS), Bertrand Mackowitz (Tirol-AHS), Angela Lindner
(Salzburg-BMHS), Ingrid Kalchmair (OÖ+ZA-AHS), Eva Hötzendorfer (OÖ-BMHS),
Alexandra Khalil (Wien-BMHS). Ihre Aufgaben übernehmen nun:
Ulla Häußle, FA-AHS-Tirol
und (neu) Mitglied ZA-AHS, Eichlerstr.23, 6080 Igls, 0512
377936, haeussle@oeli-ug.at, BRG 6020 Innsbruck Sillg.
Monika Dlaska, Mitglied der
gewerkschaftlichen. Landesleitung-AHS-Tirol, Bachlechnerstr.35, BRG in der Au,
6020 Innsbruck, dlaska@oeli-ug.at
Edith Beck-Wilhelm, Mitglied des
FA-BMHS-Tirol, beck-wilhelm@oeli-ug.at, Anichstr.26, HTL
I, 6020 Innsbruck, 0512 59717 205
Josef Lemberger, Mitglied
in Landesleitung der BMHS-Gewerk-schaft und (neu) Fachausschuss Salzburg, HTBLA
Sbg, lemberger@ oeli-ug.at
Konrad Leitzenberger, Mitglied in
Landesleitung AHS-Gew. OÖ und (neu) Fachausschuss und Erw. GÖD-Landes-vorstand,
4571 Steyrling 252/8, 07585/8379, BRG Kirchdorf, leitzen berger@oeli-ug.at
Jens Kettwig, Mitglied der Landesleitung der
AHS-Gew. Oberösterreich, BRG/BORG Kirchdorf, kettwig@oeli-ug.at,
0650 8134500
Britta Danner, Mitglied des FA-BMHS OÖ,
Stieglw. 23, 4284 Tragwein, 07263 88863, danner@oeli-ug.at,
HBLA für künstlerische Gestaltung, Linz, Garnisonstr. 25
Doris Klemsch, Mitglied des FA-BMHS Wien,
Wirtschaftspädagogin an der Vienna Business School, Akademiestr. 12, 1010 Wien,
01 5058100, klemsch@oeli-ug.at
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Die 16-seitige Papierausgabe dieser Kreidekreisnummer
enthält noch einmal den Kalender 13/14
– http://www.oeli-ug.at/kal13-14A4.pdf – zum
Weitergeben an eine/n Neulehrer/in.
Danke.
In der Papierausgabe ist der Artikel „BildungsreformerInnen
im Wahlkampf“ nicht enthalten, ebenso etliche der Reaktionen von LehrerInnen
auf das neue Dienstrecht.
Wenn du
öfter Infos per Mail von uns erhalten willst,
schreib an: a@oeli-ug.at
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Politik mit Hilfe der Medien
Den ganzen Sommer über waren
Bildungsthemen in
Dass diese Regierung mit Hilfe der ihr gewogenen
Medien ihre Inhalte (meist gar nicht als Inserat, sondern
mittels objektiv scheinender Artikel) verbreitet und
versucht die Menschen in ihrem Sinne
zu beeinflussen, hat wohl schon jede/r gemerkt. Vor allem wurden die Inhalte und
Pläne für ein neues Dienst- u. Besoldungsrecht für uns LehrerInnen „beworben“,
bzw. dargestellt, wie arg die Gewerkschaft agiere und warum die Regierung „gezwungen“
sei, so zu handeln.
Wie wir aus Mails an uns sehen, gelingt es so auch
immer mehr LehrerInnen zu verunsichern oder schon gegen die eigene Berufsgruppe
aufzubringen. H. Walser drückte das in einem ORF-Gespräch so aus: Mittlerweile seien
die LehrerInnen so unbeliebt wie die PolitikerInnen. Manchmal wird jedoch auch
einfach nur informiert, wie im folgenden Beispiel. Aber
andere beschuldigen auch bei diesem Thema die LehrerInnen.
http://news.orf.at/stories/2195475/
Schmied für Ganztagsschule
mit Freizeitmix
Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) will
Schülern, Eltern und Lehrern die verschränkte Ganztagsschule mit einem
ständigen Wechsel aus Freizeit, Unterricht und Betreuung stufenweise
schmackhaft machen. „Ich sehe das als Stufenplan“, so Schmied heute vor
Journalisten.
Zunächst könnten sich Schulen über einen Einstieg in
die Nachmittagsbetreuung dem Thema öffnen. Dann könne am Standort mit der Umstellung
zunächst einer Klasse auf die verschränkte Form begonnen und dann die
Entwicklung fortgesetzt werden.
Mit dem Thema Ganztagsschule hat Schmied eine Reihe
von „bildungspolitischen Sommergesprächen“ mit Praktikern begonnen. Ziel sei
es, neben dem Thema Lehrerdienstrecht die großen Projekte wie Neue Mittelschule
(NMS), Bildungsstandards und neue Matura nicht aus den Augen zu verlieren.
Dabei sollen mit Direktoren, Lehrern sowie Eltern- und zum Teil auch
Schülervertretern „Best Practice“-Beispiele erörtert werden.
Schulen zeigen ihre Modellversuche
Vor den Vorhang gebeten werden dabei Pionierschulen,
die etwa jene Bedingungen aufzeigen, unter denen die Umstellung auf eine
verschränkte Ganztagsschule gut gelingt – in diesem Fall die Europaschule Linz
und die NMS/BG/BRG Klusemannstraße in Graz.
„Wenn wir Kinder zu Mittag nach Hause entlassen,
überlassen wir sehr viel dem Zufall“, begründete der Direktor der Europaschule, Stefan Giegler, die Gründe für die schritt-weise
Umstellung auf eine verschränkte Ganztagsschule.
So komme es etwa darauf an, ob daheim Eltern warten,
die dazu in der Lage seien, ihren Kindern schulisch zu helfen, bzw. die
finanziellen Mittel haben, das auszulagern.
Direktor: Komplett neuer Tagesablauf
Mit dem Umstieg habe man gleichzeitig den ganzen
Tagesablauf neu gestaltet und eine neue Lernchoreographie entwickelt, um die
individuellen Lernrhythmen besser berücksichtigen zu können, so Giegler.
An der Europaschule gibt es auch kein Konferenzzimmer
mehr: „Der Arbeitsplatz ist in der Klasse.“ Natürlich habe es dabei auch
Skepsis der Lehrer gegeben – einerseits, dass sie den ganzen Tag in der Schule
sein müssten, andererseits bezüglich der Schularchitektur.
Geld hilft bei Umstellung
Erleichtert worden sei die Umstellung auf die
Ganztagsschule durch Geld. Nun stünden den Kindern etwa drei Turnsäle und
Freianlagen zur Verfügung, darüber hinaus gebe es in der Nähe einen
öffentlichen Spielplatz, ein Hallenbad und Eislaufflächen, so Giegler.
Auch sein Grazer Kollege Klaus Tasch hob die
Möglichkeit hervor, einen ganz anderen Lernrhythmus zu schaffen. „Im Stakkato
beschult werden will man ja selber nicht. Wenn man Ganztagsschule denkt, darf
man nicht an Stundenabfolgen, sondern muss in Lernflächen denken.“ Daher stehe
in der Klusemannstraße offenes Lernen auf dem Programm, die Lehrer müssten sich
in Teams absprechen.
Das werde schon durch den offenen Beginn des
Schultages signalisiert, so Tasch. Dieser beginne zwischen 7.30 und 8.30 Uhr, wobei
die Schüler gleich zu lernen beginnen, aber auch einfach miteinander reden
können.
Der Unterricht ist durch offene Lernphasen
gekennzeichnet. Natur- und geisteswissenschaftliche Gegenstände werden
fächerübergreifend im „vernetzten Unterricht“ angeboten, bestimmte
Aufgabenstellungen und Themenbereiche für vier bis sechs Wochen bearbeitet. Die
Lehrer an seiner Schule seien trotz des hohen Arbeitsaufwands zufrieden, betonte
Tasch.
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Überstunden aufs
Zeitkonto ansparen?
Wer sich jetzt denkt: „Was kümmern mich die
Überstunden, ich hab’ eh keine“ möge erwägen: Das kann
und wird sich ändern.
In vielen Bereichen gibt’s schon
LehrerInnenmangel - und
die Gesetze
besagen, dass wir bis zu 5 Unterrichtsstunden zusätzlich pro Woche halten
müssen (auch wenn diese etwa 1/3 schlechter bezahlt sind als die Stunden
innerhalb der Lehrverpflichtung).
Drum sollten wir wenigstens nicht unnötig Geld
herschenken und zB einen Förderunterricht
nicht in einer Woche mit verringerter Überstundenbezahlung halten (siehe
Eintrag in Woche 47 am Kalender Seite 8-9), bei Teilzeit (als Pragmatisierte/r)
die Pensionsbeitragsvollzahlung
(„Altersteilzeit“, siehe Skriptum Seite 29) und das Zeitkonto bei Überstunden (als BeamtIn oder I-L-VertraglehrerIn)
überlegen (Seite 29, Achtung: Muss bis spätestens 30.9. gemeldet werden!).
Infos zu
Zeitkonto und Altersteilzeit auf einem A4-Blatt zum Aushängen: www.oeli-ug.at/fileadmin/servicePDF/DRS09ZeitkontoAlterstz.pdf
www.oeli-ug.at/?id=105: 80-Seiten-ÖLI-Skriptum-Download (Dienst-/Schul-/Besoldungs-/PV-Recht)
in Service, Dienstrecht
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Sozialpartnerschaft, die Letzte.
Chance der Gewerkschaft nach
Ausbootung
Andreas
Chvatal, chvatal@oeli-ug.at, HS-Lehrer in Wien, apflug, Mitglied der Bundesvertretung der Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen für ÖLI-UG
Endlich bekommt Österreich das, was es sich offenbar
am meisten wünscht, nämlich das Ende der Sozialpartnerschaft. Diskussion und
Verhandlung sind im Begriff ihre Funktion als Mittel politischer
Entscheidungsfindung restlos zu verlieren. Sie werden ersetzt durch gezielte
Desinformation der Öffentlichkeit unter Ausnützung bereits vorhandener Vorurteile,
sowie gnadenlosen Druck auf alle, die nicht in der Lage sind, sich dagegen zu
wehren. Wenn das neue LehrerInnen-Dienstrecht in der derzeit beabsichtigten
Form beschlossen wird, ist das Gegeneinanderausspielen von gesellschaftlichen
Gruppen in Österreich auf eine neue, erweiterte Ebene gehoben.
In den diesbezüglichen Verhandlungen bestand das einzige Zugeständnis an die Gewerkschaft darin, dass sie ihre Zustimmung zu den von der Regierung für neue Lehrkräfte geplanten Verschlechterungen abgeben hätte dürfen. Die Verweigerung dieser Zustimmung setzte den eingangs beschriebenen Mechanismus ingang. LehrerInnen und Lehrer wurden unter heftigem Applaus der Stammtische der Republik zu arbeitsscheuen Reformverweigerern erklärt, denen es nur darum ginge, mit Hilfe ihrer „Betonierergewerkschaft“, ihre „Privilegien“ zu retten. Dies gipfelte in der völlig absurden Behauptung, das neue Dienstrecht sei für alle Schulreformen unabdingbare Voraussetzung und würde zu Verbesserungen für die SchülerInnen führen. Dass keinE PolitikerIn aufgefordert wurde zu erklären, worin genau dieser Zusammenhang bestünde oder um welche Schulreformen es sich überhaupt handeln würde, ist bezeichnend. An nachvollziehbaren Begründungen für das neue Dienstrecht bestand und besteht offenkundig kein Interesse.
In einer darauf folgenden
politischen Panikattacke, derzufolge ein Beschluss des neuen Dienstrechts
höchste Dringlichkeit hätte, wurde schließlich auf Betreiben der SPÖ(!) die
Sozialpartnerschaft defacto beendet. Dies geschah zur großen Freude von Erwin
Pröll, Frank Stronach und des BZÖ. Die beiden oppositionellen Rechtsausleger
hatten schon im Frühsommer, gemeinsam mit den Grünen(!), der SPÖ eine sofortige
Mehrheit für das Dienstrecht angeboten. Das war dann aber sogar BM
Heinisch-Hosek zu früh. Ihr war die Ausbootung der Gewerkschaft gerade
rechtzeitig vor der Nationalratswahl lieber und somit wurde die Begutachtung
des Dienstrechts Mitte August gestartet. Da alles unter der Maßgabe völliger
Begründungslosigkeit abzulaufen hat, muss auch nicht erklärt werden, warum ein
Beschluss noch im Herbst so wichtig wäre. Wenn das Gesetz im Sept. 2014
inkraft treten soll, könnte ohne weiteres bis Jahresende gewartet werden.
Wohlgemerkt, all das geschah deshalb, weil in Österreich sehr viele glauben(!), dass LehrerInnen privilegiert seien. Selbstverständlich sind auch für diese „Glaubensrichtung“ keinerlei sachliche Begründungen erforderlich. Ansattdessen werden die abenteuerlichsten Ansichten geäußert und kolporiert, die umgehend Eingang in den reichen Schatz der Volksmärchen finden, der die Grundlage der allgemeinen Befürwortung des neuen Dienstrechts bildet. Ein Beispiel: Im STANDARD am 10.8.13 darf Herr Erwin Wurm behaupten, dass die österreichischen Lehrkräfte „die weltwelt zweitbesten Gehälter beziehen bei zweitwenigstem Stundenaufkommen“. Dass sich im OECD Zahlenwerk „Bildung auf einen Blick“ gänzlich andere Angaben finden (Seite 513 und Seite 529), scheint zumindest Herrn Wurm und den STANDARD in keinster Weise zu stören.
Die Sozialpartnerschaft ist also Geschichte. Gewöhnen
wir uns daran, ebenso, wie an folgendes Floskelmaterial. „In Zukunft wird nicht
mehr gefackelt! Wichtige, dringende Reformen können endlich rasch und effizient
umgesetzt werden. Das Beispiel LehrerInnen-Dienstrecht wird zeigen, dass dies
ohne weiters möglich ist.“ Womit auch feststünde, dass es unerheblich ist, ob
die BefürworterInnen einer Reform wissen, warum diese wichtig und
dringend ist. Ein Umstand, der wohl als bedenklich gelten muss. An dieser
Stelle scheint erwähnenswert, dass der hohe Grad der Zustimmung für das neue
Dienstrecht einigermaßen auffällig ist. Eine Mehrheit im Parlament scheint
wahrscheinlich. Die Öffentlichkeit steht fast geschlossen hinter dem neuen
Dienstrecht und ist im Gegensatz zur Poltik um „Begründungen“ nicht verlegen.
Das hört sich dann so oder ähnlich an: „Der Lehrberuf ist ein Halbtagsjob mit
dreimonatigen Ferien.“ „LehrerInnen wollen sich nicht engagieren und
fortbilden,“ usw. usf.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle
Merkmale einer unvoreingenommenen, objektiven, demokratischen
Entscheidungsfindung in der Causa „Dienstrecht“ mit Füßen getreten wurden und
werden. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll anzumerken, dass
Entwicklungen, mit denen große Mehrheiten einverstan den sind, nicht automatisch
richtig sein müssen. In manchen Fällen stellte sich heraus, dass sie doch nicht
so toll waren, einige wenige führten sogar zu verheerenden Katastrophen.
Angesichts der Tatsache, dass heute eine
Zustimmung von 60% als großer politischer Erfolg
gilt, drängt sich die Frage auf, ob die – geschätzten – 95% pro neues
Dienstrecht eine positive demokratische Entwicklung sind? Vor allem, wenn
bedacht wird, dass diese beachtliche Mehrheit sich fast ausschließlich durch
unbelegbare Vorwürfe gegen die LehrerInnen als Berufsgruppe definiert.
Somit rückt im Jahr 1 nach der Sozialpartnerschaft
folgende Überlegung ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit: Welche Gruppe
wird als nächste drankommen?
___________________________
Mein Dank gilt allen Mitgliedern des
Verhandlungsteams der ARGE LehrerInnen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
die sich nicht provozieren ließen und bis zum Schluss sachlich argumentierten.
Sie haben einiges erreicht, aber bei weitem nicht genug. Verdienterweise bietet
sich ihnen jetzt eine hervorragende Gelegenheit, wirklich etwas weiter zu
bringen. Wenn sie es klug anstellen, kann es ihnen gelingen, die
Sozialpartnerschaft zu ersetzen, und zwar durch etwas Besseres, nämlich durch
Gewerkschaftsdemokratie.
Diese geht ganz leicht, besonders im vorliegenden Fall. Die LehrerInnen werden zunächst über das neue Dienstrecht genau informiert. Sodann werden sie befragt, was die Gewerkschaft tun soll, wenn dieses neue Dienstrecht im Nationalrat beschlossen werden sollte. (= Gewerkschaftliche Urabstimmung!) Und jetzt kommt es: Die Gewerkschaft macht das dann auch, und zwar konsequent! Auch wenn das neue Dienstrecht dadurch nicht verhindert werden kann, wäre damit ein vielversprechender erster Schritt in ein neues, sozialparnterschaftsloses Zeitalter gesetzt. (Die Gruppe, die als nächstes drankommen soll, wird der LehrerInnen-Gewerkschaft dankbar sein.)
Und übrigens: Ob und wann das neue Dienstrecht
wirklich beschlossen wird, muss sich erst zeigen. Auch wenn Frau Heinisch-Hosek
und Herr Stronach diesbezüglich fast die selbe Idee haben. Sie will einen Tag
nach der Nationalratswahl beschließen, er einen Tag vorher. Beides wird es eher
nicht spielen, vor allem dann, wenn gewerkschaftliche Maßnahmen gut erklärt und
optimal terminisert werden.
Glück auf!
Wilfried Mayr, Vorsitzender der ÖLI-UG
Herrn Vorsitzenden
GÖD-BL 10 und ARGE Lehrerinnen und Lehrer
Paul Kimberger, paul.kimberger@goed.at
Einberufung der ARGE
Lehrerinnen und Lehrer sowie Beratung und Beschlussfassung betreff unsere
weitere Vorgangsweise
Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Lieber Paul!
Wie aus allen Medien
zu entnehmen, plant die Regierung den Beschluss eines neuen
LehrerInnen-Dienstrechts notfalls auch ohne Zustimmung der Gewerkschaft. Die
plötzliche und relativ kurze Begutachtungsphase deutet auch in diese Richtung.
Die Stimmung in der Bevölkerung
konnte die Regierung vor allem dadurch gewinnen, dass der Umstand, dass es
bisher über dreißig "großteils erfolglose Verhandlungsrunden" gab, zu
Lasten der LehrerInnen-Gewerkschaften ausgelegt wird. Ein weiteres Argument der
Regierung, von dem alle Mitglieder der ARGE L+L annahmen, dass es sich als
inhaltlich falsch herausstellen wird (ähnlich wie die Vorgangsweise bei der
Einführung der Pensionsdurchrechnung, deren Zeitraum erst mit fünf Jahren
angegeben wurde und in der Folge stark verlängert wurde), nämlich dass das neue
Dienstrecht nur für neu eintretende Lehrkräfte gelten solle, macht in der
Bevölkerung den Widerstand der LehrerInnen-Gewerkschafter noch schwerer
nachvollziehbar. Wir stehen also ziemlich allein da und das schafft großen, aktuellen
Handlungsbedarf.
Die ÖLI-UG ersucht daher dringend um
1. baldigstmögliche Einberufung der ARGE L+L zur Diskussion der aktuellen Situation
2. Erarbeitung
der effektivsten gewerkschaftlichen Maßnahmen und ihre Definition bzw.
Anleitung zu ihrer Umsetzung an den einzelnen Schulen für den Ernstfall
3. Rasche Erarbeitung der Grundzüge eines gewerkschaftlichen
Gegenmodells (z.B. Spartenspezifika – berufsbildende und
Abendschulen – / demokratisches statt wie eher autoritäres Dienstrecht –
Stichwort Stärkung der schulleitenden Person zwecks besseren Durchgriffs auf
die KollegInnen? / faire Neuverteilung der aktiven Lebensverdienstsumme unter
Beachtung der verlängerten Dienstzeit durch Pensionsalterserhöhung von 60 auf
65 / statt der kabarettfördernden "Professoren-Titulierung" für alle:
Anrede mit Herr/Frau und Familienname...)
4. Klarstellungen für die Öffentlichkeit erarbeiten
und formulieren, z.B. dass eine erhöhte Lehrverpflichtung kein Mehr an
Betreuung der SchülerInnen bedeutet, sondern logischerweise ein Weniger.
Verbesserung der mangelnden Rahmenbedingungen – Stichwort Schulausstattung und
Supportpersonal
5. Keine gewerkschaftliche Zustimmung zu einem neuen
LehrerInnen-Dienstrecht ohne Urabstimmung unter den heute aktiven KollegInnen!
Diese müssen die Verantwortung für künftige LehrerInnen-Generationen tragen,
die zukünftigen können dies ja noch nicht.
Die Mitglieder der ARGE LehrerInnen:
AHS: Reinhart
Sellner (sellner@oeli-ug.at)
APS: Barbara Gessmann-Wetzinger,
Andreas Chvatal, Wilfried Mayr (mayr@oeli-ug.at)
BMHS: Josef Gary
Fuchsbauer, 18.8.2013
Stellungnahme zur Hattie-Studie
von Rupert Vierlinger, Univ. Prof.
emerit., Dr.
Das
„Hohe-Lied“ auf die Lehrperson gleicht gewissermaßen einer Wieder-Entdeckung
der sogenannten geisteswissenschaftlichen Pädagogik – und das in einer Phase
und mit dem Instrumentarium der quantitativ numerisch ausgerichteten
pädagogisch-psychologischen Forschung. Grundsätzlich begrüße ich diese
statistische Bestätigung der Überzeugung von der Bedeutsamkeit des Lehrers und
Erziehers (und der Lehrerin oder Erzieherin), ich, der ich als Lehrerbildner
neben vielen empirisch gewonnenen Daten doch immer wieder auch Haim Ginotts
Bekenntnis zitiert habe: „Ich bin zu der erschreckenden Erkenntnis gelangt,
dass ich das entscheidende Element im Klassenzimmer bin: Meine Vorgangsweise
schafft das Klima, meine tägliche Stimmung bestimmt das Wetter. Als Lehrer
verfüge ich über die erschütternde Macht, das Leben der Kinder elend zu machen
oder freudvoll. Ich kann ein Werkzeug der Qual sein oder eines der Begeisterung.
Ich kann demütigen oder aufbauen, verletzen oder helfen. In allen Situationen ist es meine Verhaltensweise, die darüber entscheidet, ob sich eine Krise ausweitet oder ob sie verschwindet, ob ein Kind menschlicher wird oder ob es entartet.“[1]
Hattie
ergänzt diese klimabildenden Phänomene mit seinen Rankings der organisatorischen
Rahmenbedingungen sowie der unterrichtsmethodischen Vielfalt in unseren Schulen
und stellt auch in diesen Bereichen die Lehrperson als entscheidenden Faktor
vor.
Wenn
seine Forschungsdaten stimmig sind, müssen wir uns eine radikale Frage stellen:
Was machen wir in der Rekrutierung, in der Ausbildung von Pädagoginnen und
Pädagogen und in der Gestaltung der Rahmenbedingungen ihrer Berufsausübung
falsch, weil doch unsere Schülerinnen und Schüler bei den internationalen
Vergleichsstudien (PISA, TIMSS, IGLU, PIRLS etc.) – trotz eines vergleichsweise
hohen Schulbudgets – selten über das Mittelmaß hinauskommen!
Es
gibt beispielsweise zu denken, dass das vielfach siegreiche Finnland kaum mehr
als 10 % der Bewerber ins Lehramtsstudium aufnimmt, bei uns aber sind es mehr
als 90 %. Fragen wie diese sind in unseren Tagen brennender denn je, da doch
der neue Status der Lehrerbildung in den Universitäten und Pädagogischen
Hochschulen in ihrer gegenseitigen Zuordnung sowie in ihrer fachlichen und
personellen Dimensionierung auf tragfähige Fundamente zu stellen ist.
Hatties
Botschaft ist freilich auch der Gefahr ausgesetzt, vorschnell und salopp als
Richtschnur in den schulpolitischen Auseinandersetzungen missverstanden oder
gar missbraucht zu werden. Bequeme Naturen werden beispielsweise beim
Exerziermodell der Didaktik bleiben, weil es doch weniger Mühe macht als die
Programme, die vom didaktischen Prinzip der „Rücksicht auf die Eigenart des
Kindes / Jugendlichen“ gefordert
werden. „Wenn die Lehrperson ohnehin der entscheidende Faktor ist“, werden etwa
die ideologischen Gegner der ‚echten’ Gesamtschule[2]
sagen, „dann können wir uns doch den Streit über gegliederte Sekundarstufe I
versus Gesamtschule sparen...“
Im Hinblick auf den Gesamtschulstreit ist im Übrigen anzufügen, dass eine Metastudie zu den im US-amerikanischen Raum durchgeführten Vergleichsstudien kaum aussagekräftig sein kann, da die Sekundarstufen I in den ‚Staaten’ fast durchwegs integriert geführt werden. Bei gleicher Organisationsform ist es somit kein Wunder, wenn die Ätiologie von Unterschieden im schulischen Leistungsbereich die Lehrperson als beinahe ausschließlichen Verursacher aufdeckt. Das Bagatellisieren des Einflusses von Seiten der Systemgegebenheiten durch eingefleischte Traditionalisten ist bei solch einer Ausgangslage daher irreführend und unfair!
Die Hattie-Studie basiert auf
einer bewundernswert fleißigen Analyse eines gigantischen Zahlenmaterials,
unterliegt aber notgedrungen auch der Einengung des Forschungsinteresses auf das
zahlenmäßig Fassbare! Die Entwicklungs- und Bildungsprozesse, welche den guten
Lehrer und die gute Lehrerin, die optimalen Ausprägungen der entscheidenden
ProtagonistInnen modellieren, bleiben außen vor!
Wenn wir daher Hatties These
von der Prävalenz der Lehrperson unter den schulischen Wirkfaktoren ernst
nehmen, dann müssen wir uns energisch für die Einflüsse interessieren, die das
Schulsystem als solches auf die LehrerInnen ausübt.
Siegfried
Bernfeld, der psychoanalytisch geschulte Pädagoge der Zwischenkriegszeit, hat
dieses Problem bei den ihr Handwerk lernenden LehrerInnen aufgegriffen und
sinngemäß in die Worte gefasst: „Das System erzieht auch!“[3]
Wer selbst lange genug Lehrerin oder Lehrer gewesen ist, hat erfahren, wie sehr
sie oder er und die Kollegenschaft an der Schule sich unter dem Einfluss der
Strukturgegebenheiten verändert haben – und das nicht immer zum Guten.
Ich
erlaube mir, die Diskussion dieser Problematik mit einem eigenen Erlebnis zu
beginnen:
„Wenn
Sie keinen sitzen lassen, sind sie ein schlechter Lehrer gewesen,“ hat mein
alter Direktor[4] am
Ende meines ersten Dienstjahres zu mir gesagt, „weil Sie zu wenig anspruchsvoll
unterrichtet haben. Mehr als 10 % Repetenten sollen es aber auch nicht sein!“
Also habe ich zwei (4,76 %) meiner 42 Schüler in der
zweiten Klasse VS sitzen lassen. Als hätte ich in der dritten Klasse nicht mehr über die Sprache verfügt, mich ihnen gegenüber verständlich
zu machen! Befehlsgetreu habe ich mich ab nun auch als Richter aufgespielt und
nicht nur als Trainer. Damit habe ich allen Schülern gewissermaßen ein Stück
Freundschaft aufgekündigt und bin in ihrer Einschätzung zu einer schillernden
Figur geworden.
Zum
besseren Verständnis meiner gegen die Ziffernnoten und ihre ruinösen Konsequenzen gerichteten Klage scheint es mir notwendig, die von dieser unpädagogischen Systemgegebenheit ausgehende Kontamination des Lehrerhandelns noch ein wenig ausführlicher darzustellen:
Je
älter die Schülerinnen und Schüler werden, umso mehr durchschauen sie, dass sie
sich bei der vorgeschriebenen Beurteilung ihrer Leistung mit Hilfe der
Ziffernnoten nicht nur in einem unfreundlichen, sondern auch ungerechten Terrain
bewegen müssen. Damit kommen sie in die Gefahr, aufsässig zu werden und sich am
System und seinen Handlangern zu rächen. Die Vergiftung des pädagogischen
Bezuges beeinträchtigt die Lernbereitschaft oder tötet sie gar ab. Dann ist es
mit den idealistischen Versprechungen der Schule „Essig“!
Ich
habe gelitten, dazugelernt und die „Direkte Leistungsvorlage“ (DLV)[5]
entwickelt. Mit ihr kommt es zu einer Kopernikanischen Wende in der
Leistungsbeurteilung: Nicht mehr die Lehrperson entscheidet schicksalhaft über
Aufnahme oder Ablehnung einer Schülerin oder eines Schülers in der
nachfolgenden Institution, sondern diese selbst, und zwar auf der Basis der
mitgebrachten Leistungsbelege. Die Entscheidung wird gerechter, weil die
übernehmende Institution (Schule, Betrieb etc.) ihr Anspruchsniveau besser
kennt als die zuweisende; außerdem fällt wenigstens eine der stets subjektiv
gefärbten Deutungsinstanzen weg. Die DLV leitet einen Paradigmenwechsel im
Selbstverständnis des Lehrers ein: Er darf die Robe des Richters (wieder)
ablegen und ausschließlich in die Rolle des Helfers und Förderers schlüpfen.[6]
Darüber hinaus schlägt das neue Instrument sadistisch und zynisch veranlagten
Amtsträgern – so selten sie auch sein mögen – das Besteck aus der Hand, das sie
lustvoll nützen, um die SchülerInnen zu quälen...
Die
Organisationsform der Sekundarstufe I wird von der Ideologie der Selektion
beherrscht und stuft die Zehn- bis Vierzehnjährigen nach Leistung in hermetisch
abgegrenzte Riegen ein. Die Schulreformer der 70er Jahre haben das grobe Muster
der fächerübergreifenden Sortierung in eine fachspezifische umgewandelt und
teuer verkauft (40% „Schmiergeld“ bezahlt, um die LehrerInnen bei Laune zu
halten). Die dahinter stehenden PolitikerInnen verführen mit der Selektion (der
alten wie der neuen) die LehrerInnen zu einer schweren pädagogischen Sünde: Die
Selektion in der Pflichtschulzeit nützt niemandem, aber schadet allen: Sie ist
zu mehr als einem Drittel immer falsch, züchtet einen antisozialen Spaltpilz
und raubt den Schwachen die Vorbilder, die doch in allen Lernbereichen des
Lebens so unentbehrlich wie unbezahlbar sind.
Die
Selektionsmanie verdirbt der Tendenz nach die helfende Grundeinstellung:
SchülerInnen sortieren zu dürfen (bzw. zu müssen) provoziert nicht das
Nachdenken über das ureigene Leitmotiv der Lehrperson: „Wie sag’ ich’s meinem
Kinde?“ Nein, es provoziert bei den LehrerInnen die Ausrichtung auf den
statischen Begabungsbegriff: „Deine Begabung ist nun einmal, wie sie ist; und
für dich und deinesgleichen haben wir einen entsprechenden Pferch vorbereitet!“
(Vgl. auch das sprunghafte Ansteigen der Zahl der SonderschülerInnen nach der
Vermehrung des Angebotes an Sonderschulen in den letzten Jahrzehnten des
vergangenen Jahrhunderts.)
Das
Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrpersonen sieht zwar regelmäßige
Gehaltserhöhungen vor, aber keinen individuellen Leistungslohn. Der Glaube an
den Idealismus des Menschen, auf den der Dienstgeber dieser Lehrpersonen baut,
mag lobenswert sein, aber er vermag das Potential zum Engagement keinesfalls
bei allen zu mobilisieren. Die (hoffentlich) soziale Marktwirtschaft im
außerschulischen Umfeld der LehrerInnen denkt und agiert anders, geht mit dem
Verlangen der Menschen nach Gerechtigkeit konform und belohnt zumindest dem
Prinzip nach in individueller Abstufung. Dass in der Schule der Minderleister
das gleiche Salär überwiesen bekommt, ist für den Einsatzfreudigen schwer zu
ertragen und nagt auf die Dauer an seiner Motivation. Warum muss die strebsame
Lehrperson, die sich auch finanziell verbessern will, in unterrichtsfremde
Tätigkeiten fliehen? Ist der hervorragende Unterricht weniger Wert als
beispielsweise die Arbeit in der Gewerkschaft oder in der Administration?
Auf der Suche nach einer Anstellung als Lehrerin oder
Lehrer wie auch als Direktor/in werden die BewerberInnen über die Lehrervereine
und das Kollegium beim Landesschulrat in eine Art Geiselhaft der Parteien
genommen. Die Parteiräson gilt dann mehr als die berufliche Qualifikation. Um
die schädlichen Auswirkungen dieser Konstellation auf die LehrerInnen zu
eliminieren, ist ein demokratiepolitischer Emanzipationsschub notwendig – etwa
in Form einer Teilautonomie der einzelnen Schulen: Ein gewähltes(!) Gremium
(also kein neuer Ortsschulrat!), bestehend aus LehrerInnen und Eltern[7],
entscheidet nach diversen Auswahlverfahren über die Bestellung der Direktorin
oder des Direktors auf Zeit (6 Jahre? Wiederwahl möglich) und die
Neuaufnahme von Lehrerinnen und Lehrern:
BewerberInnen für eine offene Stelle halten vor dem Gremium („Schulkuratorium“
/ „Schulregierung“) einen Vortrag + Diskussion etwa über ein Seminarthema aus
der PH und zeigen ihre Unterrichtskompetenz. Bei positiver Beurteilung wird ein
Jahresvertrag abgeschlossen, der nach einem Jahr (schon auf Dauer?) verlängert
wird – oder eben nicht ... Von solch einem Delegieren von Entscheidungsbefugnissen
an die Basis wird mehr Ansporn und pädagogische Verpflichtung ausgehen als von
den Dekreten hierarchisch strukturierter schulferner Mächte. Der
Sozialphilosoph Jürgen Habermas fordert, „dass die Usurpation von
lebensweltlichen Hoheitsgebieten durch formalrechtlich organisierte Mächte
wieder rückgängig gemacht werden müsse und die Frontlinie zwischen der
Lebenswelt und dem System neu zu definieren sei!“ [8]
Schlussbemerkungen:
1.
Eine umfassende Auflistung von Beispielen für die Steuerung von Handlungsmustern
der LehrerInnen durch schulische Rahmenbedingungen böte eine Fundgrube für
Dissertationsthemen.
2.
Manche SchulreformerInnen werden Hatties Schlussfolgerungen mit einem gewissen
Befremden lesen, weil diversen schulischen – zwischenzeitlich liebgewordenen –
Initiativen nur der Rang von Beliebigkeit zugestanden wird. Wer aber die
Untersuchungsergebnisse mit einer Art kreativer Offenheit zur Kenntnis nimmt,
wird der Auffassung zustimmen, dass die Blickwendung auf den eminent
bedeutsamen Protagonisten namens Lehrerin oder Lehrer eine neue Triebkraft für
die Schulreform in unseren Landen auslösen könnte. Sie müsste eine Reform sein,
die dem seiner Verantwortung bewussten Lehrer manche juristisch und / oder
politisch falsch behauene Steine aus dem Weg räumt und das erhoffte Bemühen der
Politik unterstützt, dem neuen Lehrstand ein adäquates Haus zu bauen (bzw.
adäquates System zu offerieren).
Nationalratswahl
am 29. September
Dass die ÖLI-UG als
parteiunabhängiger Berufsverband keine Wahlempfehlung abgibt und dass die
KreidekreisleserInnen keine Ausfüllhilfe für Wahlzettel brauchen, is eh klar.
Dass in diesem Kreidekreis trotzdem Parteinamen vorkommen, auch. Denn Parteien
sind für eine Demokratie sehr wichtig, ebenso das Nutzen des Wahlrechts.
Dieses auch unseren
SchülerInnen nahezubringen ist auch Aufgabe von uns LehrerInnen im Rahmen des
Unterrichtsprinzips Politische Bildung. Ein Einstieg für die Auseinandersetzung
mit (den Inhalten von) Parteien könnte
sein. Einerseits
gibt es hier Links zu den Parteiwebsites. Andererseits kann man nach Anklicken
von STARTEN (sehen, dass auch das BMUKK sponsert und) 25 Fragen
beantworten und dann sehen, wie nahe/fern man mit diesen Antworten den
einzelnen Parteien steht.
Ohne weitere Worte:
Meldung am 13.8. zum
Dienstrechtsbegutachtungsstart:
aus: news.orf.at/stories/2194626/2194630
TS: „Viel zu wenig
reformorientiert“
Milder geht das Team
Stronach (TS) mit der Regierung um. Deren Vorgangsweise sei „ein erster
richtiger Schritt“, so TS-Klubobmann Robert Lugar. „Allerdings ist der
Regierungsentwurf noch viel zu wenig reformorientiert.“ Er fordert eine noch
flexiblere Arbeitszeitregelung und im Gegenzug eine gerechte Entlohnung der
Lehrer. Außerdem brauche es eine völlige Autonomie der Schulen: „Die Eltern
sollen den Direktor wählen, und dieser muss sich dann seine Lehrer selbst
aussuchen und auch das Gehalt bestimmen können.“
Ein ÖVPler, der sagt, wo's lang geht: Reagan und
Thatcher als Vorbild
Meldung am 25.8.:
Aus: http://news.orf.at/stories/2196031/
Lehrerdienstrecht: Mitterlehner will härtere
Gangart
Der ÖVP scheint die Geduld mit der
Lehrergewerkschaft in Sachen Dienstrecht auszugehen. Vizeparteichef Reinhold
Mitterlehner verlangt im „Kurier“ (Oberösterreich-Ausgabe) eine schärfere
Gangart gegenüber den Belegschaftsvertretern. „Man muss den Druck durch
Angebote und Fristsetzungen der Arbeitgeber erhöhen.“
Reagan und Thatcher als Vorbild
Konkret zum Widerstand der (ÖVP-dominierten)
Lehrergewerkschaft meint der Wirtschaftsminister: „Man muss Probleme wie das
Lehrerdienstrecht einfach lösen. Man kann dann nicht einfach sagen, die wollen
nicht.“ Als Vorbilder nennt Mitterlehner Ex-US-Präsident Ronald Reagan und die
frühere britische Premierminister Margaret Thatcher: Diese seien erfolgreich
gewesen, weil sie Erwartungshaltungen gebrochen hätten: „Die Erwartungshaltung
der Bevölkerung ist, dass nichts passiert, wenn die Gewerkschaft Nein sagt.“
Was seine künftige Position angeht, ist gemäß
Mitterlehner der Wähler am Wort: „Ich habe die Funktion mit Verantwortung und
Verve wahrgenommen. Ich bin gekommen, um zu bleiben.“
Habediehre,
Herr Professor?
Küss die
Hand, Frau Professorin?
Unabhängige GewerkschafterInnen
(UGÖD) zur Begutachtung „LehrerInnendienstrecht“
Reinhart Sellner, sellner@oeli-ug.at, UGÖD-Vorsitzender, 22.8.2013
Österreichs Schulen, ihre SchülerInnen und
LehrerInnen brauchen keine k.u. k. Titel ohne Mittel, wie sie der Regierungsentwurf
vorsieht, sondern ein leistungsgerechtes, demokratisches und budgetär
abgesichertes neues LehrerInnendienstrecht. Der von der SPÖ-ÖVP-Regierung
ausgeschickte Begutachtungsentwurf wird diesen Ansprüchen nicht gerecht.
ÖLI-UG für
Berufsbezeichnung „Lehrer“ /„Lehrerin“ von Volksschule bis Matura
Wie international üblich soll der Titel „ProfessorIn“
für wissenschaftlich Forschende und Lehrende des tertiäten Bereiches (Unis,
Hochschulen) verwendet werden.
Warum ein neues Dienstrecht? (I)
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit,
und demokratische Schulstrukturen
Die Gleichwertigkeit der pädagogischen und
Unterrichtsarbeit mit Kindern und Jugendlichen jeder Alterststufe steht heute
außer Streit.[9]
Eine neue LehrerInnenausbildung soll
künftig für rund 90.000 weitere LehrerInnen an Volks-/Hauptschule/NMS, BS,
landw.FS (und FachpraktikerInnen an BMHS+Höh.landw. Sch.) zum vollakademischen
Masterabschluss führen. Das differenzierte, sozial selektierende
österreichische Schulsystem mit seinen ungleichwertigen Schultypen, ungleich
bezahlten LehrerInnen und mehrgleisiger Verwaltung für VS, HS/NMS (Länder) bzw.
AHS-Unter- und Oberstufe (Bund), für Berufsschule (Länder) bzw. BMHS (Bund)
dürfte dennoch so bleiben wie es ist, schulreformresistent. Der Dienstrechtsentwurf
der Regierung relativiert den 2012 erreichten Fortschritt zur
gleichwertigen Master-Ausbildung aller LehrerInnen, denn trotz gleichem
Grundgehalt für alle sorgt ein nach
Schulstufen gestaffeltes Zulagensystem weiterhin für ungleiche Bezahlung.
Der Regierungsentwurf setzt auch die Mehrgleisigkeit
der Schulverwaltungen fort, indem er weiterhin an zehn unterschiedlichen
Dienstgebern festhält:
9 Länder/Landeshauptleute regieren Pflichtschule,
Berufsschule, landwirtschaftliche Fachschulen, während für die AHS, BMHS und
HLBLA der Bund zuständig ist, der auch das Landesschul-Personal finanziert. Die
Personalhoheit der Landeshauptleute über Pflicht- und Berufsschullehrerinnen
bleibt bestehen. Das Nebeneinander von
Hauptschule/NMS (Landesvertragslehrpersonen) und AHS-Unterstufe
(Bundesvertragslehrpersonen) bzw. BS (Länder) und BMHS (Bund) wird im
Regierungsentwurf nicht angetastet. Ebenso unverändert bleibt die obrigkeitsstaatliche Weisungshierarchie, denn eigenständige,
demokratische Schulstrukturen zur Umsetzung des bundesgesetzlichen
Bildungsauftrages (autonome, an den Schulen gewählte und rechenschaftspflichtige
Schulleitungsteams) sind nicht vorgesehen.
ÖLI-UG für gleiche Bezahlung und gleiche
Jahres-Arbeitszeit der gleichwertig ausgebildeten LehrerInnen aller Schulstufen
Diese Arbeitszeit enthält Unterrichtszeit ebenso wie
die notwendige Zeit für Vor- und Nachbereitung, Korrektur, für Unterrichtsprojekte,
Teambesprechungen, Schulveranstaltungen, Beratungs-, Kustodiats- oder
Schulentwicklungsarbeit, standortspezifische Schwerpunktsetzungen und auch
administrative Tätigkeiten.
ÖLI-UG für eine Bundeskompetenz und
autonome Handlungsspielräume für die Schulen
LehrerInnenarbeit ist mehr als Unterricht im
50-Minutentakt und kann nicht allein nach gehaltenen Unterrichtsstunden
gerechnet und bezahlt werden, wie es das bestehende Dienstrecht vorschreibt.
Die nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten, die laufend mehr und noch dazu sehr
ungleich verteilt werden, werden nicht als Arbeitszeit angerechnet, sondern bestenfalls
mit Zulagen oder „Belohnungen“ abgegolten. Wer für Schule und SchülerInnen
notwendige Tätigkeiten übernimmt – anders als in den meisten anderen Ländern
gibt es dafür an Österreichs Schulen zu wenig oder gar kein
Nicht-LehrerInnenpersonal – hat entsprechend weniger Unterrichtsstunden.
Wieviel Stunden für die verschiedenen Tätigkeiten
vorzusehen sind und welche Personalressourcen einer Schule, abhängig von Größe,
Region und pädagogisch-fachlichem Schwerpunkt, zur Verfügung stehen, ist bundeseinheitlich
im LehrerInnendienstrecht zu regeln. Die Entscheidung darüber, wer welche
Tätigkeiten übernimmt, ist an der Schule im Rahmen der jährlichen Diensteinteilung
im Einvernehmen mit der Personalvertretung zu treffen.
Warum ein neues Dienstrecht? (II)
LehrerInnenarbeit ist mehr als Unterricht
vor der Klasse, und Lernen ein individueller Prozess, der Zeit braucht
Die gesellschaftlichen Anforderungen an Schule und Unterricht haben sich
in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Erkenntnisse von
Gehirnforschung und Lerntheorie bestätigen die Notwendigkeit individualisierter
Lernprozesse, sozial-kommunikativer Unterrichts- und Arbeitsformen und einer
die SchülerInnen wohlwollend fördernden Schulatmosphäre. Lehrstoff im
50-Minutentakt, Lernen für Noten, Fehlerzählen, privates Nachhelfenmüssen und
sozial bedingte Selektion sollen auch in Österreich überwunden werden. Freude am Lernen, gegenseitiger Respekt, Eigenverantwortung,
Zusammenarbeit und demokratische Mitbestimmung im Schulleben sollten
auch in einem neuen LehrerInnendienstrecht eine Entsprechung finden.
ÖLI-UG für Anerkennung aller von
LehrerInnen zu leistenden Tätigkeiten
Wir wollen ein neues Dienstrecht, das gesellschaftlich
notwendige Schulreformen unterstützt und alle wesentlichen
LehrerInnentätigkeiten erfasst und die zu ihrer Erbringung jeweils notwendige
Arbeitszeit definiert und als Teil der Jahresarbeitszeit anerkennt.
Die Erfassung der in Österreich von LehrerInnen zu erbringenden
nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten kann auch Basis für den Einsatz von
sozialpädagogischem, psychologisch-medizinischem und administrativem Personal
sein, das für diese Tätigkeiten qualifiziert ist. Nach Aufhebung des
derzeitigen Aufnahmestopps für Nicht-LehrerInnen-Personal würden mit diesen
Neu-Einstellungen die LehrerInnen entlastet, die derzeit diese Tätigkeiten
ausüben. Erst dann könnte über eventuellen zusätzlichen Unterricht (und dessen
Vor-/Nachbereitung, Korrekturarbeit) im Ausmaß der jeweiligen Entlastung für
LehrerInnen nachgedacht werden.
ÖLI-UG für individuelle Lernprozesse,
Projektorientierung, lernen in Zusammenhängen
Wir brauchen ein neues Dienstrecht, das sicherstellt,
dass Lehrerinnen ausreichend Zeit für die Arbeit mit den SchülerInnen, für
die verschiedenen sozialen wie individuellen pädagogischen und für andere
schulbezogenen Aufgaben haben, ebenso für Fortbildung und Schulentwicklung.
Schule und SchülerInnen brauchen dienstrechtliche Regelungen, die Unterricht
nicht länger auf einen starren Stundenplan im 50-Minutentakt beschränken,
sondern Schule als Lern- und Lebensraum gestaltbar machen.
Der Dienstrechtsentwurf der Regierung ist nicht genügend
Der vorgelegte Dienstrechtsentwurf trägt den veränderten Anforderungen nicht
Rechnung, sondern orientiert den Lehrberuf weiterhin an einem starren Stundenplan, an dem die Vollbeschäftigung und
Bezahlung der LehrerInnen festgemacht wird. Gegenüber dem Ist-Zustand
allerdings mit einer besonders für
Korrekturfach-LehrerInnen der Sekundarstufe drastischen Arbeitszeiterhöhung.
Sie sollen statt 17,2 Stunden 22 Stunden unterrichten, d.h. entgegen jedem
Individualisierungsauftrag 2 bis 3 Klassen oder 50 bis 90 SchülerInnen mehr
unterrichten. Fächerübergreifende Unterrichtsprojekte, Exkursionen, mehrtägige
Schulveranstaltungen, freie Lernzeiten, geblockter Unterricht oder frei
wählbare Kurse sollen im Regelschulbetrieb weiterhin die nicht vorgesehene und
nur schwer administrierbare Ausnahme bleiben.
Der Regierungsentwurf setzt auch die Geringschätzung
der nicht-unterrichtlichen pädagogischen Arbeiten (individuelle Betreuung und Beratung, Bildungsweg- und
Berufsorientierung, Teambesprechungen, Schulentwicklung, Schwerpunktsetzungen
u.a.) und administrativen Tätigkeiten (Betreuung von
Lehrmittelsammlungen, Bibliotheken, Organisation und Koordination von
Projekten, Schulveranstaltungen, Fördermaßnahmen, Wettbewerben u.a.) fort, indem diese weiterhin nicht als
Arbeitszeit angerechnet werden, sondern zusätzlich zu einer erhöhten
Unterrichtsleistung zu übernehmen sind. Warum der Regierungsentwurf auf dem
überholten Unterrichtsstundenzählen beharrt und den Übergang zu einem an den
Schulen flexibel handhabbaren Jahresarbeitszeitmodell verweigert, wird nicht begründet.
Der Regierungsentwurf ist für die LehrerInnen und
SchülerInnen unannehmbar, weil er ArbeitnehmerInneninteressen (Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastung, Einkommen),
den Bildungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und den veränderten
sozialen und demokratischen Ansprüchen an Schule und Unterricht nicht gerecht
wird.
ÖLI-UG für grundlegende Neufassung des
Regierungsentwurfes vom 13.8.13
Der am 29. September 2013
gewählte Nationalrat und die neue Bundesregierung sollen bildungspolitische
Bringschulden einlösen und sozialpartnerschaftlich ein zukunftsorientiertes,
schulreform-offenes Dienstrecht erarbeiten.
Schul-Politische Bringschuld der Regierungsparteien
Zukunftsweisende Schulreformen werden von der SPÖ halbherzig
betrieben, von der ÖVP und ihren Landeshauptleuten abgeblockt:
·
keine gemeinsame (ganztägige) Pflichtschule,
sondern Fortschreiben des von ÖVP und FCG/GÖD verteidigten Status quo mit
Bildungswegentscheidung mit 9, 10 Jahren;
·
keine der Bundesfinanzierung entsprechende
Bundeskomeptenz für alle Schultypen und alle LehrerInnen
und keine Verlagerung von Umsetzungskompetenzen an die Schulen, sondern
Landesparteihoheit über VS/HS/NMS/BS und obrigkeitsstaatliche
Weisungshierarchien;
·
keine ausreichende Finanzierung von Schule,
von Schulreformen und Dienstrechtsreform durch eine sozial
ausgewogene Budget- u. Steuerpolitik;
·
kein zukunftsorientierter Dienstrechtsentwurf,
der eine soziale und demokratische Schulreform begleitet, sondern ein
Fortschreiben einer überholten Schulorganisation, die 9-Jährige
auseinanderdividiert, und einer überlebten Abprüf- und Selektionspädagogik
bedeutet;
·
keine zielstrebigen Verhandlungen mit dem
Sozialpartner GÖD/LehrerInnengewerkschaften, sondern
Hinausschieben der Entscheidung durch rund 30 Verhandlungsrunden auf
Beamtenebene in die letzten Monate der Legislaturperiode und Aussendung einer
für Schul-/Unterrichtsentwicklung wenig brauchbaren und die
ArbeitnehmerInnen-Interessen der LehrerInnen missachtenden Regierungsvorlage.
Bildung kostet. Bildungsreformen kosten. Bildungsinvestitionen werden
in Österreich dem neoliberalen Dogma der ausgabenseitigen Budgetkonsolidierung
untergeordnet. Statt qualifizierte und leistungsgerecht bezahlte Arbeitsplätze
im öffentlichen Schuldienst zu sichern und zu schaffen, soll LehrerInnenarbeit
durch Arbeitszeiterhöhung billiger werden, auch wenn Anfangsbezüge steigen...
·
SPÖ und ÖVP reden über den hohen Wert der
Bildung,
·
die SPÖ will vermögensbezogene Steuern und
plakatiert den Kampf um jeden Arbeitsplatz,
·
die ÖVP lehnt vermögensbezogene Steuern und
damit die ausreichende Finanzierung des Bildungswesens und der öffentlichen
Dienste ab.
Abwarten, ob und wann und was die Regierung der Gewerkschaft
vorlegen wird – Kritische Bestandsaufnahme der
Gewerkschaftspolitik
Das gemeinsame Dienstrecht war kein vorrangiges
Anliegen für die FCG, auch keines der FSG. Eine alle Schultypen
umfassende, standes-, landes- und parteipolitische Sonderinteressen
überwindende gemeinsame Verhandlungsstrategie zur Durchsetzung gemeinsamer
Forderungen haben die fünf FCG-dominierten LehrerInnengewerkschaften nicht
angestrebt. Das Koordinationsgremium der ARGE LehrerInnen hat den von den
VertreterInnen der Unabhängigen GewerkschafterInnen der APS, AHS und BMHS
mehrfach vorgebrachten Antrag auf Erarbeitung von für Landes- wie BundeslehrerInnen
notwendigen Eckpunkten und Forderungen an ein neues Dienstrecht abgelehnt.
FCG-Mehrheit und FSG-Stellvertreter setzten auf Abwarten, weil angesichts
der 2009 versuchten Arbeitszeiterhöhung und der Budgetlage ein Sparpaket
erwartet wurde, weshalb Verbesserungen
der Arbeitsbedingungen und Bezahlung unrealistisch wären. Außerdem sei vorher
eine Einigung der Regierungsparteien über die PädagogInnenbildung NEU
notwendig, und das würde noch lange dauern. Die fünf LehrerInnengewerkschaften
der GÖD wollten keine gemeinsamen Forderungen stellen, sondern erst dann
gemeinsam reagieren, wenn ein Vorschlag der Regierung vorgelegt wird. Da
die ÖVP und die Landeshauptleute in einem gemeinsamen Dienstrecht aller
Lehrerinnen eher eine Gefahr („Gesamtschule durch die Hintertür“,
landesparteipolitischer Machtverlust) als eine Notwendigkeit gesehen haben,
schien diese Strategie aufzugehen.
Geheimverhandlungen.
Entscheidende Regierungsvorstöße in den Sommerferien
Die Vorlage eines unvollständigen und auf
budget-entlastende Arbeitszeiterhöhungen abzielenden Vorentwurfes im Mai
2012 und die Einladung zu Verhandlungen, über die Stillschweigen
vereinbart wird, durch die Ministerinnen Heinisch-Hosek, Schmied und Fekter
kam spät. Die Geheimverhandlungen, vorwiegend auf Beamtenebene, brachten keine
Fortschritte und zogen sich bis ins Frühjahr 2013, eine Einigung und die
Gesetzwerdung vor der Auflösung der Parlaments und den Neuwahlen am 29.
September war weiterhin unwahrscheinlich.
Als Kanzler und Vizekanzler
sich aber auf eine Beschlussfassung noch in der laufenden Legislaturperiode
einigten und die Medien im Frühsommer über Verhandlungen im kleinen Kreis
von Ministerinnen, FCG- und FSG Spitzenfunktionären der GÖD berichteten und
über Zugeständnisse in der Arbeitszeitfrage, wurde klar, dass auch die ÖVP ein
Ergebnis will. Die Ministerinnen Heinisch-Hosek und Schmied informierten die
Medien von einem bevorstehenden Durchbruch bei den Verhandlungen.
Inzwischen waren die Sommerferien angebrochen,
damit war den LehrerInnengewerkschaften jede Möglichkeit der Information und
Mobilisierung der verunsicherten KollegInnen an den Schulen genommen. Abwarten,
Geheimhalten und der Verzicht auf eine offensive Verhandlungsführung war zum
Bumerang geworden. Ein immer noch unvollständiger und in der Arbeitszeit – für
die ÖLI-UG auch in der Demokratie- und Mitbestimmungsfrage – immer noch
inakzeptabler zweiter Vorentwurf wurde im Juli 2013 den GÖD-Verhandlern
vorgelegt. Dann setzten Einzelverhandlungen mit den 5 LehrerInnengewerkschaften, divide et impera,
„Feinschliff“, ein. Das ging aber nicht auf, die Regierung hat keine
sozialpartnerschaftliche Einigung mit der GÖD erreicht.
Einarbeitung der gewerkschaftlichen
Begutachtung oder Bruch der Sozialpartnerschaft durch SPÖ+ÖVP
Im Vorwahl-Stress und angesichts des nahen
Wahltermins einigten sich am 12.8. der SPÖ-Bundeskanzler
und der nö. Landeshauptmann Pröll auf die Aussendung eines
Begutachtungsentwurfes durch die Bundesregierung ohne Verhandlungseinigung mit
der Gewerkschaft. ÖVP-Vizekanzler Spindelegger war einverstanden, auch wenn
er mit seiner „Entfesselung der Wirtschaft“ durch Schwächung der Gewerkschaften
lieber nicht bei der „schwarzen“ GÖD begonnen hätte. Am 13.8. ging der
Entwurf an die Medien und in 6-wöchige Begutachtung.
Die Woche drauf begannen lt. ORF-Berichterstattung
vertrauliche Beratungen der FCG-Spitzen der LehrerInnengewerkschaften,
vielleicht werden im Zeichen der großen Koalition auch FSG-Stellvertreter
beigezogen. Der stv. BMHS-Vorsitzende Gary Fuchsbauer (ÖLI), Mitverhandler und
interner Berichterstatter, wurde nicht eingeladen.Thema dürften mögliche
gewerkschaftliche Maßnahmen sein, die dann mit Beginn des neuen Schuljahres
ergriffen werden können, vor Ende der Begutachtungsfrist (25.9.) und mitten im
Nationalratswahlkampf.
ÖLI-UG: Umgehende Einberufung der ARGE
LehrerInnen
und der Gewerkschaftsleitungen
der fünf LehrerInnen-Gewerkschaften, überfraktionelle Beratungen und parteiunabhängige
gemeinsame Beschlussfassung
û
zur Begutachtung der Regierungsvorlage,
û
zur Information der KollegInnen und der
Medien,
û
zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit GÖD u.
ÖGB für die ArbeitnehmerInneninteressen der Lehrerinnen,
û
zur Vorbereitung von Betriebsversammlungen in
den ersten beiden Schulwochen,
û
zur Durchführung einer Urabstimmung über den
Gesetzesentwurf.
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
LeserInnenbrief
Es
wird über die Medien Politik gemacht. Das heißt aber auch, dass auch wir die
Medien nützen müss(t)en: Wo sind die LeserInnenbrife der LehrerInnen, die den
Wahnsinn, der sich da anbahnt, aufzeigen, wo sind die, die aufschreien, dass
das im Ernstfall für LehrerInnen, die in höheren Schulen 2 Schularbeitenfächer
unterrichten, fast 7 Stunden zusätzlich bedeuten, 5 Stunden Unterricht, 2
Beratung (1/3 mehr Arbeit!!!)? Wo sind
die, die schreiben, dass das einfach ohne Qualitätseinbuße nicht geht?
Wo
ist der Aufschrei, dass mit dem, das jetzt gesagt wird, dass endlich
effizienterer Unterricht her muss, die Botschaft vermittelt wird, dass das, was
bisehr gemacht wurde, kein effizienter Unterricht war? Warum lassen wir, die
wir ein Leben in der Klasse gestanden sind, uns das gefallen? Der Zeitpunkt ist
ja perfekt gewählt, ein Großteil der LehrerInnen ist erschöpft, im Urlaub, auf
Kur oder auf alle Fälle nicht mehr in der Lage, da zu kontern. Zuerst wird über
die Medien unser Ruf ruiniert, behauptet, dass wir an der Bildungsmisere schuld
sind, dann wird an den Daumen- bzw. Gehaltsschrauben gedreht.
Warum
wird nicht gezeigt, dass das neue Lehrerdienstrecht ein einziges Ziel hat:
Kosten einzusparen. Und dass nicht einmal das gelingen wir, weil die
LehrerInenn unter diesen Bedingungen nie und nimmer ohne Burn-out 22+2 Wochenstunden
in unseren Klassen stehen können! Dann fällt, das, was beim Unterricht
eingespart wurde, an Krankenstandskosten und auch an Sozialausgaben an, weil
die LehrerInnen krank werden und die SchülerInnen ohne ordentlichen,
brauchbaren Bidungsabschluss bleiben werden.
Ich
bin so wütend – täglich, wenn ich die Zeitung lese, dass ich sie abbestellen
werde.
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Was sich wann für wen ändern würde
Versuch der objektiven Darstellung der
Inhalte des neuen Dienstrechts
von
Peter Steiner, steiner@oeli-ug.at, und Gary Fuchsbauer, fuchsbauer@oeli-ug.at
Wen das„neue Dienstrecht“
betrifft:
Alle
Lehrpersonen*), deren Dienstverhältnis ab Beginn des Schuljahres 2019/20
anfängt, unterliegen zwingend dem neuen Schema. D.h. alle Neueintretenden oder
jene, deren befristetes Dienstverhältnis im Aug. 2019 oder danach ausläuft, kommen ins neue Dienstrecht. Auch der Wechsel einer „Landesvertragslehrperson“, die ein (befristetes) Dienstverhältnis mit einem (anderen) Bundesland gehabt hat, führt zu einer Einordnung ins neue Schema. Wer in den Schuljahren 2014-18 zu unterrichten beginnt, wählt (nur zu Beginn) zwischen altem und neuem Dienstrecht en. Die ‚Option’ aus dem Altrecht in das neue Schema ist nicht vorgesehen.
___________________________________________________
*) „Lehrperson“ heißen alle im neuen
Dienstrecht, aber der Titel ist für alle „Professor“ oder Professorin“. Zitate
aus den Erläuterungen des BKA
Es
gibt keine Pragmatisierung. Die
Unterteilung in Landes-/Bundeslehrpersonen bleibt.
Voll unterrichten statt
Unterrichtspraktikum, Lehrenlernen nebenbei
Das Unterrichtspraktikum gilt nur bis 2019. Neue Lehrpersonen unterrichten dann ab dem 1. Jahr voll, aber: „Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase ist verpflichtet, mit d. MentorIn zu kooperieren und die Tätigkeit den Vorgaben entsprechend auszurichten, den Unterricht anderer Lehrkräfte zu beobachten und Induktionslehrveranstaltungen an PH oder Uni zu besuchen. Die Induktionsphase ist zwingend an die Aufnahme in ein Dienstverhältnis und damit an das Vorhandensein entsprechender Planstellen(anteile) geknüpft, sie ist aber nicht von einem bestimmten Beschäftigungsausmaß abhängig.“
MentorInnen statt
BegleitlehrerInnen
MentorInnen müssen
bis zu 3 Neue betreuen und haben 1 Stunde Beratungspflichtermäßi- gung.
(AltlehrerInnen können freiwillig MentorIn werden.) Um MentorIn zu werden, ist
ein 90 ECTS (=3 Semester) Studium zu absolvieren. „Bis zum Schuljahr 2029/30 dürfen auch Lehrpersonen als MentorInnen eingesetzt
werden, die zu Betreuungslehrkräften im Unterrichtspraktikum oder im Rahmen der
schulpraktischen Ausbildung bestellt sind, oder einen“ 30 ECTS-Lehrgang
absolviert haben.
Master
verpflichtend, aber berufsbegleitend, sonst Kündigung
NeueinsteigerInnen ohne Lehramtsstudium haben in der
„Ausbildungsphase“ im Wesent lichen berufsbegleitend den pädagogischen Master
zu machen. Wenn nicht, ist das nach 5 Jahren ein Kündigungsgrund (wird da nicht
gekündigt, weil die Lehrperson gebraucht wird, ist praktisch die Masterpflicht
erlassen).
7 Vorrückungsstufen statt
19
II-L-Verträge werden abgeschafft, aber in den ersten
5 Jahren können befristete Verträge ausgestellt werden. Alle Entlohnungsgruppen
L1, L2a2, ... werden durch eine einzige „pd“ (pädagogischer
Dienst) ersetzt. Statt 19 gibt es 7 Entlohnungsstufen.
In jeder Stufe ist ein Professor, eine Professorin*) jeweils 5-6 Jahre.
Facheinschlägige Vordienstzeiten werden bis zu 12 Jahren angerechnet.
22
Unterrichts- plus 2 Beratungsstunden, egal ob Korrekturfach oder nicht
Das Lehrverpflichtungsgesetz gilt nicht. Alle haben
eine wöchentliche Unterrichtspflicht von 22 Stunden plus 2 Stunden
Beratungspflicht (von denen je 1 KV oder MentorIn sein kann, ansonsten sind pro
Beratunsgspflichtstunde pro Schuljahr 36 Stunden vorgesehen, die auch
Lernbegleitung sein können).
Erziehungsstunden werden im Wesentlichen wie 0,6
Unterrichtsstunden gezählt.
Die Abschlussklassenabwertung (Bezahlung nur bis vor
Matura etc) bleibt.
Für Unterricht in bisherigen Lehrverpflichtungsgruppen I, II (ab 5. Schulstufe) bzw. III
(ab 9. Schulstufe) gibt’s Zulagen.
Gratis,
aber verpflichtend: Außerunterrichtliche Tätigkeiten
MDL- und Supplier-Bezahlung bleiben gleich, 24 Gratis-Supplierstunden
pro Schuljahr.
Die Verpflichtung, bei Bedarf
(Unterrichts-)Überstunden zu halten, wird von bisher 25% auf 3 Stunden pro
Woche beschränkt.
Aller außerunterrichtlichen Tätigkeiten werden von
der Schulleitung (ohne Zeit- oder Cashabgeltung) an die Lehrpersonen verteilt.
Cash-Kustodiate gibt es nur mehr auslaufend für die alten LehrerInnen. Die
Nebenleistungsverordnung (Einrechnungen) ist vom BMUKK in Absprache mit dem BKA
neu zu schreiben.
Die
Klassenvorstandszulage gibt es für die neuen Lehrpersonen nicht.
Fortbildung nur mehr in unterrichtsfreier Zeit
Auf Anordnung sind „Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 15
Stunden in der unterrichtsfreien Zeit zu besuchen. Fortbildung darf nur bei
Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses mit Unterrichtsentfall
verbunden sein.“ „Die Vertragslehrperson hat Aufgaben im Rahmen von
Spezialfunktionen zu erfüllen, wenn sie die dafür vorgesehene Aus- oder
Fortbildung absolviert hat.“
Urlaubsrecht
eingeschränkt
Das Urlaubsrecht wird zu Ferienbeginn/-ende verkürzt: „Vertragslehrpersonen haben, wenn für die klaglose Erledigung dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt ist und nicht besondere dienstliche Rücksichten (Abhaltung von Prüfungen u. dgl.) die Anwesenheit am Dienstort erfordern, Anspruch auf einen Urlaub während der Hauptferien, der frühestens nach Abwicklung der sie betreffenden Schlussgeschäfte beginnt und mit dem Montag vor Beginn des folgenden Schuljahres endet.“
Schulleitung:
Mehr Rechte und mehr Geld
An Bestellung und Struktur der Schulleitungen ändert
sich (fast) nichts, deren Zulagen werden vereinfacht und erhöht. Die
Schulleitungsausbildung umfasst künftig 90 (statt 30) ECTS, also 3 Semester
Vollstudium, und muss vor der Bewerbung gemacht werden.
Abendschulregelungen
(auch KV/SKO) fehlen
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
BildungsreformerInnen im Wahlkampf –
„Und hinter
uns die Sintflut!“
Peter Steiner, steiner@oeli-ug.at,
Mitglied im ZA-BMHS
Das
verzweifelte Strampeln der Regierung, das neue Dienstrecht schnell in die
Begutachtung zu schicken, zeugt vor allem von Folgendem: Es ist Wahlkampf und den
gewinnt man am besten mit dem Vortäuschen von Handlungsfähigkeit.
Wie
wenig der Politik erstens die Bildung als solche und zweitens die eigenen
Grundsätze wert sind, kann derzeit wunderbar beobachtet werden. Mehr als 30
Gesprächsrunden mit Lehrendenvertretern über die Gestaltung des neuen
Dienstrechtes brachten kein Ergebnis, das man als bildungspolitisch ausgereift
bezeichnen kann.
Alle
Einwände und Vorschläge derer, die mit dem Bildungsalltag tatsächlich vertraut
sind, wurden von der vereinigten SPVP-Regierungsriege einhellig vom Tisch
gewischt. Warum? Weil es nicht um Bildung geht, sondern um Einsparen. Weil es
nicht um eine bessere Schule geht, sondern um das Bedienen von
Wählervorurteilen gegen LehrerInnen. Weil es nicht um nachhaltige Veränderungen
geht, sondern wenigstens um ein kümmerliches Halten des Stimmenanteils bei den Nationalratswahlen im Herbst.
Hinter
uns die Sintflut! Am Desaster sind hinterher sowieso wieder nur die üblichen
Verdächtigen schuld: eine „Betonierergewerkschaft“ und sture LehrerInnen, die
den großartigen bildungsreformerischen Wurf so gar nicht erkennen wollten.
Anwerbung durch Abschreckung,
Verbesserung durch Überlastung
Damit
ist auch jede Logik vom Tisch. Wie soll man in Zukunft z.B. jene vielen
LehrerInnen bekommen, die nach der nächsten, übernächsten Pensionierungswelle
fehlen werden, wenn man eine 28-prozentige Arbeitszeiterhöhung für einen
Großteil der derzeitigen AHS- und BMHS-LehrerInnen bei sinkender
Lebensverdienstsumme als „attraktives Modell“ (BM Schmied) anpreist? Wie soll
der Unterricht für die SchülerInnen individueller und besser werden, wenn zusätzliche
Unterrichtsklassen dazu kommen und die sogenannte „unterrichtsfreie Zeit“ mit
von der Schulleitung dekretierten Zusatzaufgaben vollgerammelt wird? Ist ein
Mehr tatsächlich ein Besser?
SPÖ gegen All-In-Verträge,
Schmied, Heinisch-Hosek und Faymann dafür
Bar
jeder Logik ist auch, dass ausgerechnet die SPÖ-Unterrichts- und
Beamtenministerinnen im Einklang mit Bundes- und Vizekanzler für die Lehrenden
All-In-Verträge einführen wollen. Im restlichen Teil der Arbeitswelt kämpfen Faymann,
Hundstorfer und Co. gegen All-In-Verträge für ArbeitnehmerInnen. „Mehr als
500.000 Österreicherinnen und Österreicher haben schon All-In-Verträge, mit
denen von Normalarbeit bis zu Mehr- und Überstunden alles abgegolten wird.“,
verkündet die Web-Site der SPÖ seit dem 14. August 2013 (spoe.at/story/all-vertraege-beschraenken).
Nichts
anderes stellt das neue Dienstrecht nämlich dar. Abgesehen von jenen 24
Supplierstunden, die sowieso schon pauschal in der Lehrverpflichtung drin sind,
werden auch die Zusatzaufgaben vom Kustodiat bis zur Schulentwicklung, vom
Unterricht in den Abendschulen bis zur Planung und Durchführung von
Schulveranstaltungen als pauschal abgegolten angesehen.
„Durch
All-In-Verträge wird“, so Hundstorfer, „indirekt auch der Kollektivvertrag
ausgehebelt und die Menschen werden – auf die Gesamtarbeitszeit gerechnet –
unter Kollektivvertrag bezahlt.“ Richtig, Herr Sozialminister! Reden Sie
manchmal mit SPÖ-Unterrichtsministerin Schmied und mit SPÖ-Beamtenministerin
Heinisch-Hosek?
„SPÖ-Bundesgeschäftsführer
Norbert Darabos fordert klare, verständliche und nachvollziehbare Regeln –
„nicht eine weitere Flexibilisierung wie die ÖVP das will“. All-In-Verträge
sind, so Darabos, ausschließlich für den Arbeitgeber von Nutzen.“ Bravo, Herr
Bundesgeschäftsführer der SPÖ. Warum können Sie davon Ihre Ministerinnen im
Unterrichts- und Beamtenressort nicht überzeugen? Sehen sich diese nicht an die
Grundsätze der SPÖ gebunden? Oder sind Grundsätze sowieso nur mehr Schall und
Rauch des schnaufenden, eiernden, verendenden Wahlkampfvehikels einer
ehemaligen Reform- und Großpartei, einer Partei, die sich dem
gesellschaftlichen Fortschritt zum Nutzen aller verschrieben hatte?
_______________
Alle
Zitate aus: spoe.at/story/all-vertraege-beschraenken
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Ja, wir brauchen ein neues Dienstrecht.
Aber sicher nicht diesen
Regierungsentwurf.
Josef Gary Fuchsbauer, 0680
2124358, fuchsbauer@oeli-ug.at,
ÖLI-UG-Bundeskoordinator, stv.Vors.d.BMHS-Gew., Mitglied der
GÖD-ARGE-LehrerInnen, am 19.8.2013:
Für WenigleserInnen
die Kritik am Dienstrechtsentwurf der Regierung in 3 Sätzen:
- Die Pragmatisierung
für LehrerInnen wird abgeschafft, die Bestellung auf Lebenszeit für DirektorInnen
bleibt, deren Zulagen werden erhöht, deren Wahl durch LehrerInnen (Eltern-/Schül.-/Bedienstetenvertretung)
kommt wieder nicht .
- Die größten Verlierer
wären die LehrerInnen mit den vor-/nachbereitungsintensiv(er)en Fächern,
die bis zu 28% mehr unterrichten und dazu noch 72 Stunden/Jahr
Beratungs- etc. Stunden halten müssten.
- Verlierer
wären auch jene, die sich als Klassenvorstände und LernbegleiterInnen
besonders für die SchülerInnen engagieren, denn deren finanzielle Abgeltung
würde gestrichen.
Hier geht es nun um Inhalte
des / Kritikpunkte am Dienstrecht(s)entwurf.
Am 10.8. hatte ich gefragt:
"Ob irgendeine/r von diesen
PolitikerInnen weiß, was im Dienstrechtsentwurf steht?" (siehe www.oeli-ug.at, News)
Am 13.8. hat die Regierung
den Dienstrechts-Begutachtungsentwurf
(oeli-ug.at/LDBR20130813kommentiert.pdf
– beachte darin die Kommentare in grüner
Farbe) in 6-wöchige Begutachtung gegeben und weiterhin äußern sich SpitzenvertreterInnen
unseres demokratischen Staates so, dass man nur hoffen kann, dass sie nicht
wissen, wovon sie reden (news.orf.at/stories/2194626/2194624/):
Der ehemalige
Gewerkschaftsvorsitzende
"Hundstorfer würde Streiks nicht
verstehen"
Die für das Wohl der
Bildung zuständige "Unterrichtsministerin Schmied: Selbstverständlich kann
weiterverhandelt werden“, „Das ist sehr, sehr fair“!
Für den sich so
christlichsozial gebenden
"Vizekanzler Michael
Spindelegger (ÖVP) ist der Beschluss, in Begutachtung zu gehen, ein
„unmissverständliches Zeichen“ an die Gewerkschaft"!
Und Schmied sieht eine gute
"Einigung".
Das alles ist entweder
Unwissenheit, Unverforenheit, Dummheit oder absichtliches Verwirrspiel:
Überall spricht man von
Einigung, wenn sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einigen. In Österreich
verkaufen Regierung und Medien die Einigung innerhalb der Arbeitgeberseite auf
dem Rücken der ArbeitnehmerInnen als Erfolg.
Wenn die Regierung 15
Monate lang in den Punkten drastische
Arbeitszeiterhöhung für die einen und Nichtabgeltung
der höheren Ausbildung für die anderen bei in all diesen Monaten um keinen Cent angehobenen Gehaltsangeboten,
die Gewerkschaft mit extremer Unterstützung der Medien als
"Betonierer" bezeichnen darf, dann ist das schon lange ein
Arbeitskampf, nämlich ein Arbeitskampf von oben nach unten.
Und wenn in all diesen
Monaten der Ruf der Gewerkschaft nach einer klaren Arbeits(zeit)beschreibung
für die LehrerInnen (außerhalb des Unterrichts) und die vielfach begründete
Warnung vor weiterer Unterrichtspflichterhöhung (diese ist ja in den letzten 15
Jahren schon durch zahlreiche Maßnahmen angehoben worden) von der
Regierungsseite a) immer ignoriert wird und b) auf das endgültige Inkrafttreten
erst in 5 Jahren hingewiesen wird, kann ich nur sagen:
Eine Zustimmung jetziger
Gewerkschafter zu einer drastischen Arbeitszeiterhöhung und zu programmierter
Überforderung der LehrerInnen und somit Verschlechterung für die SchülerInnen
der Zukunft als "fair" zu verlangen, ist sarkastisch! Ein (ehem.)
ÖGB-Chef, der sagt: „Wir greifen ja in nichts Bestehendes ein“ – also: Es
trifft ja nicht die derzeitigen. Ja, soll denn die Gewerkschaft nicht an die
kommende LehrerInnengeneration denken?
Kurz einige Punkte, warum
dieser Dienstrechtsentwurf
nicht nur für LehrerInnen und deren GewerkschaftsvertreterInnen nicht akzeptabel
sein kann, sondern auch für christlichsoziale und sozialdemokratische
PoltikerInnen – wenn sie wüssten, wovon sie reden.
Wir brauchen kein
Dienstrecht, das weiterhin obrigkeitlich auf Lebenszeit bestellte
SchulleiterInnen mit einem nur durch das Strafrecht
beschränkten Weisungsrecht vorsieht, und das bei einem
Arbeitseinteilungsrecht für diese DirektorInnen, die alle außerunterrichtlichen
Tätigkeiten*) auf die LehrerInnen
aufzuteilen haben, ohne für diese Zeit- oder Geld-Ressourcen zu bekommen –
dafür aber die Zulagen für DirektorInnen massiv erhöht.
______________________________
*) "Die Schulleitung hat die
standortbezogenen Tätigkeiten (insbesondere die Mitarbeit im Rahmen der Schul-
und Qualitätsentwicklung, die Leitung von und die Mitwirkung an Schul- und
Unterrichtsprojekten, die Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und
schulinterner Fortbildung und die Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten) unter Bedachtnahme auf die besonderen Kenntnisse und
Fähigkeiten der Vertragslehrpersonen und deren Beschäftigungsausmaß ausgewogen
festzulegen"
Wir brauchen kein
Dienstrecht, in dem für den Dienstgeber Überstunden um ein Drittel billiger
kommen, als Normalstunden (2009er-Regelung zur Wirtschaftskrisenbewältigung mit
MDL-Faktor 1,3 soll nun auf Dauer bleiben, ebenso 24 unbezahlte Supplierstunden
pro Jahr).
Wir brauchen kein
Dienstrecht, das zwar angeblich mit den vielen Zulagen aufräumen will, aber
tatsächlich Bezüge vorsieht, die bis zu 25% aus Zulagen bestehen
(LehrerInnen der Lehrverpflichtungsgruppen 1 und 2 an BMHS und AHS) – bisherige
Zulagen wie Klassenvorstand und Kustodiat aber abschafft.
Wir brauchen kein
Dienstrecht, in dem unter dem Slogan "alle unterrichten gleich viel"
ignoriert wird, dass die (inner- und außerunterrichtliche) Belastung durch
Unterricht sehr unterschiedlich ist (Lehrverpflichtungsgruppen
können durchaus zB auf die vorgeschlagenen 4 Zulagengruppen reduziert werden,
aber deren zeitliche Komponente kann nicht abgeschafft werden).
Wir brauchen kein
Dienstrecht, in dem ignoriert wird, dass offensichtlich die Belastung der
LehrerInnen schon jetzt viel zu hoch ist (die Zahl der Teilbeschäftigungen
stieg in den letzten Jahren um 25-30%!) und das
die Arbeitszeit der LehrerInnen weiter ausdehnt. Kamen in den letzten Jahren
durch Abwertung von Abschlussklassen- und Abendunterricht, von
Klassenvorstands- und Kustodiatstätigkeit immer mehr Unterrichtsstunden und
durch Verringerung der Stundenzahl in den einzelnen Fächern immer mehr
SchülerInnen pro LehrerIn dazu, so soll nun für alle LehrerInnen auch noch
verpflichtende Zeit für SchülerInnen-/Eltern-/Lernberatung dazukommen und für
viele Fächer auch die Unterrichtsverpflichtung (um bis zu 28%) erhöht werden.
Wir brauchen keine neue
Gehaltsstaffel, die die angeblich so sehr gewünschten QuereinsteigerInnen
zu den größ-
ten VerliererInnen macht: Wer mit 40
einsteigt hat nichts von den höheren Bezügen in jungen Jahren, sondern hätte
nur die gegenüber bisher verringerten Gehaltsstufen!
Wir brauchen kein neues
Dienstrecht, das zwar die Pragmatisierung abschafft, aber keinen Schutz vor
Willkür und im Krankheitsfall vorsieht.
Wir brauchen keinen
Dienstrechtsentwurf in Begutachtung bei dem viele Punkte ungeklärt
sind, wie zB: Dienstrecht für ErzieherInnen und FreizeitpädagogInnen (was ist
deren Aufgabe und daher nicht mehr der LehrerInnen?), Regelungen für
QuereinsteigerInnen ohne formale Lehrbefähigung, Regelungen für Kustodiate und
Bibliotheken (der Entwurf sieht nur vor, dass künftige LehrerInnen das nicht
mehr machen, aber es fehlt, wer das sonst wie machen soll), Regelungen für
Qualitätsmanagement, das zwar offenbar gewollt, aber nicht ausformuliert wird,
Erhöhung der Schulleitungszulagen ohne anzugeben, welche Zahlen für welche
Schulgröße gelten.
Ja, wir brauchen ein
neues Dienstrecht und ein neues Gehaltsschema.
Aber das Dienstrecht muss
in Richtung „demokratischer“
gehen, in Richtung auf Beschreibung und (zeitlichen
und/oder finanziellen) Berücksichtigung der gesamten LehrerInnenarbeit
– und nicht wieder nur Ausrichtung der Bezahlung nach Unterricht.
Und das neue Gehaltsschema
darf nicht unter dem Titel "flachere Gehaltskurve" zur Lohnkürzung
führen – das derzeitige L1-Schema mit Klassenvorstand hat einen
Monatsdurchschnitt von 3930 Euro, das vorgelegte pd-Schema (mit Klassenvorstands-
oder Beratungspflicht) hat einen Monatsdurchschnitt von 3560 Euro.
Wer sich intensiver mit
diesen Fragen und unserer Position zum neuen Dienstrecht beschäftigen will,
kann sich gerne an uns wenden: a@oeli-ug.at, 0680
2124358.
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Finanzielle
Auswirkungen – Beispiele
Wer die Jubelmeldungen des
bmukk nicht kennt: www.oeli-ug.at/BMUKK-LDBR130813.pdf.
Dass sie so stolz sind, was sie alles für DirektorInnen tun und dass sie immer
noch schreiben "Mehr Zeit für die SchülerInnen" spricht für sich.
Dass sie aber nun auch die
abgeflachte Kurve als gerade für QuereinsteigerInnen attraktiv anpreisen, lässt
mich endgültig an deren mathematischen Fähigkeiten verzweifeln. (Ist es für irgendjemanden
unverständlich, dass eine Systemänderung zu höheren Gehältern in jungen und
niedrigen in höheren Jahren für EinsteigerInnen in höherem Alter ein Nachteil
sind?) Die abgeflachte Kurve ist nur dann für eine/n
Quereinsteiger/in ein Vorteil, wenn sie/er so spät einsteigt und so wenig
Vordienstzeiten hatte, dass sie im alten System nicht mehr zu den hohen
Gehaltsstufen gekommen wäre. Ich dachte aber, wir wollen Menschen mit
Erfahrungen für den Lehrberuf gewinnen, deren facheinschlägige Tätigkeiten dann
aber auch angerechnet werden.
1. Fallbeispiel (derzeit 4,8 Überstunden,
mit gleicher Stundenzahl im Neurecht normal vollbeschäftigt):
AHS/BMHS-Sprachlehrerin, Unterricht ab dem Alter von 24
(derzeit: 1 Jahr
Unterrichtspraktikum (=Halbbezahlung), dann 4 Jahre befristete Verträge, ab dem
6. Jahr Dauervertrag und Klassenvorständin und dann auch jeweils 36 Stunden
Lerncoaching) bis 65, jeweils 22
Unterrichtsstunden.
Nach derzeitigem Recht mit 32 Wochen
Überstundenbezahlung*) (und 10mal Klassenvorstandszulage
á 182,9 und 36 Stunden Lerncoaching zu 33,40 €, also im Schnitt 10mal 120 €),
nach neuem Recht mit der Fächerzulage 12mal/Jahr (voller Unterricht und Bezug
ab dem ersten Jahr).
______________________________
*) Das bmukk rechnet mit 32 Wochen Überstundenzahlung, weil von
den 38 Unterrichtswochen im Schnitt in 6 Wochen die MDL nicht bezahlt würden.
Das Zeitkonto rechnet allerdings mit 36 Wo., somit wären die Verluste in Bsp. 1
und 5 noch höher. Im übrigen würden die neuen Zulagen ab 15-tägiger Absenz auch
weg fallen!
Bereits ab einem Alter von
36 ist der Bezug im neuen System immer geringer als im alten und am Ende sind
es in Summe im Monatsdurchschnitt minus
9,1%.
Wenn man allerdings wegen
der höheren Bezüge am Beginn mit einem Zinsfaktor von 4% wie das BMUKK rechnet,
dann ist der Verlust nur 4,8%.
Vergleich einiger
Monatsdurchschnittsbezüge (14mal, KV+Lerncoach anteilig):
Alter: Bezug jetzt - Bezug
neu (alles
brutto)
24: 1.111,4 - 3.098,9 (weil voller Unterricht ab Beginn=Induktion)
25-27: 3.137,6 - 3.098,9 (befristeter Vertrag derzeit
besser bezahlt
28: 3.137,6 - 3.438,9
29: 3.094,6 - 3.438,9
30-31: 3.294,3 - 3.438,9
...
35: 3.713,7 - 3.778,9
36: 3.916,7 - 3.778,9
...
50: 5.377,4 - 4.798,9
...
58-65: 6.244,3 - 5.008,9
Wenn
diese Lehrperson allerdings bisher nicht Klassenvorstand und ohne
Lerncoachingabgeltung war, ist der Verlust um etwa 4% geringer, dafür müssen
aber künftig zusätzliche 72 Stunden (also fast zwei Arbeitswochen) gemacht werden.
2. Fallbeispiel
(derzeit keine Überstunden, 18 gehaltene Stunden, die durch verkürztes
Maturajahr eine Vollbeschäftigung ergeben, im Neurecht teilbeschäftigt mit
78%):
AHS/BMHS-Sprachlehrer/in, Unterricht ab dem
Alter von 24, wie Fall 1 aber nur
jeweils 18 Unterrichtsstunden.
Bereits
ab einem Alter von 30 ist der Bezug im neuen System geringer als im alten und
am Ende sind es in Summe im Monatsdurchschnitt minus 17%, mit einem 4%-Zinsfaktor "nur" minus 12%.
Vergleich einiger
Monatsbezüge (14mal, KV+Lerncoach anteilig):
Alter: Bezug jetzt - Bezug
neu (alles
brutto)
24: 1.111,4 - 2.414,3 (weil voller Un- terricht ab
Beginn=Induktion)
25-27: 2.444,5 - 2.414,3 (befristeter Vertrag derzeit
besser bezahlt
28: 2.444,5 - 2.679,2
29: 2.660,5 - 2.679,2
30-31: 2.831,4 - 2.679,2
...
40-41: 3.730,5 - 3.209,0
...
50-51: 4.613,9 - 3.738,7
...
58-65: 5.355,8 - 3.902,4
Wenn
die Person allerdings bisher nicht Klassenvorstand und ohne
Lerncoachingabgeltung war, ist der Verlust um etwa 4% geringer, dafür müssen
aber dann künftig zusätzliche 72 Stunden gemacht werden.
3. Fallbeispiel: Volksschullehrer/in, vollbeschäftigt
mit 22 Stunden im alten und neuen
Dienstrecht, unterrichtet von derzeit 22-65, künftig 23-65:
Erst ab einem Alter von 52
ist der Bezug im neuen System geringer als im alten und im Monatsdurchschnitt
sind es plus 2% (bzw. mit
4%-Zinsfaktor 3,5%). Allerdings kommen zur Sprechstunde und Klassenführung nun
auch noch weitere 36 Beratungsstunden, also
fast eine Arbeitswoche. Somit: Arbeitszeiterhöhung mit Lohnausgleich: ABER:
KEINE Berücksichtigung der höherwertigen
Ausbildung in der Entlohnung (altes PädAK-Gehaltsschema gegenüber künftigem
Master)!
Alter: Bezug jetzt - Bezug
neu (alles
brutto)
23: 2.085,0 - 2.420,0
...
31: 2.386,6 - 2.760,0
...
35: 2.678,1 - 3.100,0
...
38: 3.013,9 - 3.440,0
...
51: 4.018,9 - 4.120,0
52: 4.178,7 - 4.120,0
...
56-65: 4.503,9 - 4.330,0
Wie man aus obigen Zahlen
leicht sieht, sind die größten Verlierer in diesem neuen System die
Späteinsteiger, die Menschen aus der Berufspraxis, die man doch so gerne
zahlreicher in die Schulen holen will:
4. Fallbeispiel: BMHS-Fachpraktiker/in
(Werkstätte, Küche, Service, ...) vollbeschäftigt mit 22 Stunden im alten und neuen Dienstrecht, Bezahlung wie
VS-Lehrer/in, da aber bisher (fast) nie Klassenvorstand, kommen nun 72 Beratungsstunden als Zusatzarbeit
dazu.
Alter: Bezug jetzt - Bezug
neu (alles
brutto)
31: 2.386,6 - 2.760,0
...
35: 2.678,1 - 3.100,0
...
38: 3.013,9 - 3.440,0
...
51: 4.018,9 - 4.120,0
52: 4.178,7 - 4.120,0
...
56-65: 4.503,9 - 4.330,0
Wenn
sie/er mit 31 in den
Unterrichtsdienst voll einsteigt,
ergibt sich im Lebensverdienst noch 1,9%
Gewinn.
Wenn
mit 35, ergibt sich der fast gleiche Lebensverdienst (+0,7 bzw. mit Zinsfaktor +2,6%) – allerdings mit
einer Arbeitszeiterhöhung um fast zwei Wochen / Jahr.
5. Fallbeispiel: BHS-Fachtheoretiker/in
(Dipl.Ing., Wirtschaftstheorie, ...) Bezahlung wie Fallbeispiele 1 und 2, da
auch bisher mit Sondervertrag die Vordienstzeiten angerechnet wurden. Durch den
späteren Einstieg fallen allerdings Vorteile der neuen Gehaltskurve weg.
Annahme 22 Stunden Unterricht bisher
u. künftig:
Monatsbezüge
(KV+Lerncoach anteilig):
Alter: Bezug jetzt - Bezug
neu (alles
brutto)
31: 3.294,3 - 3.438,9
...
35: 3.713,7 - 3.778,9
36: 3.916,7 - 3.778,9
...
50: 5.377,4 - 4.798,9
...
58-65: 6.244,3 - 5.008,9
Einstieg mit 31: Verlust von 11,6% (-8,7% mit 4%-Zinsfaktor), Einstieg mit 35: Verlust von 12,8% (-10,7% mit Zinsen gerechnet).
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Antworten auf
einige Fragen zum Dienstrechtsentwurf
Anfrage:
Ohne das neue Dienstrecht superleiwand
zu finden, möchte ich doch zumindest einige Verständnisfragen stellen. Die
Einschätzung Garys teile ich im Grund, aber da sind doch einige Sachen drin,
die man sich genauer ansehen sollte.
- §44 Abs. 2 ff Kernaufgaben: 24
Stunden Unterricht? Wenn ich mir den Entwurf so ansehe, dann steht drin, dass
das eine Möglichkeit ist, aber es könnten auch Betreuungsstunden sein.
In den Besprechungen (und ich meine auch im
Begutachtungstext) wurde ausgeschlossen, dass die "+2" auch
Unterricht sein können, sondern jede/r muss sich auch in Mentoring/KV/Coaching/Beratung
einbringen. In Abs. 2a steht "sind zu erbringen", das ist ein muss:
"(2a) Von der Unterrichtsverpflichtung der
vollbeschäftigten Vertragslehrperson sind zur Lernbegleitung (...) und zur Beratung
von SchülerInnen sowie zur vertiefenden Beratung der Eltern zu erbringen:
1. eine Wochenstunde in Form von 36
Eltern-SchülerInnenberatungsstunden pro Schuljahr, wenn die Funktion eines
Klassenvorstandes oder eines Mentors gemäß Abs. 2 wahrgenommen wird,
2. zwei Wochenstunden in Form von 72
„Eltern-SchülerInnenberatungsstunden pro Schuljar in den übrigen Fällen.
Die Beratungsstunden sind je nach Anordnung in
regelmäßiger oder geblockter Form zu erbringen. Wird die Funktion eines
Klassenvorstandes und eines Mentors parallel ausgeübt, ist dieser Absatz nicht
anzuwenden. Wird die Funktion eines Mentors nicht während des gesamten
Unterrichtsjahres ausgeübt, sind die Beratungsstunden anteilig zu erbringen."
Unter den 22 Unterrichtsstunden können jedoch auch
Stunden der qualifizierten Nachmittagsbetreuung sein.
§44 Abs. 2a Zl. 1-2: Effektive Erhöhung 3 Stunden? Hier steht
doch, dass in die 24 Stunden 2 Wochenstunden einzurechnen sind, für
Lernberatung (SchülerInnen/Eltern). 1 verpflichtende Sprechstunde hatten wir
bisher ja auch schon. Daher: 3 Stunden mehr!
Die verpflichtende Sprechstunde bleibt neben diesen
Beratungs-...Stunden auch weiterhin zu halten, natürlich auch zB für jede/n KV!
Aber zB Beratungen, die nach Frühwarnbriefen schon bisher anzubieten sind,
würden wohl in die neuen Berstungsstunden fallen.
Die Erhöhung der
Arbeitszeit gegenüber bisher richtet sich nach dem Schultyp und den
Lehrverpflichtungsgruppen und geht sogar von einer Verminderung der
Unterrichtspflicht (allerdings gibt es die selten) bis zu einer saftigen
Erhöhung. Derzeit gültige Unterrichtspflichtregelungen (Lehrverpflichtungsgruppen
werden in römischen Zahlen, für Landwirtschaftsschulen in arabische Zahlen
angegeben):
VS/SS-LehrerIn:
meist 22 Stunden,
HS/NMS/PTS-LehrerIn:
meist 21 Stunden,
I = 1,167 entspricht 17,14 Stunden,
II=1 = 1,105
entspricht 18,19 Stunden,
III=2 = 1,05
entspricht 19,05 Stunden,
IVb = 0,977
entspricht 20,48 Stunden,
IVa=3 = 0,955
entspricht 20,94 Stunden,
IV=4 = 0,913
entspricht 21,91 Stunden,
V=5 = 0,875
entspricht 22,86 Stunden,
Va=6 = 0,825 entspricht
24,24 Stunden,
VI = 0,75
entspricht 26,67 Stunden,
BS-LehrerIn: 19-24,25 Stunden.
(Quellen:
www.aps-noe.at/ldg/info3_0405.pdf
(S.3-5, APS), www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008205 (röm.Zahlen), www.pv-landwirtschaftslehrer.tsn.at/service/lv-gruppen.pdf (arabische Zahlen),
www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnum
mer=NOR40072817
(Berufsschule).)
Stimmt es, dass es die unterschiedliche Bewertung der Gegenstände
so nicht mehr geben wird, sprich eine Sportstunde gleich abgegolten wird wie
eine Englischstunde in der 8. AHS-Klasse?
Die unterschiedliche
Bewertung der Stunden wird in Bezug auf die Arbeitszeit abgeschafft, aber dafür
wird die Bezahlung ungleich. Während im alten Dienstrecht alle L1-LehrerInnen
an AHS und BMHS gleich viel verdienen, gibt es im Dienstrechtsentwurf der
Regierung 4 verschiedene LehrerInnengruppen, was die Höhe der Bezahlung
betrifft:
LehrerInnen an AHS- und BMHS-Oberstufen erhalten für jede Monatswochenstunde
der Lehrverpflichtungsgruppe I oder II 36 Euro pro Monat Fächervergütung „A“;
dies gilt auch für Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonen
der Lehrverpflichtungsgruppe 1.
LehrerInnen in der
Sekundarstufe I, also 5.-8. Schulstufe, erhalten für jede Monatswochenstunde
der Lehrverpflichtungsgruppe I oder II 24 Euro Fächervergütung „C“; dies gilt
auch für LehrerInnen an HS/NMS und PTS für Deutsch, Mathematik und Lebende
Fremdsprache. LehrerInnen an AHS- und BMHS-Oberstufen erhalten für jede
Monatswochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe III 12 Euro Fächervergütung
„B“; dies gilt auch für LehrerInnen an Berufsschulen in den Pflichtgegenständen
der Fachgruppe I oder II; ebenso für Land- und forstwirtschaftlichen
Landesvertragslehrpersonen der Lehrverpflichtungsgruppe 2.
Diese Zahlen gelten in
allen Entlohnungsstufen. Die Fächervergütung wird 12mal pro Jahr gezahlt, außer
bei durchgehendem Entfall von mehr als 14 Tagen: dann wird ab dem 15. Tag nicht
mehr bezahlt. In den Ferien wird der durchschnittliche Wert des
Unterrichtsjahres bezahlt. Alle anderen Fächer und alle LehrerInnen an anderen
Schulen erhalten keine Fächervergütung.
Insofern gibt es pro Monat
Fächervergütung bis (22x36=) 792 €, was bei 2420 € in der 1. Entlohnungsstufe
ca 30%, bei 4330 in der 7. Stufe ca 16% Zusatzeinkommen wäre.
§44 Abs 14? Einrechnungen: KUSTODIATE und NEBENLEISTUNGEN: Laut
Gesetzestext dürfen „unvergütete“ an die neuen Lehrpersonen nicht übertragen
werden. Über Vergütungen entscheiden das Ministerium und das Bundeskanzleramt
per Verordnung oder im Einzelfall. Kann man gegen die Übertragung klagen? Wann,
wo, wie soll das überhaupt gehen?
Tolle Vorstellung: Jedes Jahr die Direktionen im heroischen Kampf
(Ha,ha!) um Einrechnungen?
Die Cash-Kustodiate dürfen
den "Lehrpersonen" (so heißen jene, für die das neue Recht gilt)
nicht mehr gegeben werden, sehr wohl aber weiterhin den LehrerInnen im alten
Recht.
Die Einrechnungskustodiate
werden in Zukunft dann genauso wie bisher durch die Nebenleistungsverordnung
geregelt.
Da sehe ich eigentlich
nicht so sehr Probleme an den Schulen, sondern eine Aufgabe der Gewerkschaft,
damit die Nebenleistungsverordnung (oder vielleicht heißt sie künftig
Einrechnungsverordnung) ordentliche Regelungen schafft, die dann in den Schulen
umgesetzt, im Rahmen der Diensteinteilung und eben speziell der
Lehrfächerverteilung vergeben werden.
Wieso sind KVs + Lerncoaches Verlierer? Hab ich was übersehen?
Sollen die KVs nicht eingerechnet werden? Das war seit der Herausnahme aus der
WE-Abgeltung doch immer eine Forderung, oder?
Ja, einerseits ist mit der Einrechnung von KV und Lernbegleitung eine Forderung
erfüllt worden. Aber in der Tat ist es gar keine
Einrechung: Jede/r LehrerIn muss 22 Stunden unterrichten, egal ob sie/er
Klassenvorstand oder Lernbegleiter/in ist!!!! Wer hingegen nicht KV/Mentoring/
Lernbegleitung macht, braucht stattdessen nur 72 Stunden Beratungsstunden
machen (das sind übrigens definitiv nicht die Sprechstunden, das steht explizit
in den Erläuterungen, die Sprechstunden muss jede/r weiterhin anbieten).
Also: a) die Alternative
lautet nicht: Eine Wochenstunde mehr
Unterricht oder KV/Lerncoach,
sondern 2 von den folgenden 4:
Mentoring oder KV oder 36
Stunden Lernbegleitung oder (2x)36 Stunden Eltern-/SchülerInnenberatung
(vermutlich wird dann Letzteres auch so wie die Lernbegleitung (im Gesetz) noch
im Verordnungsweg definiert und deren Dokumentation vorgeschrieben werden.
b) Zulage/Bezahlung gibt es
aber nur
für das Mentoring und nicht wie bisher für KV und auch keine Supplierstundenabgeltung
wie vorgesehen für die Lernbegleitung (an Oberstufe Neu).
D.h. es wird pro Jahr
eingespart:
1829 € für L1-KV, 1600 €
für L2a2-KV,
1463 € f. L1-StudienkoordinatorIn (Abendschul-KV),
1234 € für L2a2-StudienkoordorIn,
1200 Euro für 36 Stunden Lernbegleitung –
also pro Monat und LehrerIn 100-150 €.
Schockiert hat mich, dass die erste Vorrückung nach 13 Jahren
erfolgen soll. Stimmt das?
Ja, aber gerechnet ab dem
1. Juli in dem die Schulpflicht (9. Schuljahr) absolviert
ist.
Die
Schul-/Studien-/Praxiszeit, die für die Anstellung erforderlich ist und 12
weitere facheinschlägige Beschäftigungsjahre werden als Vordienstzeiten
angerechnet.
Normalerweise kommt man daher mit 28 in die 2.
Stufe, 33->3., 38->4., 44->5., 50->6. und ab 56 in der 7. bis zur
Pensionierung (die bei künftigen JunglehrerInnen wohl eher bei 70 liegen wird).
Die Gehaltssprünge sind übrigens immer 340 €, (außer zur 7., da sind’s nur 220
€):
2.420 - 2.760 - 3.100 - 3.440 - 3.780 - 4.120
- 4.330
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dienstrecht:
Reaktionen von LehrerInnen
--- Martin,
NÖ, schrieb: ---
nur zwei Punkte zum neuen
LDR:
1) Wem ist denn der
Schwachsinn mit dem "Professor/-in" für alle eingefallen? Damit gibt
man ja Kabarettisten Stoff für die nächsten 10 Jahre. Außerdem kann ein
modernes Dienstrecht wohl nur darauf bestehen, dass die Anrede mit dem
Familiennamen erfolgt.
2) Die Stärkung der
Allmacht der Direktor/-innen ist inakzeptabel. Mir graust, wenn ich daran
denke, wie politisch bestellte D. (für die dann durch die Erhöhung der Zulage
der Job noch attraktiver wird) die Pflichten und Rechte an den Schulen nach dem
Parteibuch vergeben.
--- Renate,
Salzburg, schrieb: ---
Vielen Dank für die
Kommentare zum neuen Dienstrecht! Da noch nirgendwo im Gesetzestext auf Abendschulen
eingegangen wird, nehme ich an, es wird für diese keine Sonderregelungen geben
?!?
--- Gary: es gab zwar in Verhandlungen gewisse
Hoffnungen, dass da noch was kommt, aber es kam nix.
--- Eva,
Wien, schrieb: ---
Warum demonstrieren wir nicht??????
Jetzt ist unterrichtsfreie Zeit, da brauchen die Eltern gar nicht bös auf uns
sein. Es sind genügend Lehrer im Lande, mit unseren Gehältern sind sowieso
keine großen Sprünge = Reisen zu machen.
---Wolfgang,
NÖ, schrieb: ---
Ja liebe leute, wenn alles
über die medien läuft, werde ich alle behindernisse an meiner schule – zuwenig
arbeitsplatz, bauliche sünden und mängel wie kein funktionierender
sonnenschutz, ergometrisch nicht ausgeleuchtete schülerarbeitsplätze,schimmelbildung
in klassen usw – über fotoreportagen in österreichs tageszeitungen ebenfalls zu
diskussion stellen. wie sagte schon waldbrunn: ich freu mich
--- Erwin,
OÖ, schrieb: ---
Ich glaub' auch, dass die
meisten (im Parlament, die über die Dienstrechtsreform abstimmen) nicht
wirklich wissen, was im Entwurf steht. Leider wissen auch viele LehrerInnen nur
wenig und "verlassen" sich auf die Gewerkschaft.
--- Helmut, Vbg, schrieb: ---
habe den gesetzesentwurf,
die erläuterungen und die stellungnahmen so gut wie möglich durchgelesen.
ich kann deine argumente
sehr gut verstehen und betone, dass dieser entwurf zur neuen lehrverpflichtung
und zum neuen entgelt eine katastrophe ist. eine arbeitszeiterhöhung mit
gleichzeitiger verminderung des entgelts. dieses neue dienstrecht ist auf die
volksschul- und mittelschullehrer ausgerichtet.
die ahs- und bhs-lehrer
haben massive stundenerhöhungen und entgelteinbußen. dies kann doch niemals so
duchgehen. nach den wahlen wird es hoffentlich vernünftiger weitergehen.
viel kraft, geduld und
energie der ÖLI beim einsatz für die jungen lehrer.
--- Ambros,
OÖ, schrieb: ---
Die Roten haben offenbar
schon alle einen Text bekommen, den sie auswendig lernen mussten, um von der
Blamage der Ablehnung der Einigung mit der L-Gewerkschaft abzulenken.
Elmar Mayer war in der ZIB
24 (mit Harald Walser) bei Roman Rafraider und hat einen Schmarrn dahergeredet,
da kimmt da ’s Speibm vom Grausen.
Wenigstens ist der
Rafraider nicht ganz so regierungszugeneigt wie die Lou Lorenz-Dittlbacher in
der ZIB 2... Aber das – und ein paar richtige Feststellungen von Walser – ist
nur ein schwacher Trost.
--- Thomas,
Tirol, schrieb: ---
Angesichts der durch das
neue Dienstrecht eher sinkenden Motivation, in den Lehrberuf einzusteigen, wird
es in den kommenden Jahren mit den vielen anstehenden Übertritten in den Ruhestand
nicht einfach sein, das Bildungssystem am laufen zu halten. Quereinsteiger
werden auch nicht in Scharen daherkommen und wer einmal im neuen Dienstrecht
eingestuft ist, hat auch weniger Motivation, nicht bei günstiger Gelegenheit
den Dienstgeber zu wechseln (Die “fetten Jahren” kommen dann ja nicht mehr...)
Wenn es nicht um die Kinder
des Landes und um die zukünftigen KollegInnen ginge, sollte man eigentlich den
Dingen ihren Lauf lassen. Wie heißt es so zutreffend: Aus Schaden wird man
klug! Gilt wohl auch für politisch Verantwortliche. Beste Grüße und Dank für
euren Einsatz!!
--- Dieter,
Vorarlberg, schrieb: ---
Vielleicht hat die verfehlte
Bildungspolitik inzwischen die Bundespolitiker erreicht. Sie sind auch nicht in
der Lage im Duden den Begriff "Einigung" nachzulesen. Weit haben wir
es gebracht.
Andererseits was sollen Sie
tun? Kein Geld mehr für Bildung da, fehlende Reformen im Bereich Pension,
Verwaltung, Gesundheit usw. auch EU und Griechenland, Pleite-Banken usw. zeigen
nun seine Auswirkungen. Vielleicht sollte die Öli diesen Aspekt mal vorbringen.
Dann zeigt sich die "Qualität" dieser Regierung. Für mich sind das
alle zusammen Realitätsverweigerer, leben auf Wolke 7, sehen die Welt durch
eine rosarote, partei-ideologischen Brille. Man könnte auch nach Fachkompetenz,
Ausbildung, Berufserfahrung bei unseren Politikern fragen. Bei jedem Handwerker
ist das wichtig. Bei den Politikern ist es wurscht. Ich muss aufhören, hab
schon wieder einen dicken Hals.
--- Monika,
OÖ, schrieb: ---
Ich habe vor 2 Wochen einen
Leserinnenbrief an die OÖN geschreiben, der aber nie veröffentlicht wurde. Die
Wut wird immer größer!!!!
Leserbrief zur Berichterstattung in den OÖN zum neuen
Dienstrecht. Die täglichen motivierenden Artikel haben mich motiviert zu
reagieren.
LehrerInnen-Gewerkschaft
als „Betonierer“
Eine Lehrkraft in einer AHS
oder BMHS (HAK, HASCH, HBLA, HTL) – nennen wir sie A – muss derzeit, wenn sie
nur Schularbeitenfächer unterrichtet, 18 Stunden „in der Klasse stehen“. Die
Mehrarbeit, die sie durch Korrekturen hat, wird dadurch abgegolten, dass sie
weniger Stunden als andere unterrichten muss.
Nach dem derzeit
diskutierten „neuen Dienstrecht“ soll eine neu eingestellte Lehrkraft – nennen
wir sie B – unabhängig vom Fach, das sie unterrichtet, 24 Stunden „in der
Klasse stehen“.
Das bedeutet 1/3 mehr
Arbeit sowohl in als auch außerhalb der Klassenzimmer.
Berechnungen haben ergeben,
dass das in Bezug auf die Lebensverdienstsumme (Annahme LehrerIn A würde
ebenfalls während ihrer gesamten Lehrtätigkeit 24 Stunden unterrichten, was derzeit
einige Überstunden wären) einen Lohnverlust für LehrerIn B von etwa 500000 €
bedeuten würde.
Wenn eine Gewerkschaft sich
nicht dagegen zur Wehr setzt, wenn die Gruppe, die sie vertritt, 33% mehr
arbeiten und dafür um ein schmuckes Einfamilienhaus weniger verdienen soll,
dann hat sie wohl den Titel „Interessensvertretung“ nicht verdient. Oder kann sich
jemand vorstellen, dass sich das andere Berufsgruppen (Ärzte, Juristen,
Metaller ..) unwidersprochen gefallen ließen?
Die Rechnung der Unterrichts- und
Finanzministerin ist auf alle Fälle aufgegangen: „Ist der Ruf erst mal
ruiniert, spart sich’s weiter ungeniert“. Erst hat man den Ruf der Schule
ruiniert (die Zeitungsberichte der letzten Wochen belegen zweifelsfrei:
LehrerInnen arbeiten zu wenig, bekommen dafür im EU Durchschnitt – in Griechenland
arbeiten Lehrer um 800€ im Monat – zu viel bezahlt und ihre Ergebnisse sind,
wie man an der Pisastudie ablesen kann, ineffizient und Noten sowieso nicht
aussagekräftig), dann hat man den Rotstift angesetzt. Aber das Ziel ist nicht,
den schwierigen Schulalltag der SchülerInnen und LehrerInnen zu verbessern, damit
gute Bildung und Ausbildung in der Schule ermöglicht wird – sondern es wird
allein beim Gehalt der LehrerInnen gespart. Durch die Erhöhung der
LehrerInnenarbeitszeit sollen die Ergebnisse der Pisastudie besser werden.
Danke für die vielen
motivierenden Zeitungsberichte und Leserbriefe, die uns LehrerInnen jetzt in
den Ferien zeigen, wie sehr unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
geschätzt wird.
--- Christoph,
NÖ, schrieb einen Leserbrief an Die Presse: ---
Sehr geehrter Herr Schwarz!
Ihr Leitartikel vom
17.7.2013 hat mich zwar nicht mehr erstaunt aber geärgert. Ein nach Ihrer
Definition wohl unmotivierter Lehrer, der z.B. im Juni 240 – tatsächlich
geleistete – Arbeitsstunden für die Schule erbracht hat und auf mehr als 20
Dienstjahre zurückblicken kann, ist bezüglich der Aussagen über die motivierten
Lehrer gänzlich anderer Ansicht.
Wenn ich Ihren Gedanken
folge, dann führt die Verlängerung der Arbeitszeit bei deutlich geringerem
Lebenseinkommen (ich unterrichte an einer AHS-Oberstufe GWK und GPB) zu einem Ansturm
hochmotivierter Lehramtsstudenten, die bei jetzigem Dienstrecht niemals diesen
Beruf ergriffen hätten.
Aus persönlicher Erfahrung
weiß ich aber, dass mit Unterrichtszeiterhöhungen jene Lehrer keine Probleme
haben werden, die den Unterricht eher wenig bis gar nicht vor- bzw.
nachbereiten und denen die Wissensvermittlung mehr kein sehr großes Anliegen
ist, weil diese eine sehr ausführliche und zeitaufwendige Vor- und
Nachbereitung erfordert, wenn man sich nicht auf das Lesen des Schulbuchs und
oberflächlicher Vermittlungstätigkeit beschränken will.
Andererseits scheint es
auch der Die Presse eine Art ausgleichender Gerechtigkeit zu sein, dass in einem Sommer
die Arbeitszeit der Eisenbahner auf 38 Wochenstunden reduziert wird (was angeblich
Geld erspart, weil die ÖBBler eine Nulllohnrunde akzeptiert haben) und jene der
Lehrer auf 22 Unterrichtsstunden erhöht wird (wobei es keine Rolle spielt, dass
wir erst heuer eine Nulllohnrunde ohne Arbeitszeitverkürzung erfahren haben).
Wie ich 24 Stunden pro
Woche in der Schule sein soll, ist mir ebenfalls schleierhaft, weil ich schon
jetzt bei 21 Wochenstunden Unterricht (was gerade einmal die 20 notwendigen
Werteinheiten einer vollen Lehrverpflichtung bringt, weil das kürzere
Unterrichtsjahr der Maturanten aliquot abgezogen wird), einer Stunde
Anwesenheitspflicht für allfällige Supplierungen (natürlich unentlohnt zu
erbringen) und einer Sprechstunde bei zusätzlichen sechs Unterrichtseinheiten
als Lücken im Stundenplan (ohnehin notwendig, weil man sonst nicht durchhält)
insgesamt 29 Stunden in der Schule verbringe (wohlgemerkt ohne Überstunden!!).
Dass es ausgerechnet Ihnen
von Die Presse nicht auffällt, dass immer nur die einzige „nichtrote“
Gewerkschaft Österreichs ständiger Kritik von allen Seiten ausgesetzt ist,
stimmt mich ebenfalls traurig. Von Betonierern zu sprechen, wenn es um extreme
Verschlechterungen im Dienstrecht geht (versüßt durch einige Zulagen, die man
rasch wieder streichen kann, wie ja in den letzten Jahren schon erfolgt), wobei
ein Lebenseinkommensverlust bis zu 500.000 € mit einer Arbeitszeiterhöhung
einhergeht, ist wohl eher frivol als fair und freut wohl alle Sozialisten, für
welche die GÖD ein letztes Hindernis zur absoluten Macht darstellt.
Weil ich weiß, dass Lehrer gerne
ihre Interessen wahrnehmen und schriftlich in Form von Stellungnahmen, Leserbriefen,
Kritiken, etc. zum Ausdruck bringen, weil ich zudem annehme, dass viele
Journalisten und Medienmenschen sich dadurch in Ihrem Anspruch auf Wahrheit
angegriffen und belästigt sehen, rechne ich ohnehin nicht mit einer Antwort
durch Ihre Person, fühle mich aber dennoch erleichtert, meine Sicht der Dinge
geschildert zu haben.
(Immerhin hat sich Herr
Schwarz bei mir gemeldet und meinen Brief als „frei von Beschimpfungen gegenüber
den Medien“ gewürdigt.)
--- Thomas,
OÖ, schrieb—
wie sieht künftig mit der
Rekrutierung von Dipl.Ings´s für die HTLs aus? Selbst wenn dieses Dienstrecht
ein Präludium zum Umbau des Bildungssystems zu einem orientiert an den sog.
"Technologieführern" sein sollte (was ich vermute), stellt sich das
Problem, die Abgänge der nächsten 10 Jahre zu ersetzen.
a.) Die Dienstgeberseite ist so dumm, dass sie das nicht sieht (was ich nicht
glaube)
b) Sie haben (bereits) ein Hintertürchen für dieses Übergangsproblem, etwa
indem HTL-Fachtheoretiker als PH-Lehrer eingestuft werden, die
"mitverwendet" werden – oder Sonderverträge per Erlass (was das BKA
ja kann). Als nicht-Jurist ist meine Phantasie diesbez. begrenzt, auffällig ist
für mich lediglich, dass sich die niedrigste Dienstgeberseite (die
BMHS-Direktoren) dazu nicht geäußert haben(?), obwohl diese sich ja auch in
jährlichen come-togethers abstimmen.
P.S.: Die vom Rechnungshof
aktuell kritisierten übermäßigen Überstunden (30+ WE) sollten aus didaktischen/pädagogischen
Gründen hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Das sage ich als ein
Fachtheoretiker, der (de-facto unfreiwillig) 3 Jahre lang 35 WE unterrichtet
hat. Ein "seriöses" unterrichten braucht man da gar nicht diskutieren
(zumind. in 95% der Fälle). Ich hatte mich zumindest bemüht (und gesundheitlich
dafür bezahlt).
--- Manfred,
Kärnten, schrieb: ---
im nachhinein bin ich mir
immer sicherer, dass es für uns das beste gewesen wäre, "spektakulär"
aus diesen verhandlungen auszusteigen (nachdem die haarsträubenden
verschlechterungen auf der einkommens- und auf der arbeitsebene klar waren).
viel besser wäre eine pressekonferenz, in der wir noch einmal die punkte
herausarbeiten. (heinisch-hosek tut ja medial die ganze zeit so, als ob die
bmhs-vertreter sowieso eigentlich einverstanden sind, beim neuen dienstrecht!)
perfid ist natürlich vor
allem, dass die ergebnisse dieser dienstrechtsreform die jetzige (und auch
zukünftige) regierung nicht mehr zu verantworten haben wird, wenn ein politiker
hierzulande überhaupt etwas zu verantworten hat.
den "schwarzen peter" werden die NEUEN
lehrer haben, wenn unter den neuen bedingungen die bildungseffizienz geringer
sein wird, und auch die ALTEN, weil sie die "reform aller reformen"
behindern (auch diejenigen, die die nächsten 5 jahre nicht umsteigen werden,
wovon ich ausgehe).
und ein "giftiger pfeil" der regierung in
diese richtung ist wohl jetzt schon der kaf-kaeske vorschlag, alle lehrer mit
dem professorentitel auszustatten, damit die mediale hetze weiterhin perfekt
möglich ist!?
ich bin dafür, dass wir für die abschaffung ALLER
titel im bildungswesen eintreten, von mir aus auch rückwirkend. das wäre
zumindest medial ein guter vorschlag.
--- Martha, Steiermark, schrieb: ---
Schade,
dass diese Mogelpackung anscheinend bei Nicht-Insidern ankommt.
Seit
den Aussagen "zwei Stunden mehr in der Klasse stehen" (beachte:
stehen!!!! Ich stehe z. B. an der Bushaltestelle und langweile mich vor mich
hin...) und "mehr Zeit mit unseren Kindern verbringen" ist mein
ursprüngliches Vertrauen in eine Wende nach Gehrer ohnehin schlagartig auf den
Nullpunkt gesunken.
Mittlerweile
bin ich schon fast so weit, die Scheuklappen herunter zu klappen, resigniert
und ungläubig den Kopf zu schütteln und zu hoffen, dass mich in meinen
verbleibenden Jahren bis zur Pension wenigstens nicht noch weitere Verschlechterungen
treffen.
Das
Schlimme ist, dass viele jüngere KollegInnnen, die die zunehmende Aushöhlung in
den letzten 15 Jahren nicht verfolgen konnten, so manche Maßnahme gar nicht
richtig einschätzen können.
Deshalb
bin ich mir gar nicht so sicher, ob dieses "neue attraktive
Dienstrecht" so abschreckend wirkt wie auf uns, die über systemische
Erfahrung verfügen. Unsereiner kann sich nur in höchstem Ausmaß verschaukelt
und für b(B?)löd verkauft vorkommen.
--- Andreas, OÖ, schrieb: ---
ich hoffe, es ist ALLEN GewerkschaftlernInnen
klar, was es heißt, wenn in Zukunft KollegenInnen mit Korrekturfächern an
höheren Schulen 22 UE unterrichten müssen und die Korrektur von Hausübungen,
Schularbeiten etc. nicht mehr in die Lehrverpflichtung eingerechnet wird.
Sollte dies nicht verhindert werden, kann ich nur jedem jungen Menschen davon
abraten, ein Korrekturfach fürs Lehramt zu studieren, weil eine darauffolgende
Unterrichtstätigkeit unter diesen Voraussetzungen unweigerlich entweder im
Burnout oder in einer ständigen Gehaltskürzung durch aufgezwungene Teilzeit
enden würde.
--- Monika, OÖ, schrieb: ---
Besonders der ÖLI-Vorschlag, dass Korrekturarbeit nach
der Zahl der zu unterrichtenden SchülerInnen – das heißt, konkret nach der
Menge der zu leistenden Arbeit abgegolten werden soll, gefällt mir sehr gut.
Zudem sehe ich aber auch noch einen Unterscheid in der Arbeitsmenge ja nach
Jahrgangsstufe: Für eine Arbeit in der Maturaklasse (Deutsch) korrigiere ich
durchschnittlich 3/4 Stunde, für eine in der 1. Klasse BMHS doch kürzer.
Aber auch Nicht-Schularbeiten-Fächer müssen korrigieren: Prokjektarbeiten,
Portfolios, Arbeitspläne und Arbeitsaufgaben.
Die Vorbereitung einer gut fundierten (auch wissenschaftlich anspruchsvollen)
Unterrichtseinheit in der Oberstufe braucht mehr Zeit als in der Unterstufe.
Was nach wie vor fehlt ist die Zusage von zusätzlichen Arbeitskräften für die
Schulen: Schulpsychologen, Kräfte, die Kopierarbeiten, die Vorbereitung von
Schulveranstaltungen (Projekttage, Lehrausgänge, Schikurse, Sprachreisen...)
übernehmen. Warum müssen gut ausgebildete AkademikerInnen Freifahrtsausweise in
der Unterrichtszeit oder ihrer Unterrichts-Vorbereitungszeit administrieren????
Wir brauchen zudem auch mehr Befugnisse in Bezug auf SchülerInnen, die
eigentlich nur stören wollen und die den Unterricht nur besuchen um weiter
Kinderbeihilfe zu beziehen.
Im den BMHS haben wir immer noch untragbar große Klassen – was zu einer sehr
hohen drop-out-Rate führt.
Mich macht so vieles von dem, was ich lese so grantig, weil in jedem Zitat, in
dem von Erhöhung der Unterrichtsqualität die Rede ist, von mehr Qualität und
Effizienz mitschwingt, dass unsere (auch meine) jahrzehntelange Arbeit das
nicht war.
Das liest sich nicht gut am Frühstückstisch in der Zeitung.
Aber das Motto heißt: Ist der (LehrerInnen)-Ruf erst mal ruiniert spart sich's
weiter ungeniert. Das derzeitige Modell ist eine Sparmodell – sonst nichts!!!
--- Ralf, OÖ, schrieb: ---
ich
bin aber auch immer wieder erstaunt, wie schnell "wir" die
"rechnung dafür serviert bekommen“, uns mit keinesweg adäquaten
arbeitsverhältnissen abgefunden zu haben, statt "offensiv" für deren
verbesserung uns einzusetzen.
der
dienstgeber hätte eine wesentlich schwächere position in den verhandlungen,
wenn es der gewerkschaft nicht immer nur darum ginge, das schlimmste zu
verhindern, sondern in der öffentlichkeit ein gegenkonzept präsentierte, mit
dem auch elternschaft und schülerInnen sich auseinandersetzen müssten, statt
das einsparungsdenken bereits akzeptiert zu haben. all die mehrarbeit, die in
den letzten jahren uns immer mehr auspresst, sehe ich gleich gar nicht abgebildet
in diesen "verhandlungen" über ein neues dienst- und besoldungsrecht.
es gibt meines erachtens keinen grund für deren "zwänglerische"
fortsetzung und schon gar keinen für eine zustimmung unsererseits.
--Christa,
OÖ, Marion, NÖ, schrieben:-
Ich
bin ab 1.9. im Ruhestand, aber für jede Demo zu haben!!!
--- Martina, Tirol, schrieb: ---
Dass
das BM versucht, einen Keil zwischen die LehrerInnensektionen zu treiben, ist
nichts Neues, nur sollte dieses Mal wirklich ein GEMEINSAMER Weg eingeschlagen
werden, sonst sind wir alle verloren. Dass die Presse uns nicht gut gesinnt
ist, ist auch nicht neu, und Gewerkschaftsmitglieder, die die Arbeit Ihrer
VertreterInnen verfolgen, wissen das auch.
Trotzdem
mache ich mir schon sehr große Sorgen, was die Verhandlungen anbelangt. Ich
weiß auch nicht, warum ganz gegen alte Traditionen im Sommer über so wichtige
Themen verhandelt wird. Es kann nicht im Sinne der LehrerInnen sein, ein
Ergebnis vor Beginn des nächsten Schuljahres zu erzielen, denn m. E. haben wir
in den Ferien überhaupt keine Druckmittel (sprich Dienststellenversammlungen
bis hin zum Streik!!!), um uns gegen die Anmaßungen des BM zu wehren. Und dass
wir in den Medien als "Verhinderer" dastehen, wenn wir nicht
bereitwilligst verhandeln, wird uns immer blühen, egal, wie viele und welche
Kompromisse wir eingehen.
Deshalb:
keine faulen Kompromisse machen!!! Sonst zweifle ich wirklich an der
Sinnhaftigkeit meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Als
Leiterin einer Arbeitsgemeinschaft Deutsch kann ich nur im Interesse meiner
KollegInnenschaft sagen: Jede Form von Mehrarbeit für LehrerInnen in den
Schularbeitenfächern ist nicht tragbar. Da nützen keine Zuschläge, wenn wir 22
Stunden in den Klassen stehen sollen. Da können nur die Therapien und Betten in
den Burnout-Kliniken bereits vorgebucht werden. Ich brauche nicht zu sagen,
dass wir sowieso schon derzeit die Verlierer des Systems sind (trotz verschiedener
Wertigkeit der Fächer!).
--- Margit,
Steiermark, schrieb: ---
Wir
brauchen v.a. ein Dienstrecht, das die Zweiklassengesellschaft
PflichtschullehrerInnen - AHS-LehrerInnen endlich aufhebt. Warum gibt es z.B
Fortbildungsverpflichtung nur für PflichtschullehrerInnen? Überstunden sind in
unserem Bereich schon lange ein Fremdwort, Pragmatisierungen auch. Ich will mit
einer Gewerkschaft nichts zu tun haben, die für Dinge kämpft, die von vorgestern
sind. Wichtig wäre, erst einmal die Arbeitsbedingungen für uns zu verbessern.
Wenn wir ordentliche Arbeitsplätze in den Schulen haben, können wir dort auch
arbeiten, unsere selbst finanzierten Arbeitsplätze daheim auflösen und länger
in den Schulen bleiben. Ich habe jedes Verständnis für jeden, der von der x-ten
Verhandlungsrunde nichts mehr hören will. Es ist wirklich allerhöchste Zeit für
ein Ergebnis. Dass es jemals allen passen wird ist Illusion.
Bisher
dachte ich, dass in diesem Eck eher die Vernünftigen daheim sind, das Gejammere
verstört mich daher sehr. Jedem halbwegs mitdenkenden Menschen muss doch klar
sein, dass wir froh wein müssen einen Job zu haben, niemand von uns
"freiwilligen Gehaltsverzicht" oder "freiwillige Überstunden"
fordern kann und wir nach wie vor das Privileg der freien Zeiteinteilung für
einen guten Teil unserer Arbeitszeit haben, und noch immer niemand überprüft,
ob wir unsere Jahresarbeitsstunden tatsächlich schaffen. Ärgern wir uns dort,
wo es sinnvoll ist, z, B. darüber, dass dieser Hr. Neugebauer, der für jeden
Nicht-Beamten, und auch viele, die er angeblich vertritt eine Brechmittel ist,
in seiner unvergleichlich überheblichen Art und Weise für uns spricht.
Gary antwortete: Geschätzte Kollegin! Entschuldige
bitte, dass ich Unverständnis für einige deiner Aussagen habe.
- Ich habe den Eindruck, dass die intensive Propaganda der Regierung gegen die
LehrerInnengewerkschaft und gegen den GÖD-Vorsitzenden Neugebauer dich gegen
deine eigene Berufsgruppe aufbringt. Ist es einer gebildeten Lehrerin würdig
einen Menschen (mit dem du persönlich vermutlich noch nie zu tun hattest) als
Brechmittel zu bezeichnen? Ich bin inhaltlich mit manchen Aussagen oder
Ansichten Neugebauers nicht einverstanden, kenne ihn aber aus zahlreichen
Sitzungen und traue mir zu sagen, dass es ihm um das Wohl der LehrerInnen geht
– und dass er bewusst von den Medien schlecht gemacht wird, wie auch immer
wieder andere Gewerkschafter.
- Fortbildungspflicht ist im neuen Dienstrecht vorgesehen, dagegen habe ich
mich in meinem Kommentar auch nicht ausgesprochen.
- Ueberstunden können und sollen kein Argument für oder gegen ein Dienstrecht
sein (und auch nicht als Rechtfertigung für niedrige Gehälter herhalten
müssen).
Dass der Anteil der Teilbeschäftigten unter den AHS-LehrerInnen am höchsten
ist, liegt eben daran, dass schon jetzt die Belastung mit einer ganzen
Lehrverpflichtung zu hoch ist. So viel ich weiß, sind die Überstunden der
vollbeschäftigten AHS-LehrerInnen nicht besonders hoch. Prozentuell die meisten
Überstunden müssen übrigens PflichtschullehrerInnen machen, nämlich die BerufsschullehrerInnen
(weil es nämlich viel zu wenige gibt).
- Pragmatisierungen gibt es im Bereich der BundeslehrerInnen (das sind auch
(sogar in der Mehrzahl) die BMHS-LehrerInnen und jene an den höheren
Landwirtschaftsschulen – und nicht nur die aus der AHS, wie es die Medien meist
darstellen) schon lange nicht mehr, nämlich schon um einiges länger als bei den
LandeslehrerInnen!
-
Bitte nenne jene Dinge, für die die "Gewerkschaft" kämpft, die von
vorgestern sind. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du damit meinst.
- Die Arbeitsbedingungen an den Schulen haben eben auch ganz wesentlich was mit
dem Schulklima und mit der Anzahl der zu unterrichten Stunden und der Anzahl
der zu unterrichten SchülerInnen zu tun!
Wenn zB eine Deutschlehrerin an einer HTL elf Klassen mit 25 SchülerInnen
jeweils 2 Stunden pro Woche unterrichten müsste, um gemäß diesem
Dienstrechtsentwurf ihre Lehrpflicht zu erfüllen, dann sind das unmögliche
Arbeitsbedingungen: Mehr als 250 Menschen individualisiert zu unterrichten ist
menschenunmöglich! Aber natürlich ist es richtig, dass auch die räumlichen Bedingungen
an den Schulen zu ändern sind.
- Dass es x Verhandlungsrunden gab, ist nicht der Gewerkschaft anzulasten,
sondern der Regierungsseite, die von Mai 2012 bis Jänner 2013 nichts anderes
tat, als BeamtInnen zu den Gesprächen zu schicken, die keine Verhandlungskompetenz
hatten, sondern nur mit der Gewerkschaft die einzelnen Punkte durchbesprachen
und die Einwände entgegennahmen, aber nicht wirklich berücksichtigten:
Beim Hauptkritikpunkt, der Verlänge-
rung
der Arbeitszeit für die meisten LehrerInnen, hat sich seit fast 16 Monaten fast
nichts geändert. Seit Juli ist zwar die Unterrichtszeit von 24 auf 22 Stunden
gesenkt worden, dafür sind aber 2 Beratungsstunden (oder Klassenvorstand oder
Mentor) verpflichtend dazugekommen. Und 22 Unterrichtsstunden sind für 40
Prozent der AHS- und BMHS-LehrerInnen immer noch eine Erhöhung der
Unterrichtspflicht um 28 Prozent (siehe oben: 250 junge Menschen
individualisiert betreuen!)
- "Dass es jemals allen passen wird, ist Illusion" wird wohl stimmen.
Aber glaubst du, dass die Unterrichtspflicht unabhängig von der Anzahl der zu
unterrichtenden SchülerInnen und des Vor- und Nachbereitungsaufwandes fuer alle
gleich sein soll?
--- Melitta, Wien, schrieb: ---
Bitte
setzen Sie sich dafür ein, dass es endlich eine Stellenbeschreibung für
LehrerInnen – mit allen Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten etc. – gibt!
--- Gabriele, OÖ, schrieb: ---
Hier
sind als Hauptverlierer die SchülerInnen (bzw. die steuerzahlenden Eltern)
und die Bildung zu nennen, denn das Neue Dienstrecht verhindert
verbesserten Unterricht.
Es
sollte uns gelingen klarzustellen, dass längere Lehrverpflichtung die Qualität
des Unterrichts senken wird, dass kein Kind davon profitiert, sondern weniger
Zuwendung, weniger Aufmerksamkeit, bekommt. Wenn die jetzige Generation von
LeherInnen sich mit ihrem Einsatz nach der Decke der eigenen Ressourcen strecken
müssen, um nicht zu erkranken, dann müssen die LehrerInnen, die mehr aushalten,
erst mal gentechnisch so manipuliert werden, dass sie bei mehr Belastung
bessere Arbeit leisten können als wir jetzt.
Hier
könnte eine Titelgeschichte „Weg mit allen Titeln“ dazu herhalten, mit welch
primitiver Masche hier Bauernfängerei betrieben wird. Die Abschaffung aller
Titel könnte so als alternative Reaktion (nicht als Wahlprogrammpunkt) – besser
alle Titel weg, als für den Titel die Qualität des Berufsstand zu verraten – in
den Raum gestellt werden: Es sollte einfach unterstreichen, dass wir sicher
lieber auf die Titel verzichten als auf gute Bedingungen, um gute Arbeit zu
bringen.
--- Helga, Salzburg, schrieb: ---
was
mir auch immer wieder sehr sauer aufstößt: unterrichtet man mit einer
Fremdsprache als Unterrichtssprache (meist Unterrichtssprache Englisch), so ist
das zwar anstrengender und meist wesentlich aufwendiger in der Vorbereitung,
weil die Unterlagen meistens selbst zu erstellen sind, aber eine Zulage für die
betroffenen Lehrenden ist natürlich nicht vorgesehen!
Und:
Ihrer Kritik am Dienstrechtsentwurf schließe ich mich an!
--- Michael, Tirol, schreibt: ---
Ich
finde die Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaft im Sinne der Lehrerschaft sehr
schlecht bzw. nicht vorhanden. In der Öffentlichkeit stehen wir nur als in der
Defensive befindliche Blockierer da. Wir haben ein schlechtes Image, das
großteils auf Unwissenheit der Bevölkerung zurückzuführen ist.
Man
müsst offensiv über Pressekonferenzen, Inserate, Plakate etc. den Medien und
dem Ottonormalverbraucher auf der Straße klar machen, dass unsere jungen
KollegInnen künftig um bis zu 33% mehr für das gleiche Geld arbeiten. Im weiteren
Sinne müsste man im großen Stile kommunizieren, was LehrerInnen "unsichtbar"
leisten (Korrekturen etc.) und welchen z.T. miserablen Arbeitsbedingungen
(Konferenzzimmer etc.) sie ausgesetzt
sind.
Dazu
müsste man - wie Unternehmen es machen - eine professionelle PR-Agentur
betrauen. Mich verwundert, dass diesbezüglich rein gar nichts passiert.
--- Eva, OÖ, schrieb: ---
wahlkampf ist , minister/in gibts dann eh wieder
neue, noch auf die schnelle einen erfolg vorweisen, und alles wird noch schön
während der ferien durchgepusht:-), "da san die lehra eh zu faul zu
reagiern" oda...
ich unterricht in einer NMS und das ist ja auch die totale
"Augenauswischerei", wer bekommt das zusätzliche personal ?
bei uns hat die zusammenarbeit mit der
schulsozialarbeiterin überhaupt nicht funktioniert, die lehrer waren informationsbeschaffer,
sie erhielten keine rückinformationen usw.. kollegen wurden dann sogar zur
inspektorin zitiert. nachmittagsbetreuung, ein ebenso ungeklärtes kapitel, wozu
gibt es eigens geschulte freizeitpädagogen, wo sind die??
usw..
rechnen können die damen und herren auch nicht: höhere lehrverpflichtung ..
höheres einstiegsgehalt, ein trauerspiel.
wer zahlt denn dann die zuküftige burnout prophlyaxe??
---Andrea,
Kurt, Gaby, Hans, OÖ, schrieben: ---
Interessantes lief im ARD: „Lehrer am Limit“. Eine
Reporterin war 8 Wochen als Co-Lehrerin an einer Hamburger Schule. Sie
berichtet von ihren Erfahrungen: www.ardmediathek.de/das-erste/panorama/lehrer-am-limit?documentId=16720462,
samt anschließender
Beckmann-Diskussion: www.daserste.de/unterhaltung/talk/beckmann/index.html.
Es ist zu sehen, was in Deutschland anders ist: Die nehmen ihre LehrerInnen
ernst! Keinerlei Bashing, Bemühen um Objektivierung – und das, obwohl die
Diskussion mit Schleicher u.a. auch anders laufen hätte können – bei
Voreingenommenheit des Moderators. Ich stelle mir das Ganze im ORF vor – mit
(absichtlich) inferioren LehrervertreterInnen und unseren
"Bildungsexperten"... Es macht so müde, hier gegen Windmühlen
anzurennen.
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[1] Meine Übersetzung eines englischen Flugblattes.
[2]
„echt“ im Sinne der Argumentation in
Vierlinger, Rupert: Steckbrief Gesamtschule. Böhlau Wien 2009
[3] Bernfeld, Siegfried: Sisyphos oder die Grenzen
der Erziehung. Frankfurt 1973 (1925) S. 28
[4] Er war im I. Weltkrieg schon Hauptmann
gewesen.
[5] Vgl. Vierlinger, Rupert: Leistung spricht für
sich selbst – Direkte Leistungsvorlage (Portfolios) statt Ziffernzensuren und
Notenfetischismus. Heinsberg / Köln 1999
[6] Dass MR Dr. Willi Wolf den Mut besessen hat, mich zur Darstellung
der DLV im Studientext des BMUKK zur Leistungsbeurteilung einzuladen, lässt
mich staunen! (Schmidinger, E./Vierlinger, R.: Zeitgemäße Leistungsbeurteilung.
Wien 2012)
[7] In Jugendschulen auch aus SchülerInnen.
[8] Weiters heißt es bei Habermas: „Bestimmte
soziale Aufgaben lassen sich nun einmal nicht oder nur sehr schlecht erledigen,
wenn sie den kommunikativ strukturierten Handlungsbereichen entzogen und von
verwaltungstechnisch strukturierten Funktionärskadern vereinnahmt werden.“ Die
Lehrerarbeit bezeichnet er als einen „Prototyp eines lebensweltlich und nicht
formalrechtlich zu organisierenden Handlungsbereichs“. (Habermas, J.: Die neue
Unübersichtlichkeit. Frankfurt 1985, S. 189. Vgl. auch Vierlinger, R.:
Schulerfahrung und Schulreform – Stationen eines Lehrerlebens. Linz 2011, S.
245-253
[9] Das
gilt grundsätzlich auch für den Bereich der Elementarpädagogik - die
österreichische Realität der Ausbildung, der Arbeitsbelastung und der
Arbeitsverträge und Einkommen der ElementarpädagogInnen ignoriert diesen
Grundsatz – der vorliegende Text zum LehrerInnendienstrecht muss sich auf
diesen solidarisch gemeintten Hinweis beschränken. R.S.